Unternehmensinsolvenz

ZTW Zerspanungstechnik Weilerbach GmbH vertr. D. d. GF Heinz Richard Eberhard

Alle amtlichen Insolvenzbekanntmachungen für ZTW Zerspanungstechnik Weilerbach GmbH vertr. D. d. GF Heinz Richard Eberhard mit Sitz in Weilerbach (Amtsgericht Kaiserslautern, HRB 31372). 3 Bekanntmachungen vom 13. Januar 2026 bis 30. Juni 2026.

Stammdaten

SitzWeilerbach
GerichtAmtsgericht Kaiserslautern
Aktenzeichen1 IN 189/25
HandelsregisterKaiserslautern, HRB 31372
BundeslandRheinland-Pfalz
BrancheIndustrie & Verarbeitendes Gewerbe (Maschinenbau, Metall, Chemie)
Zeitraum13. Januar 2026 – 30. Juni 2026
Bekanntmachungen3

Bekanntmachungen im Detail

Quelle: insolvenzbekanntmachungen.de
  1. Nr. 1SicherungsmaßnahmenAz. 1 IN 189/25

    1 IN 189/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der ZTW Zerspanungstechnik Weilerbach GmbH vertr. D. d. GF Heinz Richard Eberhard, Auf dem Immel 21, 67685 Weilerbach (AG Kaiserslautern, HRB 31372), vertr. d.: Heinz Richard Eberhard, Auf der Burr 28, 55743 Idar-Oberstein, (Geschäftsführer), ist am 12.01.2026 um 10:30 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragsgegnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Renald Metoja, O 4 13-16, 68161 Mannheim, Tel.: 0621/12078-20, Fax: 0621/153800, E-Mail: info@depre.de bestellt worden. Der komplette Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Kaiserslautern eingesehen werden. Amtsgericht Kaiserslautern, 12.01.2026

  2. Nr. 2SicherungsmaßnahmenAz. 1 IN 189/25

    1 IN 189/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der ZTW Zerspanungstechnik Weilerbach GmbH vertr. D. d. GF Heinz Richard Eberhard, Auf dem Immel 21, 67685 Weilerbach (AG Kaiserslautern, HRB 31372), vertr. d.: Heinz Richard Eberhard, Auf der Burr 28, 55743 Idar-Oberstein, (Geschäftsführer), sind die Verfügungsbeschränkungen und die Anordnung der vorläufigen Verwaltung vom 12.01.2026 am 26.06.2026 nach Abweisung des Insolvenzantrags mangels Masse aufgehoben worden. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Amtsgericht Kaiserslautern, 26.06.2026

  3. Nr. 3Abweisungen mangels MasseAz. 1 IN 189/25

    1 IN 189/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der ZTW Zerspanungstechnik Weilerbach GmbH vertr. D. d. GF Heinz Richard Eberhard, Auf dem Immel 21, 67685 Weilerbach (AG Kaiserslautern, HRB 31372), vertr. d.: Heinz Richard Eberhard, Auf der Burr 28, 55743 Idar-Oberstein, (Geschäftsführer), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 26.06.2026 mangels Masse abgewiesen worden, § 26 Abs. 1 InsO. Die Verfügungsbeschränkungen und die Anordnung der vorläufigen Verwaltung vom 12.01.2026 sind am 26.06.2026 aufgehoben worden. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Rechtsmittelbelehrung Diese Entscheidung kann von der Antragstellerin und der Antragsgegnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht -Insolvenzgericht- Kaiserslautern, Bahnhofstr. 24, 67655 Kaiserslautern, Elektronisches Gerichts-und Verwaltungspostfach:safe-sp1-1436791051877-015871088 einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Gegen die Festsetzung des Gegenstandswertes kann binnen einer Frist von sechs Monaten, nachdem die Entscheidung in der Hauptsache Rechtskraft erlangt oder das Verfahren sich anderweitig erledigt hat, in der o. g. Form Beschwerde bei dem Amtsgericht Kaiserslautern eingelegt werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands 200,- EUR übersteigt. Für die Einhaltung der Frist kommt es auf den Eingang bei dem Amtsgericht Kaiserslautern an. Die Beschwerde soll begründet werden. Amtsgericht Kaiserslautern, 26.06.2026

Die hier dargestellten Angaben stammen aus den amtlichen Insolvenzbekanntmachungen der deutschen Insolvenzgerichte und dienen ausschließlich Informationszwecken.

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