Unternehmensinsolvenz

WM Projekt GmbH

Alle amtlichen Insolvenzbekanntmachungen für WM Projekt GmbH mit Sitz in Gensingen (Amtsgericht Bingen am Rhein, HRB 53154). 2 Bekanntmachungen vom 13. Mai 2026 bis 13. Mai 2026.

Stammdaten

SitzGensingen
GerichtAmtsgericht Bingen am Rhein
Aktenzeichen4 IN 21/26
HandelsregisterMainz, HRB 53154
BundeslandRheinland-Pfalz
BrancheEnergie, Wasser & Entsorgung
Zeitraum13. Mai 2026 – 13. Mai 2026
Bekanntmachungen2

Bekanntmachungen im Überblick

Bekanntmachungen im Detail

Quelle: insolvenzbekanntmachungen.de
  1. Nr. 1Abweisungen mangels MasseAz. 4 IN 21/26

    4 IN 21/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der WM Projekt GmbH, Alexander-Bretz-Straße 6, 55457 Gensingen, vertr. d.: Bartosz Majkut, Alexander-Bretz-Straße 6, 55457 Gensingen, (Geschäftsführer), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 12.05.2026 mangels Masse abgewiesen worden, § 26 Abs. 1 InsO. Die Verfügungsbeschränkungen und die Anordnung der vorläufigen Verwaltung vom sind am 12.05.2026 aufgehoben worden. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Rechtsmittelbelehrung Diese Entscheidung kann von und der Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Bingen am Rhein, Mainzer Str. 52, 55411 Bingen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Gegen die Festsetzung des Gegenstandswertes kann binnen einer Frist von sechs Monaten, nachdem die Entscheidung in der Hauptsache Rechtskraft erlangt oder das Verfahren sich anderweitig erledigt hat, in der o. g. Form Beschwerde bei dem Amtsgericht Bingen am Rhein eingelegt werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands 200,- EUR übersteigt. Für die Einhaltung der Frist kommt es auf den Eingang bei dem Amtsgericht Bingen am Rhein an. Die Beschwerde soll begründet werden. Amtsgericht Bingen am Rhein, 12.05.2026 Hinweise zum Datenschutz: Die Datenschutzerklärung zur Informationspflicht nach Artikel 13 und 14 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), § 55 Bundesdatenschutzgesetz und § 43 Landesdatenschutzgesetz finden Sie auf der Startseite des Internetauftritts des Gerichts: www.agbi.justiz.rlp.de. Auf Wunsch übersenden wir diese Information auch in Papierform.

  2. Nr. 2SicherungsmaßnahmenAz. 4 IN 21/26

    4 IN 21/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Antragstellerin WM Projekt GmbH, Alexander-Bretz-Straße 6, 55457 Gensingen, vertr. d.: Bartosz Majkut, Alexander-Bretz-Straße 6, 55457 Gensingen, (Geschäftsführer), sind die Verfügungsbeschränkungen und die Anordnung der vorläufigen Verwaltung vom am 12.05.2026 nach Abweisung des Insolvenzantrags mangels Masse aufgehoben worden. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Amtsgericht Bingen am Rhein, 12.05.2026 Hinweise zum Datenschutz: Die Datenschutzerklärung zur Informationspflicht nach Artikel 13 und 14 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), § 55 Bundesdatenschutzgesetz und § 43 Landesdatenschutzgesetz finden Sie auf der Startseite des Internetauftritts des Gerichts: www.agbi.justiz.rlp.de. Auf Wunsch übersenden wir diese Information auch in Papierform.

Die hier dargestellten Angaben stammen aus den amtlichen Insolvenzbekanntmachungen der deutschen Insolvenzgerichte und dienen ausschließlich Informationszwecken.

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