Unternehmensinsolvenz

Walter Personaldienstleistung GmbH

Alle amtlichen Insolvenzbekanntmachungen für Walter Personaldienstleistung GmbH mit Sitz in Eschborn (Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 131865). 4 Bekanntmachungen vom 17. September 2024 bis 12. Mai 2026.

Stammdaten

SitzEschborn
GerichtAmtsgericht Frankfurt am Main
HandelsregisterFrankfurt am Main, HRB 131865
BundeslandHessen
BrancheSonstige Dienstleistungen (Kultur, Sport, Reinigung, Sicherheit, Wellness)
Zeitraum17. September 2024 – 12. Mai 2026
Bekanntmachungen4

Bekanntmachungen im Detail

Quelle: insolvenzbekanntmachungen.de
  1. Nr. 1SicherungsmaßnahmenAz. 810 IN 902/24 W

    810 IN 902/24 W: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Walter Personaldienstleistung GmbH, geb. am 16.11.1984, Mergenthalerallee 79 - 81, 65760 Eschborn (AG Frankfurt am Main, HRB 131865), vertr. d.: Ali Kiydin, (Geschäftsführer), ist am 16.09.2024 um 10:34 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Schuldnerin angeordnet worden. Verfügungen der Schuldnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Markus Walter, Hynspergstraße 24, 60322 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 95 91 10 0, Fax: 069/ 95 91 10 80, E-Mail: mail@hgw.de, Internet: www.hgw.de bestellt worden. Amtsgericht Frankfurt am Main, 16.09.2024

  2. Nr. 2SicherungsmaßnahmenAz. 810 IN 902/24 W

    810 IN 902/24 W: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Walter Personaldienstleistung GmbH, Mergenthalerallee 79 - 81, 65760 Eschborn (AG Frankfurt am Main, HRB 131865), vertr. d.: Ali Kiydin, Landauer Straße 1, 65934 Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), ist der Beschluss vom 16.09.2024 berichtigt worden. Das in der Bezeichnung der Schuldnerin angegebene Geburtsdatum wurde gelöscht. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Es wird darauf hingewiesen, dass sämtliche in diesem Verfahren ergangenen Beschlüsse vollständig eingesehen werden können, wenn lediglich das Aktenzeichen als Suchkriterium angegeben wird. Rechtsmittelbelehrung Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands der Hauptsache 600,00 EUR übersteigt. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main oder dem Landgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei den o. g. Gerichten eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei den o. g. Gerichten ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde soll begründet werden. Amtsgericht Frankfurt am Main, 24.09.2024

  3. Nr. 3SicherungsmaßnahmenAz. 810 IN 902/24 W

    810 IN 902/24 W: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Walter Personaldienstleistung GmbH, Mergenthalerallee 79 - 81, 65760 Eschborn (AG Frankfurt am Main, HRB 131865), vertr. d.: Ali Kiydin, Landauer Straße 1, 65934 Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), ist die Anordnung der vorläufigen Verwaltung am 06.12.2024 aufgehoben worden. Amtsgericht Frankfurt am Main

  4. Nr. 4Abweisungen mangels MasseAz. 810 IN 762/25 W-77-

    810 IN 762/25 W-77-: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Walter Personaldienstleistung GmbH, Mergenthalerallee 79 - 81, 65760 Eschborn, vertr. d.: Ali Kiydin, (Geschäftsführer), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 28.04.2026 mangels Masse abgewiesen worden, § 26 Abs. 1 InsO. Amtsgericht Frankfurt am Main, 28.04.2026

Die hier dargestellten Angaben stammen aus den amtlichen Insolvenzbekanntmachungen der deutschen Insolvenzgerichte und dienen ausschließlich Informationszwecken.

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