Vogel Medizinische Technik und Elektronik GmbH & Co KG
Alle amtlichen Insolvenzbekanntmachungen für Vogel Medizinische Technik und Elektronik GmbH & Co KG mit Sitz in Fernwald (Amtsgericht Gießen, HRA 442). 2 Bekanntmachungen vom 25. März 2025 bis 03. Juni 2026.
Stammdaten
| Sitz | Fernwald |
|---|---|
| Gericht | Amtsgericht Gießen |
| Aktenzeichen | 6 IN 229/24 |
| Handelsregister | Gießen, HRA 442 |
| Bundesland | Hessen |
| Branche | Medizintechnik, Diagnostik & Optik (Hochtechnologie-Fertigung) |
| Zeitraum | 25. März 2025 – 03. Juni 2026 |
| Bekanntmachungen | 2 |
Bekanntmachungen im Überblick
Bekanntmachungen im Detail
Quelle: insolvenzbekanntmachungen.de- Nr. 1EröffnungenAz. 6 IN 229/24
Amtsgericht Gießen, Aktenzeichen 6 IN 229/24: Über das Vermögen der Vogel Medizinische Technik und Elektronik GmbH & Co KG, Medizintechnik, Gottlieb-Daimler-Straße 2, 35463 Fernwald (AG Gießen , HRA 442), vertr. d.: 1. Knauber-Verwaltungsgesellschaft mit beschränkter Haftung, Gottlieb-Daimler-Straße 2, 35463 Fernwald, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Thomas Knauber, (Geschäftsführer), ist am 24.03.2025 um 12:35 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Tim Schneider, Hoher Rain 18, 35394 Gießen, Tel.: 0641-94464530, Fax: 0641-94464533, E-Mail: ts@ra-timschneider.de . Insolvenzforderungen sind bis zum 28.05.2025 unter Beachtung des § 174 InsO bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden. Sicherungsrechte an beweglichen Sachen oder Rechten der Schuldnerin sind gegenüber dem Insolvenzverwalter mitzuteilen, Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin sind an den Insolvenzverwalter zu erfüllen (§ 28 InsO). Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt, § 5 Abs. 2 S. 1 InsO. Stichtag, der dem Prüfungstermin entspricht, ist der 18.06.2025. Einwendungen bzw. Widersprüche gegen Forderungsanmeldungen sowie folgende Anträge müssen bis zu diesem Termin schriftlich bei dem Insolvenzgericht eingegangen sein: - Wirksamkeit der Erklärung des Insolvenzverwalters über die Freigabe der schuldnerischen selbständigen Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO) - Wahl eines anderen Insolvenzverwalters (§ 57 InsO) - Umfang der Zwischenrechnungslegung des Insolvenzverwalters (§ 66 Abs. 3 InsO) - Wahl bzw. Beibehaltung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO) - Gewährung von Unterhalt aus der Masse (§§ 100, 101 InsO) - Bestimmung zur Hinterlegung oder Anlegung der Insolvenzmasse (§ 149 InsO) - Entscheidung über die Fortführung des Geschäftsbetriebes sowie Beauftragung des Insolvenzverwalters zur Ausarbeitung eines Insolvenzplanes (§ 157 InsO) - besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert - Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO) - eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO) Ist die Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig bzw. werden bis zum Stichtag, der im schriftlichen Verfahren dem Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche erhoben, gilt die Zustimmung hinsichtlich der Beschlussfassung nach § 160 InsO als erteilt. Die Insolvenztabelle und die Anmeldungen werden innerhalb der gesetzlichen Fristen des § 175 Abs. 1 S. 2 InsO auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt, § 179 Abs. 3 S. 3 InsO. Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Amtsgericht Gießen, den 25.03.2025
- Nr. 2Entscheidungen im VerfahrenAz. 6 IN 229/24
Amtsgericht Gießen, Aktenzeichen 6 IN 229/24 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Vogel Medizinische Technik und Elektronik GmbH & Co KG, Medizintechnik, Gottlieb-Daimler-Straße 2, 35463 Fernwald (AG Gießen , HRA 442), vertreten durch: 1. Knauber-Verwaltungsgesellschaft mit beschränkter Haftung, Gottlieb-Daimler-Straße 2, 35463 Fernwald, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertreten durch: 1.1. Thomas Knauber, (Geschäftsführer), Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwalt Marco Gronau, Kloster Arnsburg, 35423 Lich, wird für die bis zum 03.06.2026 nachträglich angemeldeten Forderungen gemäß § 177 Abs. 1 S. 1 InsO die Prüfung im schriftlichen Verfahren angeordnet. Die Anmeldeunterlagen sowie evtl. eingehende Widersprüche sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichtes niedergelegt. Widersprüche gegen die Forderungen müssen schriftlich bis spätestens 01.07.2026 bei Gericht eingegangen sein. Danach wird das Prüfungsergebnis in die Insolvenztabelle eingetragen. Amtsgericht Gießen, 03.06.2026
Die hier dargestellten Angaben stammen aus den amtlichen Insolvenzbekanntmachungen der deutschen Insolvenzgerichte und dienen ausschließlich Informationszwecken.