Unternehmensinsolvenz

VIVA EL SOL GmbH

Alle amtlichen Insolvenzbekanntmachungen für VIVA EL SOL GmbH mit Sitz in Darmstadt (Amtsgericht Darmstadt, HRB 90749). 3 Bekanntmachungen vom 18. März 2025 bis 08. April 2026.

Stammdaten

SitzDarmstadt
GerichtAmtsgericht Darmstadt
Aktenzeichen9 IN 28/25
HandelsregisterDarmstadt, HRB 90749
BundeslandHessen
BrancheGastronomie & Hotellerie
Zeitraum18. März 2025 – 08. April 2026
Bekanntmachungen3

Bekanntmachungen im Detail

Quelle: insolvenzbekanntmachungen.de
  1. Nr. 1SicherungsmaßnahmenAz. 9 IN 28/25

    Geschäfts-Nr.: 9 IN 28/25 In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen des VIVA EL SOL GmbH, Friedensplatz 11, 64283 Darmstadt (AG Darmstadt, HRB 90749), vertr. d.: Yunus Sahin (Geschäftsführer), ist am 17.03.2025 um 16:00 Uhr gegen den Antragsgegner die vorläufige Verwaltung angeordnet worden. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Andreas Maurer, Otto-Hesse-Str. 19 T1, 64293 Darmstadt, Tel.: 06151-500498-0, Fax: 06151-5004989 bestellt worden. Gemäß § 21 Abs. 2 Ziff. 2 InsO wird angeordnet, dass Verfügungen des Antragsgegners nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. Den Schuldnern des Schuldners wird verboten, an den Schuldner zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen des Antragsgegners einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten. Zu diesem Zweck wird der vorläufige Insolvenzverwalter zur Einrichtung und Führung eines Insolvenzsonderkontos für die spätere Insolvenzmasse ermächtigt, welches den Vorgaben des Urteils des BGH vom 07.02.2019 (IX ZR 47/18) entspricht. Die beteiligten Finanzbehörden, Banken, Sparkassen und sonstigen Kreditinstitute sowie das Kraftfahrbundesamt werden angewiesen, dem vorläufigen Insolvenzverwalter alle Auskünfte über die mit dem Insolvenzschuldner bestehenden Geschäftsbeziehungen zu erteilen, sofern notwendig, Abschriften zu fertigen. Dem vorläufigen Insolvenzverwalter sind alle Auskünfte zu erteilen, welche auch gegenüber dem Insolvenzschuldner zu erteilen wären. Amtsgericht Darmstadt, 17.03.2025

  2. Nr. 2Abweisungen mangels MasseAz. 9 IN 28/25

    9 IN 28/25: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der VIVA EL SOL GmbH, Friedensplatz 11, 64283 Darmstadt (AG Darmstadt, HRB 90749), vertr. d.: Yunus Sahin, Pallasstr. 6, 10781 Berlin, (Geschäftsführer), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 08.04.2026 mangels Masse abgewiesen worden, § 26 Abs. 1 InsO. Die Verfügungsbeschränkungen und die Anordnung der vorläufigen Verwaltung vom 17.03.2025 sind am aufgehoben worden. Amtsgericht Darmstadt, 08.04.2026

  3. Nr. 3SicherungsmaßnahmenAz. 9 IN 28/25

    9 IN 28/25: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der VIVA EL SOL GmbH, Friedensplatz 11, 64283 Darmstadt (AG Darmstadt, HRB 90749), vertr. d.: Yunus Sahin, Pallasstr. 6, 10781 Berlin, (Geschäftsführer), sind die Verfügungsbeschränkungen und die Anordnung der vorläufigen Verwaltung vom 17.03.2025 am nach Abweisung des Insolvenzantrags mangels Masse aufgehoben worden. Amtsgericht Darmstadt, 08.04.2026

Die hier dargestellten Angaben stammen aus den amtlichen Insolvenzbekanntmachungen der deutschen Insolvenzgerichte und dienen ausschließlich Informationszwecken.

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