Unternehmensinsolvenz

Verlag Fritz Knapp GmbH

Alle amtlichen Insolvenzbekanntmachungen für Verlag Fritz Knapp GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 51701). 4 Bekanntmachungen vom 04. August 2025 bis 01. Juni 2026.

Stammdaten

SitzFrankfurt am Main
GerichtAmtsgericht Frankfurt am Main
HandelsregisterFrankfurt am Main, HRB 51701
BundeslandHessen
BrancheFinanz- & Versicherungsdienstleistungen
Zeitraum04. August 2025 – 01. Juni 2026
Bekanntmachungen4

Bekanntmachungen im Detail

Quelle: insolvenzbekanntmachungen.de
  1. Nr. 1SicherungsmaßnahmenAz. 810 IN 1053/25 V-33-

    810 IN 1053/25 V-33-: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Verlag Fritz Knapp GmbH, Gerbermühlstraße 9, 60594 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 51701), vertr. d.: Philipp Otto, (Geschäftsführer), ist am 04.08.2025 um 10:05 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Schuldnerin angeordnet worden. Verfügungen sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Jan Markus Plathner, Colmarer Straße 5, 60528 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 37 00 22 0, Fax: 069/ 37 00 22 111, E-Mail: frankfurt@brinkmann-partner.de, Internet: www.brinkmann-partner.de bestellt worden. Amtsgericht Frankfurt am Main, 04.08.2025

  2. Nr. 2EröffnungenAz. 810 IN 1053/25 V-9-8

    810 IN 1053/25 V-33-: In dem Insolvenzverfahren Verlag Fritz Knapp GmbH, Gerbermühlstraße 9, 60594 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 51701), vertreten durch: Philipp Otto, (Geschäftsführer), wurde am 01.11.2025 um 10:07 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16ff InsO wegen Überschuldung eröffnet. Zum Insolvenzverwalter wurde bestellt: Rechtsanwalt Dr. Jan Markus Plathner, Colmarer Straße 5, 60528 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 37 00 22 0, Fax: 069/ 37 00 22 111, E-Mail: frankfurt@brinkmann-partner.de, Internet: www.brinkmann-partner.de. Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten und dem Insolvenzverwalter übertragen. Schuldbefreiende Leistungen an die Schuldnerin können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen, wird gleichwohl an die Schuldnerin geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die Gefahr der nochmaligen Leistungsverpflichtung gegenüber dem Insolvenzverwalter. Mit diesem Verfahren wird das weitere Verfahren 810 IN 1396/25 V-33 verbunden. Das Verfahren 810 IN 1053/25 V-33- führt. Hinweise: Gläubiger, die elektronische Dokumente über einen sicheren elektronischen Übermittlungsweg (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilproessordnung Genannten bleibt unberührt. Löschungsfristen: Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende: Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Insolvenzgericht, Frankfurt am Main den 01.11.2025

  3. Nr. 3EröffnungenAz. 810 IN 1053/25 V-9-8

    810 IN 1053/25 V-9-8 - Am 01.11.2025 um 10:07 Uhr ist das Insolvenzverfahren Verlag Fritz Knapp GmbH, Gerbermühlstraße 9, 60594 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 51701), vertreten durch: Philipp Otto, (Geschäftsführer), eröffnet worden. Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Dr. Jan Markus Plathner, Colmarer Straße 5, 60528 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 37 00 22 0, Fax: 069/ 37 00 22 111, E-Mail: frankfurt@brinkmann-partner.de, Internet: www.brinkmann-partner.de Die Gläubiger werden aufgefordert: a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis 11.12.2025 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich (§ 174 InsO) anzumelden. b) Dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Wer Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden, (§ 28 Abs. 2 InsO). Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin sind an den Insolvenzverwalter zu leisten, (§ 28 Abs. 3 InsO). Vor dem Insolvenzgericht findet am Donnerstag, 22.01.2026, 10:00 Uhr, Saal 1, Gebäude F, Klingerstraße 20, 60313 Frankfurt am Main eine Gläubigerversammlung mit folgendem Inhalt statt: * Wahl eines anderen Insolvenzverwalters (§ 57 InsO) * Wahl eines Gläubigerausschusses * Entscheidungen über die Vornahme von besonders bedeutsamen Rechtshandlungen (§ 160 InsO) * Entscheidung über die Fortführung des schuldnerischen Unternehmens * Entscheidung über die nachträgliche Anordnung der Eigenverwaltung (§ 271 InsO), der Mitwirkung des Gläubigerausschusses (§ 276 InsO), der Mitwirkung der Überwachungsorgane (§ 276a InsO) sowie die Anordnung der Zustimmungsbedürftigkeit (§ 277 InsO) * gegebenenfalls Entscheidungen über die in den §§ 66 (Rechnungslegung), 100 (Unterhalt aus der Insolvenzmasse), 149 (Änderung der Hinterlegungsstelle), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte) InsO bezeichneten Angelegenheiten * zur Prüfung der angemeldeten Forderungen. Ist die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig, gilt die Zustimmung im Rahmen des § 160 InsO als erteilt. Hinweise: Gläubiger, die elektronische Dokumente über einen sicheren elektronischen Übermittlungsweg (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilproessordnung Genannten bleibt unberührt. Löschungsfristen: Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende: Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Amtsgericht Frankfurt am Main, 03.11.2025

  4. Nr. 4Entscheidungen im VerfahrenAz. 810 IN 1053/25 V-9-8

    810 IN 1053/25 V-9-8 In dem Insolvenzverfahren Verlag Fritz Knapp GmbH, Gerbermühlstraße 9, 60594 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 51701), vertreten durch: Philipp Otto, (Geschäftsführer), ist Termin zur Gläubigerversammlung bestimmt auf Donnerstag, 18.06.2026, 10:00 Uhr, Saal 1, Gebäude F, Klingerstraße 20, 60313 Frankfurt am Main Tagesordnung: 1. Die Gläubigerversammlung stimmt dem Abschluss des Kaufvertrages zwischen dem Insolvenzverwalter und Lehmanns Media GmbH über die Assets der Verlag Fritz Knapp GmbH (Kundenverträge, Archiv- und Redaktionsmaterial sowie alle dazugehörigen Nebenprodukte) zu einem Kaufpreis in Höhe von EUR 25.000,00 zum Stichtag 01.06.2026 zu. 2. Die Gläubigerversammlung stimmt der Aufhebung des zwischen dem Insolvenzverwalter und der Fritz Knapp Vermögensverwaltungs GmbH bestehenden Pachtverhältnisses über die Verlags- und Titelrechte an den Zeitschriften o Zeitschrift für das gesamte Kreditwesen o bm - bank und amrkt o KARTEN card cartes zum Stichtag 31.05.2026 zu. 3. Die Gläubigerversammlung stimmt dem Abschluss des Kaufvertrages zwischen der Verlag Helmut Richardi GmbH als 100%-ige Tochtergesellschaft der Verlag Fritz Knapp GmbH und Lehmanns Media GmbH über die Verlags- und Titelrechte an der Zeitschrift "Immobilien & Finanzierung" sowie allen sonstigen Assets der Verlag Helmut Richardi GmbH zu einem Kaufpreis in Höhe von EUR 25.000,00 zum Stichtag 01.06.2026 zu 4. Die Gläubigerversammlung stimmt dem Abschluss des Kaufvertrages zwischen dem Verlag für Absatzwirtschaft GmbH als 100%-ige Tochtergesellschaft der Verlag Fritz Knapp GmbH und Lehmanns Media GmbH über die Verlags- und Titelrechte an der Zeitschrift "FLF - Finanzierung Leasing Factoring" sowie allen sonstigen Assets der Verlag für Absatzwirtschaft GmbH zu einem Kaufpreis in Höhe von EUR 25.000,00 zum Stichtag 01.06.2026 zu 5. Die Gläubigerversammlung stimmt der Liquidation der Tochtergesellschaften o Helmut Richardi GmbH - AG Frankfurt HRB 21310 o Verlag für Absatzwirtschaft GmbH - AG Frankfurt HRB 90606 zu. Ist die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig, gilt die Zustimmung im Rahmen des § 160 InsO als erteilt. Frankfurt am Main, 29.05.2026

Die hier dargestellten Angaben stammen aus den amtlichen Insolvenzbekanntmachungen der deutschen Insolvenzgerichte und dienen ausschließlich Informationszwecken.

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