Unternehmensinsolvenz

Urban-Dienste GmbH

Alle amtlichen Insolvenzbekanntmachungen für Urban-Dienste GmbH mit Sitz in Taunusstein (Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 36277). 3 Bekanntmachungen vom 20. Januar 2026 bis 21. Mai 2026.

Stammdaten

SitzTaunusstein
GerichtAmtsgericht Frankfurt am Main
HandelsregisterWiesbaden, HRB 36277
BundeslandHessen
BrancheBaugewerbe & Handwerk (Inkl. Baunebengewerbe)
Zeitraum20. Januar 2026 – 21. Mai 2026
Bekanntmachungen3

Bekanntmachungen im Detail

Quelle: insolvenzbekanntmachungen.de
  1. Nr. 1SicherungsmaßnahmenAz. 810 IN 1201/25 U-77-

    810 IN 1201/25 U-77-: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Urban-Dienste GmbH, Auf dem Kleinen Feld 20, 65232 Taunusstein (AG Wiesbaden , HRB 36277), vertr. d.: 1. Sergiu Zacon, (Geschäftsführer), 2. Iurie Suvac, (Geschäftsführer), ist am 20.01.2026 um 14:00 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Schuldnerin angeordnet worden. Verfügungen der Schuldnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Michael Hirner, Büro Buschlinger, Claus & Partner, Adolfsallee 24, 65185 Wiesbaden, Tel.: 0611/ 15 04 60, Fax: 0611/ 15 04 52, E-Mail: hirner@bcp-wiesbaden.de bestellt worden. Amtsgericht Frankfurt am Main, 20.01.2026

  2. Nr. 2EröffnungenAz. 810 IN 1201/25 U-16-6

    810 IN 1201/25 U-77-: In dem Insolvenzverfahren Urban-Dienste GmbH, Auf dem Kleinen Feld 20, 65232 Taunusstein (AG Wiesbaden , HRB 36277), vertreten durch: 1. Sergiu Zacon, (Geschäftsführer), 2. Iurie Suvac, (Geschäftsführer), wurde am 20.05.2026 um 17:52 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16ff InsO wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet. Zum Insolvenzverwalter wurde bestellt: Rechtsanwalt Michael Hirner, Büro Buschlinger, Claus & Partner, Adolfsallee 24, 65185 Wiesbaden, Tel.: 0611/ 15 04 60, Fax: 0611/ 15 04 52, E-Mail: hirner@bcp-wiesbaden.de. Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten und dem Insolvenzverwalter übertragen. Schuldbefreiende Leistungen an die Schuldnerin können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen, wird gleichwohl an die Schuldnerin geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die Gefahr der nochmaligen Leistungsverpflichtung gegenüber dem Insolvenzverwalter. Mit diesem Verfahren wird das weitere Verfahren 810 IN 134/26 U-77 verbunden. Das Verfahren 810 IN 1201/25 U-77- führt. Hinweise: Gläubiger, die elektronische Dokumente über einen sicheren elektronischen Übermittlungsweg (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilproessordnung Genannten bleibt unberührt. Löschungsfristen: Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende: Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Insolvenzgericht, Frankfurt am Main den 20.05.2026

  3. Nr. 3EröffnungenAz. 810 IN 1201/25 U-16-6

    810 IN 1201/25 U-16-6 Am 20.05.2026 um 17:52 Uhr ist das Insolvenzverfahren Urban-Dienste GmbH, Auf dem Kleinen Feld 20, 65232 Taunusstein (AG Wiesbaden , HRB 36277)eröffnet worden. Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Michael Hirner, Büro Buschlinger, Claus & Partner, Adolfsallee 24, 65185 Wiesbaden, Tel.: 0611/ 15 04 60, Fax: 0611/ 15 04 52, E-Mail: hirner@bcp-wiesbaden.de Das schriftliche Verfahren ist angeordnet, § 5 II InsO. Die Gläubiger werden aufgefordert Anmeldungen bei dem Insolvenzverwalter vorzunehmen. Anmeldefrist: 03.08.2026 Einwendungen bzw. Widersprüche gegen Forderungsanmeldungen sowie ggf. folgende Anträge sind bis zum 17.08.2026 schriftlich bei dem hiesigen Insolvenzgericht, Geb. F, Klingerstr. 20, Frankfurt/M. vorzubringen: * Wahl eines anderen Insolvenzverwalters (§ 57 InsO) * Wahl eines Gläubigerausschusses * Entscheidungen über die Vornahme von besonders bedeutsamen Rechtshandlungen (§ 160 InsO) * Entscheidung über die Fortführung des schuldnerischen Unternehmens * gegebenenfalls Entscheidungen über die in den §§ 66 (Rechnungslegung), 100 (Unterhalt aus der Insolvenzmasse), 149 (Änderung der Hinterlegungsstelle), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte) InsO bezeichneten Angelegenheiten Nach fruchtlosem Ablauf der vorgenannten Frist gelten Zustimmungen nach § 160 InsO als erteilt und sämtliche rechtzeitig angemeldeten Forderungen als festgestellt. Amtsgericht Frankfurt am Main, 21.05.2026

Die hier dargestellten Angaben stammen aus den amtlichen Insolvenzbekanntmachungen der deutschen Insolvenzgerichte und dienen ausschließlich Informationszwecken.

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