TT Kabel- und Rohrleitungsbau UG
Alle amtlichen Insolvenzbekanntmachungen für TT Kabel- und Rohrleitungsbau UG mit Sitz in Lippstadt (Amtsgericht Paderborn, HRB 16750). 5 Bekanntmachungen vom 15. Oktober 2025 bis 26. Juni 2026.
Stammdaten
| Sitz | Lippstadt |
|---|---|
| Gericht | Amtsgericht Paderborn |
| Handelsregister | Paderborn, HRB 16750 |
| Bundesland | Nordrhein-Westfalen |
| Branche | Baugewerbe & Handwerk (Inkl. Baunebengewerbe) |
| Zeitraum | 15. Oktober 2025 – 26. Juni 2026 |
| Bekanntmachungen | 5 |
Bekanntmachungen im Überblick
Bekanntmachungen im Detail
Quelle: insolvenzbekanntmachungen.de- Nr. 1SonstigesAz. 97 IN 150/25
Amtsgericht Paderborn, Aktenzeichen: 97 IN 150/25 In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der im Register des Amtsgerichts Paderborn unter HRB 16750 eingetragenen TT Kabel- und Rohrleitungsbau UG, Füchtenweg 38B, 59556 Lippstadt, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Puiu Movileanu, Füchtenweg 38 b, 59556 Lippstadt wird der Beweisbeschluss des Amtsgerichts Paderborn vom 17.09.2025 gemäß § 4 InsO i. V. m. § 319 ZPO wegen offenbarer Unrichtigkeit dahingehend berichtigt, dass der Name des Geschäftsführers richtig lautet: Puiu Movileanu Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss ist das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 4 InsO, § 569 ZPO gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch den Beschluss beeinträchtigt sind. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Paderborn, Am Bogen 2 - 4, 33098 Paderborn schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden. Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Paderborn eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt. Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden. Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr: Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de. 97 IN 150/25 Amtsgericht Paderborn, 15.10.2025
- Nr. 2SicherungsmaßnahmenAz. 97 IN 88/26
Amtsgericht Paderborn, Aktenzeichen: 97 IN 88/26 In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der im Register des Amtsgerichts Paderborn unter HRB 16750 eingetragenen TT Kabel- und Rohrleitungsbau UG, Füchtenweg 38B, 59556 Lippstadt, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Puiu Movileanu, Füchtenweg 38 b, 59556 Lippstadt Geschäftszweig: Kabelbau und Verlegung, Pflasterarbeiten sowie Betonarbeiten ist am 18.03.2026, um 12:58 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO): Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Andreas Pantlen, Hermannstr. 31, 32756 Detmold bestellt. Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO). Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO). Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO). 97 IN 88/26 Amtsgericht Paderborn, 18.03.2026
- Nr. 3SicherungsmaßnahmenAz. 97 IN 88/26
Amtsgericht Paderborn, Aktenzeichen: 97 IN 88/26 In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der im Register des Amtsgerichts Paderborn unter HRB 16750 eingetragenen TT Kabel- und Rohrleitungsbau UG, Füchtenweg 38B, 59556 Lippstadt, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Puiu Movileanu, Füchtenweg 38 b, 59556 Lippstadt Geschäftszweig: Kabelbau und Verlegung, Pflasterarbeiten sowie Betonarbeiten sind die am 18.03.2026 angeordneten Sicherungsmaßnahmen durch Beschluss vom 01.06.2026 aufgehoben worden. Paderborn, 01.06.2026
- Nr. 4Abweisungen mangels MasseAz. 97 IN 88/26
Amtsgericht Paderborn, Aktenzeichen: 97 IN 88/26 In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der im Register des Amtsgerichts Paderborn unter HRB 16750 eingetragenen TT Kabel- und Rohrleitungsbau UG, Füchtenweg 38B, 59556 Lippstadt, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Puiu Movileanu, Füchtenweg 38 b, 59556 Lippstadt Geschäftszweig: Kabelbau und Verlegung, Pflasterarbeiten sowie Betonarbeiten ist der am 16.03.2026 bei Gericht eingegangene Antrag der Schuldnerin vom 12.03.2026 auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen durch Beschluss vom 01.06.2026 mangels Masse abgewiesen worden. Amtsgericht Paderborn, 01.06.2026
- Nr. 5Abweisungen mangels MasseAz. 97 IN 150/25
Amtsgericht Paderborn, Aktenzeichen: 97 IN 150/25 In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der im Register des Amtsgerichts Paderborn unter HRB 16750 eingetragenen TT Kabel- und Rohrleitungsbau UG, Füchtenweg 38B, 59556 Lippstadt, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Puiu Movileanu, Füchtenweg 38 b, 59556 Lippstadt Geschäftszweig: Kabelbau und Verlegung, Pflasterarbeiten sowie Betonarbeiten ist der am 22.08.2025 bei Gericht eingegangene Antrag einer Gläubigerin vom 22.08.2025 auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens durch Beschluss vom 25.06.2026 mangels Masse abgewiesen worden. Amtsgericht Paderborn, 25.06.2026
Die hier dargestellten Angaben stammen aus den amtlichen Insolvenzbekanntmachungen der deutschen Insolvenzgerichte und dienen ausschließlich Informationszwecken.