THE TASTY COMPANY GmbH
Alle amtlichen Insolvenzbekanntmachungen für THE TASTY COMPANY GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 114500). 4 Bekanntmachungen vom 17. März 2026 bis 25. Juni 2026.
Stammdaten
| Sitz | Frankfurt am Main |
|---|---|
| Gericht | Amtsgericht Frankfurt am Main |
| Handelsregister | Frankfurt am Main, HRB 114500 |
| Bundesland | Hessen |
| Branche | Gastronomie & Hotellerie |
| Zeitraum | 17. März 2026 – 25. Juni 2026 |
| Bekanntmachungen | 4 |
Bekanntmachungen im Überblick
Bekanntmachungen im Detail
Quelle: insolvenzbekanntmachungen.de- Nr. 1SicherungsmaßnahmenAz. 810 IN 238/26 T-12-
810 IN 238/26 T-12-: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der THE TASTY COMPANY GmbH, Weserstraße 17, 60329 Frankfurt am Main, vertr. d.: 1. Dong Hyun Kim(Geschäftsführer), 2. Dong Wook Kim(Geschäftsführer), 3. Jung Hee Kim(Geschäftsführerin), 4. Mi Hyung Kim (Geschäftsführerin), ist am 17.03.2026 um 10:45 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Schuldnerin angeordnet worden. Verfügungen der Schuldnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Jan Markus Plathner, Colmarer Straße 5, 60528 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 37 00 22 0, Fax: 069/ 37 00 22 111, E-Mail: frankfurt@brinkmann-partner.de, Internet: www.brinkmann-partner.de bestellt worden. Amtsgericht Frankfurt am Main, 17.03.2026
- Nr. 2SicherungsmaßnahmenAz. 810 IN 238/26 T-12-
810 IN 238/26 T-12-: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der THE TASTY COMPANY GmbH, Weserstraße 17, 60329 Frankfurt am Main, vertr. d.: 1. Dong Hyun Kim (Geschäftsführer), 2. Dong Wook Kim(Geschäftsführer), 3. Jung Hee Kim (Geschäftsführerin), 4. Mi Hyung Kim (Geschäftsführerin), ist am 17.03.2026 um 10:45 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Schuldnerin angeordnet worden. Verfügungen der Schuldnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Jan Markus Plathner, Colmarer Straße 5, 60528 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 37 00 22 0, Fax: 069/ 37 00 22 111, E-Mail: frankfurt@brinkmann-partner.de, Internet: www.brinkmann-partner.de bestellt worden. Amtsgericht Frankfurt am Main, 17.03.2026 In dem Insolvenzantragsverfahren Land Hessen, verr. d. d. Finanzamt Frankfurt am Main, Gutleutstraße 118-124, 60327 Frankfurt am Main, - Antragsteller - g e g e n THE TASTY COMPANY GmbH, Weserstraße 17, 60329 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 114500), vertreten durch: 1. Dong Hyun Kim, (Geschäftsführer), 2. Dong Wook Kim, (Geschäftsführer), 3. Jung Hee Kim, (Geschäftsführerin), 4. Mi Hyung Kim, (Geschäftsführerin), - Antragsgegnerin - wird der Beschluss vom 17.03.2026 (Anordnung der vorläufigen Verwaltung) hinsichtlich des Rubrums dahingehend ergänzt, dass hinter dem Namen der Antragsgegnerin die Registerbezeichnung wie folgt eingefügt wird: (AG Frankfurt am Main, HRB 114500) G r ü n d e : Die Berichtigung erfolgt von Amts wegen gemäß § 4 InsO, § 319 ZPO aufgrund einer offensichtlichen Auslassung. Amtsgericht - Insolvenzgericht - Frankfurt am Main, den 19.03.2026
- Nr. 3EröffnungenAz. 810 IN 238/26 T-3-8
810 IN 238/26 T-12-: In dem Insolvenzverfahren THE TASTY COMPANY GmbH, Weserstraße 17, 60329 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 114500), wurde am 24.06.2026 um 17:50 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16ff InsO wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet. Zum Insolvenzverwalter wurde bestellt: Rechtsanwalt Dr. Jan Markus Plathner, Colmarer Straße 5, 60528 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 37 00 22 0, Fax: 069/ 37 00 22 111, E-Mail: frankfurt@brinkmann-partner.de, Internet: www.brinkmann-partner.de. Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten und dem Insolvenzverwalter übertragen. Schuldbefreiende Leistungen an die Schuldnerin können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen, wird gleichwohl an die Schuldnerin geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die Gefahr der nochmaligen Leistungsverpflichtung gegenüber dem Insolvenzverwalter. Hinweise: Gläubiger, die elektronische Dokumente über einen sicheren elektronischen Übermittlungsweg (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilproessordnung Genannten bleibt unberührt. Löschungsfristen: Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende: Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Insolvenzgericht, Frankfurt am Main den 24.06.2026
- Nr. 4EröffnungenAz. 810 IN 238/26 T-3-8
810 IN 238/26 T-3-8 Am 24.06.2026 um 17:50 Uhr ist das Insolvenzverfahren THE TASTY COMPANY GmbH, Weserstraße 17, 60329 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 114500), vertreten durch: 1. Dong Hyun Kim, (Geschäftsführer), 2. Dong Wook Kim, (Geschäftsführer), 3. Jung Hee Kim, (Geschäftsführerin), 4. Mi Hyung Kim, (Geschäftsführerin), eröffnet worden. Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Dr. Jan Markus Plathner, Colmarer Straße 5, 60528 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 37 00 22 0, Fax: 069/ 37 00 22 111, E-Mail: frankfurt@brinkmann-partner.de, Internet: www.brinkmann-partner.de Das schriftliche Verfahren ist angeordnet, § 5 II InsO. Die Gläubiger werden aufgefordert Anmeldungen bei dem Insolvenzverwalter vorzunehmen. Anmeldefrist: 07.09.2026 Einwendungen bzw. Widersprüche gegen Forderungsanmeldungen sowie ggf. folgende Anträge sind bis zum 21.09.2026 schriftlich bei dem hiesigen Insolvenzgericht, Geb. F, Klingerstr. 20, Frankfurt/M. vorzubringen: * Wahl eines anderen Insolvenzverwalters (§ 57 InsO) * Wahl eines Gläubigerausschusses * Entscheidungen über die Vornahme von besonders bedeutsamen Rechtshandlungen (§ 160 InsO) * Entscheidung über die Fortführung des schuldnerischen Unternehmens * gegebenenfalls Entscheidungen über die in den §§ 66 (Rechnungslegung), 100 (Unterhalt aus der Insolvenzmasse), 149 (Änderung der Hinterlegungsstelle), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte) InsO bezeichneten Angelegenheiten Nach fruchtlosem Ablauf der vorgenannten Frist gelten Zustimmungen nach § 160 InsO als erteilt und sämtliche rechtzeitig angemeldeten Forderungen als festgestellt. Amtsgericht Frankfurt am Main, 25.06.2026
Die hier dargestellten Angaben stammen aus den amtlichen Insolvenzbekanntmachungen der deutschen Insolvenzgerichte und dienen ausschließlich Informationszwecken.