Unternehmensinsolvenz

ThaiART UG (haftungsbeschränkt)

Alle amtlichen Insolvenzbekanntmachungen für ThaiART UG (haftungsbeschränkt) mit Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 123003). 1 Bekanntmachung vom 06. Juli 2026 bis 06. Juli 2026.

Stammdaten

SitzFrankfurt am Main
GerichtAmtsgericht Frankfurt am Main
Aktenzeichen810 IN 1664/25 T-11-1
HandelsregisterFrankfurt am Main, HRB 123003
BundeslandHessen
BrancheGastronomie & Hotellerie
Zeitraum06. Juli 2026 – 06. Juli 2026
Bekanntmachungen1

Bekanntmachungen im Überblick

Nr.DatumKategorie

Bekanntmachungen im Detail

Quelle: insolvenzbekanntmachungen.de
  1. Nr. 1EröffnungenAz. 810 IN 1664/25 T-11-1

    810 IN 1664/25 T-82-: In dem Insolvenzverfahren ThaiART UG (haftungsbeschränkt), Oeder Weg 61, 60318 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 123003), vertreten durch: Thanawan Supati, (Geschäftsführerin), wurde am 03.07.2026 um 15:30 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16ff InsO wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet. Zur Insolvenzverwalterin wurde bestellt: Rechtsanwältin Fatma Kreft, Prof. Schmidt Insolvenzverwalter Rechtsanwälte, Hahnstraße 68-70, 60528 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 90 01 92 0 60, Fax: 069/ 90 01 92 0 89, E-Mail: frankfurt@tbs-insolvenzverwalter.de. Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten und der Insolvenzverwalterin übertragen. Schuldbefreiende Leistungen an die Schuldnerin können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen, wird gleichwohl an die Schuldnerin geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die Gefahr der nochmaligen Leistungsverpflichtung gegenüber der Insolvenzverwalterin. Mit diesem Verfahren wird das weitere Verfahren 810 IN 1888/25 verbunden. Das Verfahren 810 IN 1664/25 T-82- führt. Hinweise: Gläubiger, die elektronische Dokumente über einen sicheren elektronischen Übermittlungsweg (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilproessordnung Genannten bleibt unberührt. Löschungsfristen: Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende: Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Insolvenzgericht, Frankfurt am Main den 03.07.2026

Die hier dargestellten Angaben stammen aus den amtlichen Insolvenzbekanntmachungen der deutschen Insolvenzgerichte und dienen ausschließlich Informationszwecken.

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