Unternehmensinsolvenz

Team Projekt Frankfurt GmbH

Alle amtlichen Insolvenzbekanntmachungen für Team Projekt Frankfurt GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 116827). 5 Bekanntmachungen vom 18. Juli 2025 bis 18. Mai 2026.

Stammdaten

SitzFrankfurt am Main
GerichtAmtsgericht Frankfurt am Main
Aktenzeichen810 IN 1353/24 T-1-7
HandelsregisterFrankfurt am Main, HRB 116827
BundeslandHessen
BrancheBaugewerbe & Handwerk (Inkl. Baunebengewerbe)
Zeitraum18. Juli 2025 – 18. Mai 2026
Bekanntmachungen5

Bekanntmachungen im Detail

Quelle: insolvenzbekanntmachungen.de
  1. Nr. 1EröffnungenAz. 810 IN 1353/24 T-1-7

    810 IN 1353/24 T-77-: In dem Insolvenzverfahren Team Projekt Fankfurt GmbH, Jaspertstraße 1, 60435 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 116827), vertreten durch: Marijan Duzel, (Geschäftsführer), wurde am 17.07.2025 um 09:35 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16ff InsO wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet. Zur Insolvenzverwalterin wurde bestellt: Rechtsanwältin Claudia Bierhals, BK Rechtsanwälte, Carl-Benz-Straße 21, 60386 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 87 00 66 16 0, Fax: 069/ 87 00 66 16 6, E-Mail: office@bk-in.eu, Internet: www.bk-in.eu. Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten und der Insolvenzverwalterin übertragen. Schuldbefreiende Leistungen an die Schuldnerin können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen, wird gleichwohl an die Schuldnerin geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die Gefahr der nochmaligen Leistungsverpflichtung gegenüber der Insolvenzverwalterin. Mit diesem Verfahren wird das weitere Verfahren 810 IN 1625/24 T-77 verbunden. Das Verfahren 810 IN 1353/24 T-77- führt. Hinweise: Gläubiger, die elektronische Dokumente über einen sicheren elektronischen Übermittlungsweg (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilproessordnung Genannten bleibt unberührt. Löschungsfristen: Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende: Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Insolvenzgericht, Frankfurt am Main den 17.07.2025

  2. Nr. 2EröffnungenAz. 810 IN 1353/24 T-1-7

    810 IN 1353/24 T-1-7 Am 17.07.2025 um 09:35 Uhr ist das Insolvenzverfahren Team Projekt Frankfurt GmbH, Jaspertstraße 1, 60435 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 116827), vertreten durch: Marijan Duzel, Jaspertstraße 1, 60435 Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), eröffnet worden. Insolvenzverwalterin: Rechtsanwältin Claudia Bierhals, BK Rechtsanwälte, Carl-Benz-Straße 21, 60386 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 87 00 66 16 0, Fax: 069/ 87 00 66 16 6, E-Mail: office@bk-in.eu, Internet: www.bk-in.eu Das schriftliche Verfahren ist angeordnet, § 5 II InsO. Die Gläubiger werden aufgefordert Anmeldungen bei der Insolvenzverwalterin vorzunehmen. Anmeldefrist: 29.09.2025 Einwendungen bzw. Widersprüche gegen Forderungsanmeldungen sowie ggf. folgende Anträge sind bis zum 13.10.2025 schriftlich bei dem hiesigen Insolvenzgericht, Geb. F, Klingerstr. 20, Frankfurt/M. vorzubringen: * Wahl eines anderen Insolvenzverwalters (§ 57 InsO) * Wahl eines Gläubigerausschusses * Entscheidungen über die Vornahme von besonders bedeutsamen Rechtshandlungen (§ 160 InsO) * Entscheidung über die Fortführung des schuldnerischen Unternehmens * gegebenenfalls Entscheidungen über die in den §§ 66 (Rechnungslegung), 100 (Unterhalt aus der Insolvenzmasse), 149 (Änderung der Hinterlegungsstelle), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte) InsO bezeichneten Angelegenheiten Nach fruchtlosem Ablauf der vorgenannten Frist gelten Zustimmungen nach § 160 InsO als erteilt und sämtliche rechtzeitig angemeldeten Forderungen als festgestellt. Amtsgericht Frankfurt am Main, 18.07.2025

  3. Nr. 3Entscheidungen im VerfahrenAz. 810 IN 1353/24 T-1-7

    810 IN 1353/24 T-1-7: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Team Projekt Frankfurt GmbH, Jaspertstraße 1, 60435 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 116827), vertr. d.: Marijan Duzel, Jaspertstraße 1, 60435 Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), ist der Beschluss vom 17.07.2025 berichtigt worden. Die richtige Bezeichnung der Schuldnerin lautet: Team Projekt Frankfurt GmbH Der vollständige Beschluss nebst Rechtsmittelbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Amtsgericht Frankfurt am Main, 18.07.2025

  4. Nr. 4Entscheidungen im VerfahrenAz. 810 IN 1353/24 T-1-7

    810 IN 1353/24 T-1-7 In dem Insolvenzverfahren Team Projekt Frankfurt GmbH, Jaspertstraße 1, 60435 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 116827), vertreten durch: Marijan Duzel, Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), wird die Prüfung der bis zum 20.07.2026 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, § 177 I 2 InsO. Die Insolvenzverwalterin, die Gläubiger und die Schuldnerin können bis zum 03.08.2026 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem hiesigen Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben. Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus. Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt. Insolvenzgericht Frankfurt am Main, 12.05.2026

  5. Nr. 5Entscheidungen im VerfahrenAz. 810 IN 1353/24 T-1-7

    810 IN 1353/24 T-1-7 In dem Insolvenzverfahren Team Projekt Frankfurt GmbH, Jaspertstraße 1, 60435 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 116827), vertr. d.: Marijan Duzel, Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), hat die Insolvenzverwalterin gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht. Amtsgericht Frankfurt am Main , 18.05.2026

Die hier dargestellten Angaben stammen aus den amtlichen Insolvenzbekanntmachungen der deutschen Insolvenzgerichte und dienen ausschließlich Informationszwecken.

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