Unternehmensinsolvenz

Talking Skulls creation e.V.

Alle amtlichen Insolvenzbekanntmachungen für Talking Skulls creation e.V. mit Sitz in Hermersberg (Amtsgericht Pirmasens, VR 30615). 2 Bekanntmachungen vom 18. Juni 2026 bis 18. Juni 2026.

Stammdaten

SitzHermersberg
GerichtAmtsgericht Pirmasens
Aktenzeichen1 IN 34/26
HandelsregisterZweibrücken, VR 30615
BundeslandRheinland-Pfalz
BrancheSonstige Dienstleistungen (Kultur, Sport, Reinigung, Sicherheit, Wellness)
Zeitraum18. Juni 2026 – 18. Juni 2026
Bekanntmachungen2

Bekanntmachungen im Überblick

Bekanntmachungen im Detail

Quelle: insolvenzbekanntmachungen.de
  1. Nr. 1Abweisungen mangels MasseAz. 1 IN 34/26

    1 IN 34/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Talking Skulls creation e.V., Im Winkel 20, 66919 Hermersberg (AG Zweibrücken, VR 30615), vertr. d.: Robert Reither, Im Winkel 20, 66919 Hermersberg, (Vorstand), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 17.06.2026 mangels Masse abgewiesen worden, § 26 Abs. 1 InsO. Die Verfügungsbeschränkungen und die Anordnung der vorläufigen Verwaltung vom sind am 17.06.2026 aufgehoben worden. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Rechtsmittelbelehrung Diese Entscheidung kann von und der Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Pirmasens - Insolvenzgericht -, Bahnhofstr. 22- 26, 66953 Pirmasens, Elektronisches Gerichts u. Verwaltungspostfach: safe-sp1-1436455002364-015869333 einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Gegen die Festsetzung des Gegenstandswertes kann binnen einer Frist von sechs Monaten, nachdem die Entscheidung in der Hauptsache Rechtskraft erlangt oder das Verfahren sich anderweitig erledigt hat, in der o. g. Form Beschwerde bei dem Amtsgericht Pirmasens eingelegt werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands 200,- EUR übersteigt. Für die Einhaltung der Frist kommt es auf den Eingang bei dem Amtsgericht Pirmasens an. Die Beschwerde soll begründet werden. Amtsgericht Pirmasens, 17.06.2026

  2. Nr. 2SicherungsmaßnahmenAz. 1 IN 34/26

    1 IN 34/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Antragstellerin Talking Skulls creation e.V., Im Winkel 20, 66919 Hermersberg (AG Zweibrücken, VR 30615), vertr. d.: Robert Reither, Im Winkel 20, 66919 Hermersberg, (Vorstand), sind die Verfügungsbeschränkungen und die Anordnung der vorläufigen Verwaltung vom am 17.06.2026 nach Abweisung des Insolvenzantrags mangels Masse aufgehoben worden. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Amtsgericht Pirmasens, 17.06.2026

Die hier dargestellten Angaben stammen aus den amtlichen Insolvenzbekanntmachungen der deutschen Insolvenzgerichte und dienen ausschließlich Informationszwecken.

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