SWING FRUIT DUISBURG GmbH
Alle amtlichen Insolvenzbekanntmachungen für SWING FRUIT DUISBURG GmbH mit Sitz in Duisburg (Amtsgericht Duisburg, HRB 32997). 3 Bekanntmachungen vom 12. November 2025 bis 10. August 2026.
Stammdaten
| Sitz | Duisburg |
|---|---|
| Gericht | Amtsgericht Duisburg |
| Aktenzeichen | 620 IN 1835/25 |
| Handelsregister | Duisburg, HRB 32997 |
| Bundesland | Nordrhein-Westfalen |
| Branche | Großhandel |
| Zeitraum | 12. November 2025 – 10. August 2026 |
| Bekanntmachungen | 3 |
Bekanntmachungen im Überblick
Bekanntmachungen im Detail
Quelle: insolvenzbekanntmachungen.de- Nr. 1SicherungsmaßnahmenAz. 620 IN 1835/25
Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 620 IN 1835/25 In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 32997 eingetragenen SWING FRUIT DUISBURG GmbH, Annastr. 22, 47226 Duisburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Karina Ivanova, Friedenstr. 8, 46045 Oberhausen Geschäftszweig: Einzel- und Großhandel mit Verpackungsmaterialien, Lebensmittel und Getränken, u.a. ist am 11.11.2025, um 15:56 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO): Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Andreas Röpke, Zum Portsmouthplatz 6, 47051 Duisburg bestellt. Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO). Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO). Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO). 620 IN 1835/25 Amtsgericht Duisburg, 11.11.2025
- Nr. 2Abweisungen mangels MasseAz. 620 IN 1835/25
Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 620 IN 1835/25 In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 32997 eingetragenen SWING FRUIT DUISBURG GmbH, Annastr. 22, 47226 Duisburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Karina Ivanova, Friedenstr. 8, 46045 Oberhausen Geschäftszweig: Einzel- und Großhandel mit Verpackungsmaterialien, Lebensmittel und Getränken, u.a. ist der am 28.07.2025 bei Gericht eingegangene Antrag einer Gläubigerin vom 21.07.2025 auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens durch Beschluss vom 10.08.2026 mangels Masse abgewiesen worden. Amtsgericht Duisburg, 10.08.2026
- Nr. 3SicherungsmaßnahmenAz. 620 IN 1835/25
Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 620 IN 1835/25 In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 32997 eingetragenen SWING FRUIT DUISBURG GmbH, Annastr. 22, 47226 Duisburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Karina Ivanova, Friedenstr. 8, 46045 Oberhausen Geschäftszweig: Einzel- und Großhandel mit Verpackungsmaterialien, Lebensmittel und Getränken, u.a. sind die am 11.11.2025 angeordneten Sicherungsmaßnahmen durch Beschluss vom 11.11.2025 aufgehoben worden. Duisburg, 11.11.2025
Die hier dargestellten Angaben stammen aus den amtlichen Insolvenzbekanntmachungen der deutschen Insolvenzgerichte und dienen ausschließlich Informationszwecken.