Unternehmensinsolvenz

Stein Projekt & Entwicklung GmbH

Alle amtlichen Insolvenzbekanntmachungen für Stein Projekt & Entwicklung GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 134478). 2 Bekanntmachungen vom 02. April 2026 bis 12. Juni 2026.

Stammdaten

SitzFrankfurt am Main
GerichtAmtsgericht Frankfurt am Main
HandelsregisterFrankfurt am Main, HRB 134478
BundeslandHessen
BrancheArchitektur, Planung & Forschung
Zeitraum02. April 2026 – 12. Juni 2026
Bekanntmachungen2

Bekanntmachungen im Überblick

Bekanntmachungen im Detail

Quelle: insolvenzbekanntmachungen.de
  1. Nr. 1SicherungsmaßnahmenAz. 810 IN 1924/25 S-77-

    810 IN 1924/25 S-77-: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Stein Projekt & Entwicklung GmbH, Aotto-Pfeiffer-Straße 5, 08228 Rodewisch (AG Frankfurt am Main, HRB 134478), vertr. d.: Sinisa Trsoglavec, (Geschäftsführer), ist am 01.04.2026 um 14:20 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Schuldnerin angeordnet worden. Verfügungen der Schuldnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Björn-Till Till, Am Ziegelgrund 31, 34497 Korbach, Tel.: 05631/ 65 09 64 0, E-Mail: info@till-eisenbeis.de bestellt worden. Amtsgericht Frankfurt am Main, 01.04.2026

  2. Nr. 2EröffnungenAz. 810 IN 1924/25 S-5-8

    810 IN 1924/25 S-77-: In dem Insolvenzverfahren Stein Projekt & Entwicklung GmbH, Adam-Opel-Straße 5, 60386 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 134478), vertreten durch: Sinisa Trsoglavec, (Geschäftsführer), wurde am 11.06.2026 um 14:33 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16ff InsO wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet. Zum Insolvenzverwalter wurde bestellt: Rechtsanwalt Björn-Till Till, Am Ziegelgrund 31, 34497 Korbach, Tel.: 05631/ 65 09 64 0, E-Mail: info@till-eisenbeis.de. Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten und dem Insolvenzverwalter übertragen. Schuldbefreiende Leistungen an die Schuldnerin können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen, wird gleichwohl an die Schuldnerin geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die Gefahr der nochmaligen Leistungsverpflichtung gegenüber dem Insolvenzverwalter. Mit diesem Verfahren werden die weiteren Verfahren 810 IN 28/26 S-77 und 810 IN 435/26 S-77 verbunden. Das Verfahren 810 IN 1924/25 S-77- führt. Hinweise: Gläubiger, die elektronische Dokumente über einen sicheren elektronischen Übermittlungsweg (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilproessordnung Genannten bleibt unberührt. Löschungsfristen: Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende: Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Insolvenzgericht, Frankfurt am Main den 11.06.2026

Die hier dargestellten Angaben stammen aus den amtlichen Insolvenzbekanntmachungen der deutschen Insolvenzgerichte und dienen ausschließlich Informationszwecken.

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