Unternehmensinsolvenz

Speakerbus GmbH

Alle amtlichen Insolvenzbekanntmachungen für Speakerbus GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 54184). 4 Bekanntmachungen vom 11. August 2025 bis 21. April 2026.

Stammdaten

SitzFrankfurt am Main
GerichtAmtsgericht Frankfurt am Main
HandelsregisterFrankfurt am Main, HRB 54184
BundeslandHessen
BrancheIT, Software & Kommunikation
Zeitraum11. August 2025 – 21. April 2026
Bekanntmachungen4

Bekanntmachungen im Detail

Quelle: insolvenzbekanntmachungen.de
  1. Nr. 1SicherungsmaßnahmenAz. 810 IN 754/25 S-33-

    810 IN 754/25 S-33-: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Speakerbus GmbH, Merziger Weg 1b, 60529 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 54184), vertr. d.: Andrew Wodhams, (Geschäftsführer), ist am 05.08.2025 um 13:05 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Schuldnerin angeordnet worden. Verfügungen der Schuldnerin sind nur mit Zustimmung des Insolvenzverwalters wirksam. Zum Insolvenzverwalter ist Betriebswirt Alexander Pilgrim, HWW Rechtsanwälte, Goldsteinstraße 114, 60528 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 91 30 92 0, Fax: 069/ 91 30 92 30, E-Mail: Frankfurt@hww.eu bestellt worden. Amtsgericht Frankfurt am Main, 05.08.2025 810 IN 754/25 S-33-: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Speakerbus GmbH, Merziger Weg 1b, 60529 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 54184), vertr. d.: Andrew Wodhams, (Geschäftsführer), ist der Beschluss vom 05.08.2025 berichtigt worden. In Ziffer 2 muss es statt "Zum Insolvenzverwalter wird bestellt: [...]" muss es richtig heißen: "Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird bestellt: [...]" Auch in allen übrigen Ziffern des Beschlusses muss es statt "Insolvenzverwalter" richtig heißen: "vorläufiger Insolvenzverwalter". Der vollständige Beschluss nebst Rechtsmittelbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Amtsgericht Frankfurt am Main, 08.08.2025

  2. Nr. 2EröffnungenAz. 810 IN 754/25 S-15-6

    810 IN 754/25 S-33-: In dem Insolvenzverfahren Speakerbus GmbH, Merziger Weg 1b, 60529 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 54184), vertreten durch: Andrew Wodhams, (Geschäftsführer), wurde am 04.11.2025 um 09:38 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16ff InsO wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet. Zum Insolvenzverwalter wurde bestellt: Betriebswirt Alexander Pilgrim, HWW Rechtsanwälte, Goldsteinstraße 114, 60528 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 91 30 92 0, Fax: 069/ 91 30 92 30, E-Mail: Frankfurt@hww.eu. Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten und dem Insolvenzverwalter übertragen. Schuldbefreiende Leistungen an die Schuldnerin können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen, wird gleichwohl an die Schuldnerin geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die Gefahr der nochmaligen Leistungsverpflichtung gegenüber dem Insolvenzverwalter. Hinweise: Gläubiger, die elektronische Dokumente über einen sicheren elektronischen Übermittlungsweg (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilproessordnung Genannten bleibt unberührt. Löschungsfristen: Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende: Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Insolvenzgericht, Frankfurt am Main den 04.11.2025

  3. Nr. 3EröffnungenAz. 810 IN 754/25 S-15-6

    810 IN 754/25 S-15-6 Am 04.11.2025 um 09:38 Uhr ist das Insolvenzverfahren Speakerbus GmbH, Merziger Weg 1b, 60529 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 54184), vertreten durch: Andrew Wodhams, (Geschäftsführer), eröffnet worden. Insolvenzverwalter: Betriebswirt Alexander Pilgrim, HWW Rechtsanwälte, Goldsteinstraße 114, 60528 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 91 30 92 0, Fax: 069/ 91 30 92 30, E-Mail: Frankfurt@hww.eu Das schriftliche Verfahren ist angeordnet, § 5 II InsO. Die Gläubiger werden aufgefordert Anmeldungen bei dem Insolvenzverwalter vorzunehmen. Anmeldefrist: 19.01.2026 Einwendungen bzw. Widersprüche gegen Forderungsanmeldungen sowie ggf. folgende Anträge sind bis zum 02.02.2026 schriftlich bei dem hiesigen Insolvenzgericht, Geb. F, Klingerstr. 20, Frankfurt/M. vorzubringen: * Wahl eines anderen Insolvenzverwalters (§ 57 InsO) * Wahl eines Gläubigerausschusses * Entscheidungen über die Vornahme von besonders bedeutsamen Rechtshandlungen (§ 160 InsO) * Entscheidung über die Fortführung des schuldnerischen Unternehmens * gegebenenfalls Entscheidungen über die in den §§ 66 (Rechnungslegung), 100 (Unterhalt aus der Insolvenzmasse), 149 (Änderung der Hinterlegungsstelle), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte) InsO bezeichneten Angelegenheiten Nach fruchtlosem Ablauf der vorgenannten Frist gelten Zustimmungen nach § 160 InsO als erteilt und sämtliche rechtzeitig angemeldeten Forderungen als festgestellt. Amtsgericht Frankfurt am Main, 05.11.2025

  4. Nr. 4Entscheidungen im VerfahrenAz. 810 IN 754/25 S-15-6

    Amtsgericht Frankfurt am Main 21.04.2026 - Insolvenzgericht - 810 IN 754/25 S-15-6 B e s c h l u s s In dem Insolvenzverfahren Speakerbus GmbH Merziger Weg 1b 60529 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 54184), werden für den vorläufigen Insolvenzverwalter festgesetzt: Vergütung: EUR xxx Auslagenpauschale: EUR xxx Umsatzsteuer: EUR xxx Summe: EUR xxx Gründe: Die Mindestvergütung beträgt gemäß § 10 InsVV i. V. m. § 2 Abs. 2 S. 1 InsVV EUR xxx. Antragsgemäß erhält der vorläufige Insolvenzverwalter die Auslagenpauschale und die auf Vergütung und Pauschale entfallende Umsatzsteuer festgesetzt, §§ 7, 8 InsVV. Rechtsmittelbelehrung Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen worden ist. Beschwerde- bzw. erinnerungsberichtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Die sofortige Beschwerde ist bei dem bei dem o. g. Gericht einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

Die hier dargestellten Angaben stammen aus den amtlichen Insolvenzbekanntmachungen der deutschen Insolvenzgerichte und dienen ausschließlich Informationszwecken.

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