Unternehmensinsolvenz

Smart & Green Materials Duben GmbH

Alle amtlichen Insolvenzbekanntmachungen für Smart & Green Materials Duben GmbH mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg (Berlin), HRB 238316). 3 Bekanntmachungen vom 05. August 2025 bis 07. April 2026.

Stammdaten

SitzBerlin
GerichtAmtsgericht Charlottenburg (Berlin)
Aktenzeichen3615 IN 1715/25
HandelsregisterBerlin, HRB 238316
BundeslandBerlin
BrancheEnergie, Wasser & Entsorgung
Zeitraum05. August 2025 – 07. April 2026
Bekanntmachungen3

Bekanntmachungen im Überblick

Bekanntmachungen im Detail

Quelle: insolvenzbekanntmachungen.de
  1. Nr. 1EröffnungenAz. 3615 IN 1715/25

    3615 IN 1715/25 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. Smart & Green Materials Duben GmbH, c/o Winkler, Am Hübenbusch 12, 65812 Bad Soden, vertreten durch den Geschäftsführer Stefan Winkler Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 238316 B Geschäftszweig: Baugewerbe - Schuldnerin - | 1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 30.07.2025 um 17.00 Uhr eröffnet. 2. Zur Insolvenzverwalterin wird bestellt: Rechtsanwältin Dr. Astrid Lauterwein Rahel-Hirsch-Straße 10, 10557 Berlin 3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 21.10.2025 bei der Insolvenzverwalterin schriftlich anzumelden. Die Anmeldung kann durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments erfolgen, die Insolvenzverwalterin kann den Übermittlungsweg sowie ein gängiges Dateiformat für die Anmeldung festlegen. Die Insolvenzverwalterin muss daneben einen sicheren Übermittlungsweg im Sinne des § 130a der Zivilprozessordnung für die Übermittlung anbieten. Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Zustimmung gegenüber dem Insolvenzgericht gilt mit der Einreichung eines elektronischen Dokuments auf einem sicheren Übermittlungsweg in diesem Verfahren als erteilt. Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben. Der Anmeldung sollen die Urkunden, aus denen sich die Forderung ergibt, in Abdruck beigefügt werden. Sofern die Anmeldung mittels eines elektronischen Dokuments erfolgt, kann auch eine elektronische Rechnung übermittelt werden. Auf Verlangen der Insolvenzverwalterin oder des Insolvenzgerichts sind Ausdrucke, Abschriften oder Originale von Urkunden einzureichen. Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. 4. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens, Beauftragung des Insolvenzverwalters mit der Ausarbeitung eines Insolvenzplans, Vorgabe der Zielsetzung des Plans) InsO bezeichneten Angelegenheiten wird anberaumt auf Dienstag, 09.09.2025, 09:30 Uhr, Sitzungssaal 218, 2. Stock, 14057 Berlin, Amtsgerichtsplatz 1, Amtsgericht Charlottenburg 5. Prüfungstermin wird anberaumt auf Dienstag, 02.12.2025, 09:30 Uhr, Sitzungssaal 218, 2. Stock, 14057 Berlin, Amtsgerichtsplatz 1, Amtsgericht Charlottenburg Hinweise: Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung. 6. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind der Insolvenzverwalterin unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO). Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). 7. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an die Insolvenzverwalterin zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO). 8. Die Insolvenzverwalterin wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen. Die Zustellung kann auch elektronisch nach Maßgabe des § 173 ZPO erfolgen. Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese erfolgt durch das Insolvenzgericht. Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht. 9. Hinweis: Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1 InsOBekV. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. 10. Die Verfahren 3615 IN 1715/25 und 3615 IN 2095/25 werden verbunden (§§ 4 InsO, 147 ZPO). Das Verfahren 3615 IN 1715/25 führt. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden. Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Charlottenburg Amtsgerichtsplatz 1 14057 Berlin einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich. Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben. Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. | Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen. Elektronische Dokumente müssen |mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder |von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden. Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden: |auf einem sicheren Übermittlungsweg oder |an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts. Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen. | Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 01.08.2025 **********************************************************************

  2. Nr. 2SonstigesAz. 3615 IN 1715/25

    3615 IN 1715/25 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. Smart & Green Materials Duben GmbH, c/o Winkler, Am Hübenbusch 12, 65812 Bad Soden, vertreten durch den Geschäftsführer Stefan Winkler Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 238316 B - Schuldnerin - | Die Insolvenzverwalterin bittet im Berichtstermin am Dienstag, 09.09.2025, 09:30 Uhr, 2. Stock, Amtsgerichtsplatz 1, Berlin, um Zustimmung zu folgenden Punkten: die Immobilie der Schuldnerin - eingetragen beim Amtsgericht Lübben im Grundbuch von Duben Blatt 232 (Flur 1 Flurstück 108) - soll aus freier Hand veräußert werden; Ist die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig, so gilt die Zustimmung als erteilt, § 160 Abs. 1 S. 3 InsO. Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 11.08.2025

  3. Nr. 3SonstigesAz. 3615 IN 1715/25

    In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. Sondervermögen der erloschenen Smart & Green Materials Duben GmbH (ehemals eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter HRB 238316), zunächst durch Verschmelzung übergegangen auf die erloschene professional technology UG & Co. KG, dann dem Oleksiy Topchiy als Kommanditisten angewachsen, vertreten durch Oleksiy Topchiy, ehemals wohnhaft Nogatstraße 1, 12051 Berlin, zur Zeit unbekannten Aufenthalts, - Schuldnerin - | hat das Amtsgericht Charlottenburg am 02.04.2026 beschlossen: | 1. Der Beschluss des Amtsgerichts Charlottenburg vom 30.07.2025 (Eröffnung des Insolvenzverfahrens und Bestellung der Insolvenzverwalterin) wird im Rubrum wie folgt berichtigt (Korrekturen unterstrichen): Sondervermögen der erloschenen Smart & Green Materials Duben GmbH (ehemals eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter HRB 238316), zunächst durch Verschmelzung übergegangen auf die erloschene professional technology UG & Co. KG, dann dem Oleksiy Topchiy als Kommanditisten angewachsen, vertreten durch Oleksiy Topchiy, ehemals wohnhaft Nogatstraße 1, 12051 Berlin, zur Zeit unbekannten Aufenthalts, - Schuldnerin - 2. Der Beschluss des Amtsgerichts Charlottenburg vom 30.07.2025 (Eröffnung des Insolvenzverfahrens und Bestellung der Insolvenzverwalterin) wird in Ziffer 1 des Tenors wie folgt berichtigt (Korrektur unterstrichen): Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 30.07.2025 um 17.00 Uhr als Partikularinsolvenzverfahren eröffnet.

Die hier dargestellten Angaben stammen aus den amtlichen Insolvenzbekanntmachungen der deutschen Insolvenzgerichte und dienen ausschließlich Informationszwecken.

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