Unternehmensinsolvenz

Schulz Fashion GmbH

Alle amtlichen Insolvenzbekanntmachungen für Schulz Fashion GmbH mit Sitz in Düsseldorf (Amtsgericht Düsseldorf, HRB 90063). 3 Bekanntmachungen vom 18. November 2025 bis 02. April 2026.

Stammdaten

SitzDüsseldorf
GerichtAmtsgericht Düsseldorf
Aktenzeichen505 IN 262/24
HandelsregisterDüsseldorf, HRB 90063
BundeslandNordrhein-Westfalen
BrancheEinzelhandel & E-Commerce (Inkl. Textilhandel)
Zeitraum18. November 2025 – 02. April 2026
Bekanntmachungen3

Bekanntmachungen im Detail

Quelle: insolvenzbekanntmachungen.de
  1. Nr. 1EröffnungenAz. 505 IN 262/24

    Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 505 IN 262/24 Über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 90063 eingetragenen Schulz Fashion GmbH, Kaiserswerther Straße 215, 40474 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Rovit Mok, wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 14.11.2025, um 15:11 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet. Zugleich werden die Verfahren 505 IN 262/24 und 505 IN 8/25 und 505 IN 28/25 unter Führung des zuerst genannten miteinander verbunden (§ 4 InsO, § 147 ZPO). Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Winfried Bongartz, Sternstraße 9 - 11, 40479 Düsseldorf. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 02.01.2026 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter. Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Eine Gläubigerversammlung wird vorerst nicht einberufen. Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 InsO). Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist der 23.01.2026. Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen. Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden spätestens ab dem 09.01.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.337 niedergelegt. Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird. Gläubiger nicht bestrittener Forderungen werden nicht über die Feststellung ihrer Forderungen benachrichtigt und erhalten auch keinen Tabellenauszug (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO). Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO). Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden. Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt. Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden. 505 IN 262/24 Düsseldorf, 14.11.2025

  2. Nr. 2Entscheidungen im VerfahrenAz. 505 IN 262/24

    Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 505 IN 262/24 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 90063 eingetragenen Schulz Fashion GmbH, Kaiserswerther Straße 215, 40474 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Rovit Mok, wird der mit Eröffnungsbeschluss vom 14.11.2025 anstelle des Berichts- und Prüfungstermin vom 23.01.2026 hinsichlich der Prüfungsverhandlung auf den 30.3.2026 verlegt (§ 4 InsO i.V.m. § 277 Abs. 1 ZPO). Die anderen Anordnungen des Eröffnungsbeschlusses bleiben in Kraft. Die "Termisnverlegung" wurde erforderlich, da unvorhergesehene Umstänge hierzu nötigen. Im Eröffnungsverfahren war insbesondere aufgrund der Absetzung des Geschäftsführers und der Auskunftsunwilligkeit von Sozialversicherungsträgern nicht absehbar, dass die 'Gemeisnchuldnerin eineicht unerhebliche Zahl von Filialbetrieben übernommen hat und eine nicht unerhebliche Zahl von Arbeitnehmern von der Verfahrenseröffnung betroffen sein könnten. Gläubiger werden darauf hingewiesen, dass das Gericht in Ansehung dieser überraschenden Entwicklung keinerlei Einzelauskünfte erteilen wird und auch die Übersendung von Tabellenauszügen -nicht bestrittener Forderungen-nicht vornehmen wird. Die Gläubiger werden auf die Nutzung des Gläubigerinformationssystems verwiesen. 505 IN 262/24 Amtsgericht Düsseldorf, 12.01.2026 Düsseldorf, 10.01.2026 Amtsgericht Rechtspfleger

  3. Nr. 3SonstigesAz. 505 IN 262/24

    Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 505 IN 262/24 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 90063 eingetragenen Schulz Fashion GmbH, Kaiserswerther Straße 215, 40474 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Rovit Mok, ist am 01.04.2026 bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO). 505 IN 262/24 Amtsgericht Düsseldorf, 02.04.2026

Die hier dargestellten Angaben stammen aus den amtlichen Insolvenzbekanntmachungen der deutschen Insolvenzgerichte und dienen ausschließlich Informationszwecken.

Schützen Sie Ihr Unternehmen noch heute

Starten Sie kostenlos und überwachen Sie bis zu 10 Unternehmen. Keine Kreditkarte erforderlich.

Keine Kreditkarte nötig
In 2 Minuten startklar
Jederzeit kündbar