Unternehmensinsolvenz

Schnittzeiten UG (haftungsbeschränkt)

Alle amtlichen Insolvenzbekanntmachungen für Schnittzeiten UG (haftungsbeschränkt) mit Sitz in Wuppertal (Amtsgericht Wuppertal, HRB 23478). 4 Bekanntmachungen vom 04. Februar 2026 bis 01. Juni 2026.

Stammdaten

SitzWuppertal
GerichtAmtsgericht Wuppertal
Aktenzeichen506 IN 3/26
HandelsregisterWuppertal, HRB 23478
BundeslandNordrhein-Westfalen
BrancheEinzelhandel & E-Commerce (Inkl. Textilhandel)
Zeitraum04. Februar 2026 – 01. Juni 2026
Bekanntmachungen4

Bekanntmachungen im Detail

Quelle: insolvenzbekanntmachungen.de
  1. Nr. 1SicherungsmaßnahmenAz. 506 IN 3/26

    Amtsgericht Wuppertal, Aktenzeichen: 506 IN 3/26 In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der im Register des Amtsgerichts Wuppertal unter HRB 23478 eingetragenen Schnittzeiten UG (haftungsbeschränkt), Weststraße 145, 42117 Wuppertal, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Roland Forscheln, Weststraße 145, 42117 Wuppertal ist am 04.02.2026, um 10:09 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO): Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Andreas Schoß, Turmhof 15, 42103 Wuppertal bestellt. Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO). Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO). 506 IN 3/26 Amtsgericht Wuppertal, 04.02.2026

  2. Nr. 2Abweisungen mangels MasseAz. 506 IN 3/26

    Amtsgericht Wuppertal, Aktenzeichen: 506 IN 3/26 In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der im Register des Amtsgerichts Wuppertal unter HRB 23478 eingetragenen Schnittzeiten UG (haftungsbeschränkt), Weststraße 145, 42117 Wuppertal, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Roland Forscheln, Weststraße 145, 42117 Wuppertal ist der am 23.01.2026 bei Gericht eingegangene Antrag der Schuldnerin vom 21.01.2026 auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen durch Beschluss vom 27.03.2026 mangels Masse abgewiesen worden. Amtsgericht Wuppertal, 27.03.2026

  3. Nr. 3SicherungsmaßnahmenAz. 506 IN 3/26

    Amtsgericht Wuppertal, Aktenzeichen: 506 IN 3/26 In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der im Register des Amtsgerichts Wuppertal unter HRB 23478 eingetragenen Schnittzeiten UG (haftungsbeschränkt), Weststraße 145, 42117 Wuppertal, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Roland Forscheln, Weststraße 145, 42117 Wuppertal sind die am 04.02.2026 angeordneten Sicherungsmaßnahmen durch Beschluss vom 27.03.2026 aufgehoben worden. Wuppertal, 27.03.2026

  4. Nr. 4Entscheidungen im VerfahrenAz. 506 IN 3/26

    Amtsgericht Wuppertal, Aktenzeichen: 506 IN 3/26 In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der im Register des Amtsgerichts Wuppertal unter HRB 23478 eingetragenen Schnittzeiten UG (haftungsbeschränkt), Weststraße 145, 42117 Wuppertal, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Roland Forscheln, Weststraße 145, 42117 Wuppertal werden die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Andreas Schoß, Turmhof 15, 42103 Wuppertal wie folgt festgesetzt: Vergütung 1.400,00 € Auslagen, die der regulären Mehrwertsteuer von 19 % unterliegen 0,00 € Zwischensumme 1.400,00 € zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer von 1.400,00 € 266,00 € Endbetrag 1.666,00 € Gründe: Der vorläufige Insolvenzverwalter hat sein Amt vom 04.02.2026 bis zum 27.03.2026 ausgeübt. Er hat Anspruch auf gesonderte Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen (§§ 21, 26a, 63 InsO). Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist das Vermögen, auf das sich seine Tätigkeit während des Eröffnungsverfahren erstreckt hat. Maßgebend für die Wertermittlung ist der Zeitpunkt der Beendigung der vorläufigen Verwaltung oder der Zeitpunkt, ab dem der Gegenstand nicht mehr der vorläufigen Verwaltung unterliegt. Vermögensgegenstände, an denen bei Verfahrenseröffnung Aus- oder Absonderungsrechte bestehen, werden dem Vermögen hinzugerechnet, sofern sich der vorläufige Insolvenzverwalter in erheblichem Umfang mit ihnen befasst. Sie bleiben unberücksichtigt, sofern die Schuldnerin, die Gegenstände lediglich auf Grund eines Besitzüberlassungsvertrages in Besitz hat. Die Vergütung beträgt in der Regel 25 Prozent der Vergütung des Insolvenzverwalters (§ 63 Abs. 3 InsO).Der Regelsatz soll mindestens 1.400,00 EUR betragen (§§ 10, 2 Abs. 2 InsVV; BGH, Beschl. v. 13.07.2006 - IX ZB 104/05). Je nach Art, Dauer und Umfang der Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters kann der Regelsatz überschritten oder ein geringerer Satz zugrunde gelegt werden (§§ 11, 10, 3 InsVV). Das verwaltete Vermögen betrug 5.612,00 €. Die Staffelvergütung des § 2 Abs. 1 InsVV beträgt demnach 2.244,80 €. Davon stehen dem vorläufigen Insolvenzverwalter als Regelvergütung 25 % in Höhe von 561,20 € zu. Die Regelmindestvergütung nach diesem Wert beträgt 1.400,00 €. Wegen der Einzelheiten wird auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 05.03.2026 verwiesen. Rechtsmittelbelehrung: Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Wuppertal statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 300,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu. Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Wuppertal eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Wuppertal, Eiland 2, 42103 Wuppertal einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden. Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Wuppertal eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt. Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden. Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr: Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.Zusatz zum Veröffentlichungstext (nicht Inhalt der Entscheidung): Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Wuppertal, Eiland 2, 42103 Wuppertal, Zimmer Nr. A276 eingesehen werden. 506 IN 3/26 Amtsgericht Wuppertal, 29.05.2026

Die hier dargestellten Angaben stammen aus den amtlichen Insolvenzbekanntmachungen der deutschen Insolvenzgerichte und dienen ausschließlich Informationszwecken.

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