schickedanz produktionsservices gmbh
Alle amtlichen Insolvenzbekanntmachungen für schickedanz produktionsservices gmbh mit Sitz in Offenbach am Main (Amtsgericht Offenbach am Main, HRB 40653). 7 Bekanntmachungen vom 24. Oktober 2025 bis 21. April 2026.
Stammdaten
| Sitz | Offenbach am Main |
|---|---|
| Gericht | Amtsgericht Offenbach am Main |
| Aktenzeichen | 8 IN 815/25 |
| Handelsregister | Offenbach am Main, HRB 40653 |
| Bundesland | Hessen |
| Branche | Industrie & Verarbeitendes Gewerbe (Maschinenbau, Metall, Chemie) |
| Zeitraum | 24. Oktober 2025 – 21. April 2026 |
| Bekanntmachungen | 7 |
Bekanntmachungen im Überblick
Bekanntmachungen im Detail
Quelle: insolvenzbekanntmachungen.de- Nr. 1EröffnungenAz. 8 IN 815/25
8 IN 815/25 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der schickedanz produktionsservices gmbh, Ludwigstraße 122, 63067 Offenbach am Main (AG Offenbach am Main , HRB 40653), vertreten durch: 1. Thomas Schickedanz, Ludwigstr. 122, 63067 Offenbach am Main, (Geschäftsführer), Verfahrensbevollmächtigter des Vertreters zu 1.: Rechtsanwalt Christian Heinemann, Luisenstraße 3, 63067 Offenbach am Main, wird heute, am 23.10.2025 um 20:25 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16 ff. InsO eröffnet. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt: Rechtsanwalt Florian Bandrack LL.M., Baker Tilly Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Brüsseler Straße 1-3, 60327 Frankfurt am Main, Tel.: 069/3660020, Fax: 069/366002-160, Internet: bakertilly.de Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr zur Insolvenzmasse gehörendes gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten. Die Verfügungsbefugnis wird dem Insolvenzverwalter übertragen. Schuldbefreiende Leistungen an die Schuldnerin können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen. Wird gleichwohl an die Schuldnerin geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die Gefahr der nochmaligen Leistungsverpflichtung gegenüber dem Insolvenzverwalter. Der Insolvenzverwalter wird mit der Durchführung der Zustellungen gemäß § 8 Abs. 3 InsO beauftragt. Begründung: Die Schuldnerin ist zahlungsunfähig und überschuldet. Dies steht zur Überzeugung des Gerichts fest aufgrund der durchgeführten Ermittlungen, insbesondere aufgrund des Gutachtens des Sachverständigen Rechtsanwalt Florian Bandrack LL.M. vom 22.10.2025. Löschungsfristen: Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende: > Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. > Veröffentlichungen im Restschuldbefreiungsverfahren werden spätestens sechs Monate nach rechtskräftiger Entscheidung über die Restschuldbefreiung gelöscht. > Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Rechtsmittelbelehrung Die Entscheidung kann von dem Schuldner mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde soll begründet werden. Amtsgericht Offenbach am Main, 23.10.2025
- Nr. 2Entscheidungen im VerfahrenAz. 8 IN 815/25
Geschäftsnummer: 8 IN 815/25 : Am 23.10.2025 um 20:25 Uhr, ist das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin schickedanz produktionsservices gmbh, Ludwigstraße 122, 63067 Offenbach am Main (AG Offenbach am Main , HRB 40653), vertr. d.: 1. Thomas Schickedanz, Ludwigstr. 122, 63067 Offenbach am Main, (Geschäftsführer), eröffnet worden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Florian Bandrack LL.M., Baker Tilly Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Brüsseler Straße 1-3, 60327 Frankfurt am Main, Tel.: 069/3660020, Fax: 069/366002-160, Internet: bakertilly.de, bestellt worden. Es sind folgende Anordnungen ergangen: 1. Die Gläubiger werden aufgefordert: a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich und unter Beachtung des § 174 InsO anzumelden bis: 14.11.2025, b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten des Schuldners in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Absatz 2 InsO). 2. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Absatz 3 InsO). 3. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen, und zwar bis zum 05.12.2025. Die angemeldeten Forderungen liegen zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts aus. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft. 4. Die Beteiligten erhalten zudem die Gelegenheit, schriftliche Anträge bis zum 05.12.2025 in den nachfolgenden Angelegenheiten zu stellen: < die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters (§ 57 InsO), < die Einsetzung eines Gläubigerausschusses (§§ 67, 68 InsO), < die Zwischenrechnungslegung (§ 66 Absatz 3 InsO), < die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse an den Schuldner und seine Familie, soweit Masse vorhanden ist (§ 100 InsO), < die abweichende Regelung zur Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 Absatz 2 InsO), < die Unwirksamkeit der Erklärung des Insolvenzverwalters bzgl. der Freigabe gemäß § 35 Absatz 2 InsO. (Übt der Schuldner eine selbstständige Tätigkeit aus oder beabsichtigt er, demnächst eine solche Tätigkeit ausüben, hat der Insolvenzverwalter ihm gegenüber zu erklären, ob Vermögen aus der selbstständigen Tätigkeit zur Insolvenzmasse gehört und ob Ansprüche aus dieser Tätigkeit im Insolvenzverfahren geltend gemacht werden können, § 35 Absatz 2 Satz 1 InsO). < die Stilllegung oder vorläufige Fortführung des Unternehmens sowie die Beauftragung des Insolvenzverwalters mit der Ausarbeitung eines Insolvenzplans (§ 157 InsO), < besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO), insbesondere wenn das Unternehmen, ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen oder ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand veräußert werden soll; wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde; wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll; < die Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder unter Wert (§§ 162,163 InsO). Spätestens bis zu diesem Tag müssen die schriftlichen Anträge bei dem Insolvenzgericht Offenbach am Main vorliegen, damit eine mündliche Gläubigerversammlung anberaumt werden kann. 6. Der Insolvenzverwalter wird gemäß § 8 Absatz 3 InsO mit der Durchführung der Zustellungen beauftragt. 7. Hinweis: Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, werden nicht benachrichtigt. Amtsgericht Offenbach am Main, 24.10.2025
- Nr. 3Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.Az. 8 IN 815/25
Geschäftsnummer: 8 IN 815/25 In dem Insolvenzverfahren schickedanz produktionsservices gmbh, Ludwigstraße 122, 63067 Offenbach am Main (AG Offenbach am Main, HRB 40653), vertreten durch: 1. Thomas Schickedanz, Ludwigstr. 122, 63067 Offenbach am Main, (Geschäftsführer), Verfahrensbevollmächtigter des Vertreters zu 1.: Rechtsanwalt Christian Heinemann, Luisenstraße 3, 63067 Offenbach am Main, soll die Verteilung vorgenommen werden. Zur Verteilung steht ein Betrag von 11.818,63 Euro - vor Abzug der Verfahrenskosten - zur Verfügung. Die Summe der festgestellten Forderungen (§ 38 InsO) beträgt 26.405,48 Euro. Amtsgericht Offenbach am Main, 11.02.2026
- Nr. 4Entscheidungen im VerfahrenAz. 8 IN 815/25
Geschäftsnummer: 8 IN 815/25 In dem Insolvenzverfahren schickedanz produktionsservices gmbh, Ludwigstraße 122, 63067 Offenbach am Main (AG Offenbach am Main, HRB 40653), vertreten durch: 1. Thomas Schickedanz, Ludwigstr. 122, 63067 Offenbach am Main, (Geschäftsführer), Verfahrensbevollmächtigter des Vertreters zu 1.: Rechtsanwalt Christian Heinemann, Luisenstraße 3, 63067 Offenbach am Main, wird der schriftliche Schlusstermin zur Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters, Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse, Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis vor dem Insolvenzgericht Offenbach, Kaiserstraße 18, 63065 Offenbach am Main, abgehalten. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, eventuelle Anträge bzw. Einwendungen zu den Tagesordnungspunkten schriftlich bis zum 27.03.2026 beim Insolvenzgericht einzureichen. Bis zum genannten Datum sind zugleich mögliche Anträge auf Versagung gemäß § 290 InsO einzureichen. Amtsgericht Offenbach am Main, 11.02.2026
- Nr. 5Entscheidungen im VerfahrenAz. 8 IN 815/25
Geschäftsnummer: 8 IN 815/25 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der schickedanz produktionsservices gmbh, Ludwigstraße 122, 63067 Offenbach am Main (AG Offenbach am Main, HRB 40653), vertr. d.: 1. Thomas Schickedanz, Ludwigstr. 122, 63067 Offenbach am Main, (Geschäftsführer), wurde die Zustimmung zur Verteilung erteilt. Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach, eingesehen werden. Rechtsbehelfsbelehrung Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden. Amtsgericht Offenbach, 11.02.2026
- Nr. 6Entscheidungen im VerfahrenAz. 8 IN 815/25
Geschäftsnummer: 8 IN 815/25 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der schickedanz produktionsservices gmbh, Ludwigstraße 122, 63067 Offenbach am Main (AG Offenbach am Main, HRB 40653), vertr. d.: 1. Thomas Schickedanz, Ludwigstr. 122, 63067 Offenbach am Main, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters durch Beschluss des Insolvenzgerichts Offenbach am Main festgesetzt worden. Festsetzungsbeschluss: 1. XXXXX Euro Nettovergütung nach InsVV 2. XXXXX Euro Auslagen 3. XXXXX Euro Zustellungsauslagen 4. XXXXX Euro Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 % 5. XXXXX Euro Gesamtbetrag Begründung: Aus der maßgeblichen Masse erhält der Insolvenzverwalter für die von ihm/ihr ausgeübte Tätigkeit eine angemessene Vergütung. Diese richtet sich nach der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV). Als Berechnungsgrundlage für die Vergütung wird die im Zeitpunkt der Beendigung des Verfahrens vorhandene Insolvenzmasse gemäß § 1 Absatz 1 InsVV zu Grunde gelegt. Die Regelsätze ergeben sich aus § 2 Absatz 1 InsVV. Art, Dauer und Umfang der Tätigkeit des Insolvenzverwalters sind bei der Festsetzung der Vergütung zu berücksichtigen. Durch Abweichung vom Regelsatz kann dem Umfang und der Schwierigkeit der Geschäftsführung in Form von Zu- und Abschlägen gemäß § 3 InsVV Rechnung getragen werden. Im vorliegenden Verfahren konnte ein Massebestand in Höhe von 12.851,58 € ermittelt werden. Der Insolvenzverwalter hat weiterhin Anspruch auf Auslagenersatz nach § 8 InsVV. Der Insolvenzverwalter kann anstelle der tatsächlich entstandenen Auslagen einen Pauschsatz fordern, § 8 Abs. 3 S. 1 InsVV. Der Pauschsatz darf 30 % der Regelvergütung nicht übersteigen, § 8 Absatz 3 S. 2 InsVV. Auslagen für gemäß § 8 Absatz 3 InsO übertragene Zustellungen waren, soweit beantragt, gesondert festzusetzen. Weiterhin hat der Insolvenzverwalter einen Anspruch auf Festsetzung der auf die Vergütung und der Auslagen zu zahlenden Umsatzsteuer nach § 7 InsVV. Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach, eingesehen werden. Rechtsbehelfsbelehrung: Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,- EUR oder der Wert einer Teilanfechtung 200,- EUR übersteigt. Im Übrigen kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Die sofortige Beschwerde bzw. die befristete Erinnerung ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen beim Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main, einzulegen. Ist der Insolvenzantrag vor dem 01.03.2012 gestellt worden, kann die sofortige Beschwerde auch beim Landgericht Darmstadt, Mathildenplatz 13/15, 64283 Darmstadt, eingelegt werden. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt die Frist, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist der frühere Zeitpunkt maßgebend. Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die sofortige Beschwerde bzw. die befristete Erinnerung wird durch Einreichung einer Beschwerde- bzw. Erinnerungsschrift bei dem o. g. Gericht oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle des o. g. Gerichts eingelegt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die sofortige Beschwerde bzw. die befristete Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde bzw. befristete Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die sofortige Beschwerde bzw. die befristete Erinnerung soll begründet werden. Amtsgericht Offenbach am Main, 11.02.2026.
- Nr. 7Entscheidungen im VerfahrenAz. 8 IN 815/25
8 IN 815/25 : Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der schickedanz produktionsservices gmbh, Ludwigstraße 122, 63067 Offenbach am Main (AG Offenbach am Main , HRB 40653), vertr. d.: 1. Thomas Schickedanz, Ludwigstr. 122, 63067 Offenbach am Main, (Geschäftsführer), ist nach Vollzug der Schlussverteilung gem. § 200 InsO aufgehoben worden. Rechtsbehelfsbelehrung: Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen beim Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main, einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt die Frist, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist der frühere Zeitpunkt maßgebend. Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die befristete Erinnerung wird durch Einreichung einer Erinnerungsschrift bei dem o. g. Gericht oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle des o. g. Gerichts eingelegt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die befristete Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass befristete Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die befristete Erinnerung soll begründet werden. Amtsgericht Offenbach am Main, 20.04.2026
Die hier dargestellten Angaben stammen aus den amtlichen Insolvenzbekanntmachungen der deutschen Insolvenzgerichte und dienen ausschließlich Informationszwecken.