Unternehmensinsolvenz

Scandale UG (haftungsbeschränkt)

Alle amtlichen Insolvenzbekanntmachungen für Scandale UG (haftungsbeschränkt) mit Sitz in Cottbus (Amtsgericht Cottbus, HRB 9237). 4 Bekanntmachungen vom 05. Februar 2025 bis 06. Juli 2026.

Stammdaten

SitzCottbus
GerichtAmtsgericht Cottbus
Aktenzeichen63 IN 42/25
HandelsregisterCottbus, HRB 9237
BundeslandBrandenburg
BrancheGastronomie & Hotellerie
Zeitraum05. Februar 2025 – 06. Juli 2026
Bekanntmachungen4

Bekanntmachungen im Detail

Quelle: insolvenzbekanntmachungen.de
  1. Nr. 1SicherungsmaßnahmenAz. 63 IN 42/25

    In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Scandale UG (haftungsbeschränkt) (Registergericht: Amtsgericht Cottbus HRB 9237 CB), Geschäftszweig: Gastronomie, Club, Event, Güterzufuhrstraße 8, 03046 Cottbus, eingetragener Sitz: Cottbus, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Philipp Thomas Gärtner - Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte HEA Hammermann Ehlers Albert, Karl-Liebknecht-Straße 25, 03046 Cottbus - wird heute, am 05.02.2025, um 09.19 Uhr, zur Sicherung der künftigen Insolvenzmasse und zur Aufklärung des Sachverhalts angeordnet (§§ 21, 22 InsO): Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Herr Rechtsanwalt Christian Graf Brockdorff, Friedrich-Ebert-Straße 36, 14469 Potsdam bestellt. Amtsgericht Cottbus, den 05.02.2025, Gz.: 63 IN 42/25

  2. Nr. 2EröffnungenAz. 63 IN 42/25

    In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Scandale UG (haftungsbeschränkt), Güterzufuhrstraße 8, 03046 Cottbus, wurde am 14.04.2025, um 15:45 Uhr, das Insolvenzverfahren eröffnet. Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Christian Graf Brockdorff LL.M., Friedrich-Ebert-Straße 36, 14469 Potsdam. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 23.05.2025 unter Beachtung des § 174 InsO beim Verwalter anzumelden. Die Anmeldung kann durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments erfolgen. Der Insolvenzverwalter kann einen gängigen elektronischen Übermittlungsweg sowie ein gängiges Dateiformat vorgeben. Er muss daneben einen sicheren Übermittlungsweg i. S. d. § 130 a ZPO für die Übermittlung anbieten. Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130 a ZPO) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären; § 173 ZPO bleibt davon unberührt. Die Forderungen nachrangiger Gläubiger sind nur anzumelden, soweit das Insolvenzgericht besonders zur Anmeldung dieser Forderungen auffordert. Bei der Anmeldung solcher Forderungen ist auf den Nachrang hinzuweisen und die dem Gläubiger zustehende Rangstelle zu bezeichnen. Die Tabelle und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 06.06.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts, Amtsgericht Cottbus, Thiemstraße 130, 03048 Cottbus, niedergelegt. Berichts- und Prüfungsstichtag (§§ 5 Abs. 2 Satz 1, 156, 176 InsO) ist Freitag, 4. Juli 2025. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet oder der Prüfung von nachträglich angemeldeten Forderungen widerspricht, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird. Anträge zur Beschlussfassung über die Person des Verwalters, die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§ 100 InsO), die Verwertung der Masse (§§ 149, 159 bis 163, InsO), die nachträgliche Anordnung der Eigenverwaltung (§ 271 InsO), den Gläubigerausschuss sind ebenfalls bis zum Prüfungsstichtag beim Insolvenzgericht einzureichen. Die Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, werden über das Prüfergebnis nicht benachrichtigt (§ 179 Abs. 3 Satz 3 InsO). Rechtmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss ist die sofortige Beschwerde gem. § 4 InsO, § 569 ZPO binnen einer Notfrist von zwei Wochen zulässig. Die Notfrist beginnt spätestens zwei Tage nach der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten öffentlichen Bekanntmachung. Bei einer früheren Zustellung ist dieser Zeitpunkt maßgebend für den Beginn der Beschwerdefrist. Die Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Cottbus, Gerichtsplatz 2, 03046 Cottbus, einzulegen. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. Die sofortige Beschwerde kann schriftlich, durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle oder in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur eingelegt werden (für Einzelheiten: www.erv.brandenburg.de) Amtsgericht Cottbus, 16. April 2025, Az.: 63 IN 42/25

  3. Nr. 3SonstigesAz. 63 IN 42/25

    In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Scandale UG (haftungsbeschränkt), Güterzufuhrstraße 8, 03046 Cottbus, ist zur Genehmigung des notariellen Kaufvertrages zwischen dem Insolvenzverwalter und der Bunter Bahnhof Cottbus UG, Güterzufuhrstraße 8, 03046 Cottbus, das schriftliche Verfahren angeordnet worden. Gegenstand: Die Gläubigerversammlung erteilt die Zustimmung zur Verwertung des beweglichen Anlagevermögens an besonders Interessierte zu einem Kaufpreis von 7.740,00 € zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Die Zustimmung der Gläubigerversammlung soll in der Gläubigerversammlung am 04.07.2025 im schriftlichen Verfahren erfolgen. Einwendungen sind bis zum Freitag, 4. Juli 2025 in schriftlicher Form beim Amtsgericht Cottbus zu erheben. Es wird darauf hingewiesen, dass Anträge, Einwendungen und Äußerungen am 04.07.2025 bei Gericht vorliegen müssen. Werden keine Einwendungen erhoben, gilt die Genehmigung nach § 160 InsO als erteilt. Die Beschlussunterlagen liegen für die Verfahrensbeteiligten zur Einsicht in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts, Zimmer 255, aus. Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss ist die Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG binnen einer Notfrist von zwei Wochen zulässig. Die Notfrist beginnt spätestens zwei Tage nach der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten öffentlichen Bekanntmachung. Bei einer früheren Zustellung ist dieser Zeitpunkt maßgebend für den Beginn der Beschwerdefrist. Die Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Cottbus, Gerichtsplatz 2, 03046 Cottbus, einzulegen. Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde. Die Erinnerung kann schriftlich, durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle oder in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur eingelegt werden (für Einzelheiten: www.erv.brandenburg.de). Cottbus, den 16. Juni 2025, Az.: 63 IN 42/25

  4. Nr. 4Entscheidungen im VerfahrenAz. 63 IN 42/25

    Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Scandale UG (haftungsbeschränkt), Güterzufuhrstraße 8, 03046 Cottbus, ist die Vergütung für den vorläufigen Verwalter mit dem Beschluss vom 30.06.2016 festgesetzt worden. Ausgehend von einer Berechnungsgrundlage in Höhe von 41.839,07 Euro wurden 25 % der Regelvergütung zzgl. Auslagenpauschale und Umsatzsteuer festgesetzt. Der vollständige Beschluss kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Az: 63 IN 42/25, Cottbus, den 30.06.2026

Die hier dargestellten Angaben stammen aus den amtlichen Insolvenzbekanntmachungen der deutschen Insolvenzgerichte und dienen ausschließlich Informationszwecken.

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