SB Textile GmbH
Alle amtlichen Insolvenzbekanntmachungen für SB Textile GmbH mit Sitz in Düsseldorf (Amtsgericht Düsseldorf, HRB 104747). 4 Bekanntmachungen vom 20. Mai 2025 bis 20. April 2026.
Stammdaten
| Sitz | Düsseldorf |
|---|---|
| Gericht | Amtsgericht Düsseldorf |
| Aktenzeichen | 504 IN 263/24 |
| Handelsregister | Düsseldorf, HRB 104747 |
| Bundesland | Nordrhein-Westfalen |
| Branche | Einzelhandel & E-Commerce (Inkl. Textilhandel) |
| Zeitraum | 20. Mai 2025 – 20. April 2026 |
| Bekanntmachungen | 4 |
Bekanntmachungen im Überblick
Bekanntmachungen im Detail
Quelle: insolvenzbekanntmachungen.de- Nr. 1EröffnungenAz. 504 IN 263/24
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 504 IN 263/24 Über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 104747 eingetragenen SB Textile GmbH, Vogelsanger Weg 91, 40470 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Mehmet Ali Bayat, wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 19.05.2025, um 08:28 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 12.12.2024 bei Gericht eingegangenen Antrags einer Gläubigerin. Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Christoph Chrobok, Sternstraße 58, 40479 Düsseldorf. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 21.06.2025 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter. Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist der 12.07.2025. Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen - zur Person des Insolvenzverwalters, Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden spätestens ab dem 30.06.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.336 niedergelegt. Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird. Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO). Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden. Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt. Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden. Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de 504 IN 263/24 Düsseldorf, 19.05.2025
- Nr. 2Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.Az. 504 IN 263/24
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 504 IN 263/24 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 104747 eingetragenen SB Textile GmbH, Vogelsanger Weg 91, 40470 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Mehmet Ali Bayat, hat das Gericht der Schlussverteilung zugestimmt. Nach der Anzeige des Insolvenzverwalters betragen die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO 35.638,61 EUR. Für die Verteilung an die Gläubiger steht nach Abzug der Massekosten ein Betrag von ca. 0,00 EUR zur Verfügung. Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.336 zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt. 504 IN 263/24 Amtsgericht Düsseldorf, 09.02.2026
- Nr. 3Entscheidungen im VerfahrenAz. 504 IN 263/24
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 504 IN 263/24 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 104747 eingetragenen SB Textile GmbH, Vogelsanger Weg 91, 40470 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Mehmet Ali Bayat, wird der Schlussverteilung zugestimmt. Die Durchführung des Schlusstermins wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§§ 196, 197, 5 Abs. 2 InsO). Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum 06.04.2026 im schriftlichen Verfahren zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen: - zur Schlussrechnung des Verwalters; - zum Vergütungsantrag des Verwalters; - zum Schlussverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen; - Entscheidung über nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse; Das Schlussverzeichnis sowie der Vergütungsantrag und die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters liegen nebst dem gerichtlichen Prüfungsvermerk zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.336 aus. 504 IN 263/24 Amtsgericht Düsseldorf, 09.02.2026
- Nr. 4Entscheidungen im VerfahrenAz. 504 IN 263/24
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 504 IN 263/24 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 104747 eingetragenen SB Textile GmbH, Vogelsanger Weg 91, 40470 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Mehmet Ali Bayat, sind die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters festgesetzt worden (§§ 63, 64 InsO). 504 IN 263/24 Amtsgericht Düsseldorf, 15.04.2026
Die hier dargestellten Angaben stammen aus den amtlichen Insolvenzbekanntmachungen der deutschen Insolvenzgerichte und dienen ausschließlich Informationszwecken.