Saone Invest GmbH
Alle amtlichen Insolvenzbekanntmachungen für Saone Invest GmbH mit Sitz in Niederelbert (Amtsgericht Wetzlar, HRB 7390). 3 Bekanntmachungen vom 27. November 2024 bis 19. Mai 2026.
Stammdaten
| Sitz | Niederelbert |
|---|---|
| Gericht | Amtsgericht Wetzlar |
| Aktenzeichen | 3 IN 175/24 |
| Handelsregister | Wetzlar, HRB 7390 |
| Bundesland | Hessen |
| Branche | Immobilienwesen & Gebäudemanagement |
| Zeitraum | 27. November 2024 – 19. Mai 2026 |
| Bekanntmachungen | 3 |
Bekanntmachungen im Überblick
Bekanntmachungen im Detail
Quelle: insolvenzbekanntmachungen.de- Nr. 1SicherungsmaßnahmenAz. 3 IN 175/24
3 IN 175/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Saone Invest GmbH, Waldstraße 8 a, 56412 Niederelbert (AG Wetzlar, HRB 7390), vertr. d.: Olaf Bothe, zz. unbekannten Aufenthalts, (Geschäftsführer), ist am 27.11.2024 um 12:00 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragsgegnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Franz-Ludwig Danko, Postfach 74 01 25, 60570 Frankfurt am Main, Tel.: 069/273156120, Fax: 069/2731561215, Internet: www.danko-insolvenzverwaltung.de bestellt worden. Der komplette Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Wetzlar eingesehen werden. Amtsgericht Wetzlar, 27.11.2024
- Nr. 2Abweisungen mangels MasseAz. 3 IN 175/24
3 IN 175/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Saone Invest GmbH, Waldstraße 8 a, 56412 Niederelbert (AG Wetzlar, HRB 7390), vertr. d.: Olaf Bothe, zz. unbekannten Aufenthalts, (Geschäftsführer), ist der Insolvenzantrag mangels einer die Kosten des Verfahrens deckenden Masse abgewiesen worden. das Verfügungsverbot und die Anordnung der vorläufigen Verwaltung vom sind ebenfalls aufgehoben worden. Amtsgericht Wetzlar, 05.05.2026
- Nr. 3Entscheidungen im VerfahrenAz. 3 IN 175/24
3 IN 175/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Saone Invest GmbH, Waldstraße 8 a, 56412 Niederelbert (AG Wetzlar, HRB 7390), vertr. d.: Olaf Bothe, zz. unbekannten Aufenthalts, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Franz-Ludwig Danko festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Wetzlar eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht: EUR Bruchteilsvergütung gemäß § 63 Abs. 3 InsO EUR Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 % EUR Auslagen zuzüglich EUR Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 % EUR Gesamtbetrag Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen. G r ü n d e : I. Die Beträge waren antragsgemäß festzusetzen. II. Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV. Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV. Rechtsmittelbelehrung Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Wetzlar, Wertherstraße 1, 35578 Wetzlar einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Wetzlar, Wertherstraße 1, 35578 Wetzlar einzulegen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden. Amtsgericht Wetzlar, 15.05.2026
Die hier dargestellten Angaben stammen aus den amtlichen Insolvenzbekanntmachungen der deutschen Insolvenzgerichte und dienen ausschließlich Informationszwecken.