Unternehmensinsolvenz

Sampaio, Serafim Fernandes

Alle amtlichen Insolvenzbekanntmachungen für Sampaio, Serafim Fernandes mit Sitz in Bad Breisig (Amtsgericht Bad Neuenahr-Ahrweiler, HRB 31586). 5 Bekanntmachungen vom 12. Mai 2025 bis 22. Juni 2026.

Stammdaten

SitzBad Breisig
GerichtAmtsgericht Bad Neuenahr-Ahrweiler
Aktenzeichen6 IN 22/25
HandelsregisterEssen, HRB 31586
BundeslandRheinland-Pfalz
BrancheSonstige Dienstleistungen (Kultur, Sport, Reinigung, Sicherheit, Wellness)
Zeitraum12. Mai 2025 – 22. Juni 2026
Bekanntmachungen5

Bekanntmachungen im Detail

Quelle: insolvenzbekanntmachungen.de
  1. Nr. 1Entscheidungen im RestschuldbefreiungsverfahrenAz. 6 IN 22/25

    6 IN 22/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Serafim Fernandes Sampaio, geb. am 03.08.1962, Im Fischgrund 7, 53498 Bad Breisig (AG Essen, HRB 31586), wird der Schuldner Restschuldbefreiung erlangen, wenn er den Obliegenheiten nach § 295 InsO nachkommt und die Voraussetzungen für eine Versagung nach den §§ 290, 297 bis 298 InsO nicht vorliegen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Amtsgericht Bad Neuenahr-Ahrweiler, 10.05.2025 Hinweise zum Datenschutz: Die Datenschutzerklärung zur Informationspflicht nach Artikel 13 und 14 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), § 55 Bundesdatenschutzgesetz und § 43 Landesdatenschutzgesetz finden Sie auf der Startseite des Internetauftritts des Gerichts: www.agaw.justiz.rlp.de. Auf Wunsch übersenden wir diese Information auch in Papierform.

  2. Nr. 2EröffnungenAz. 6 IN 22/25

    6 IN 22/25 : Über das Vermögen des Serafim Fernandes Sampaio, geb. am 03.08.1962, Im Fischgrund 7, 53498 Bad Breisig (AG Essen, HRB 31586), ist am 10.05.2025 um 15:30 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Jens Lieser, Josef-Görres-Platz 5, 56068 Koblenz, Tel.: 0261-304790, Fax: 0261-9114729. Die Gläubiger werden aufgefordert: a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 09.07.2025 anzumelden; b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten des Schuldners in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). Personen, die Verpflichtungen gegenüber dem Schuldner haben, werden aufgefordert, nicht mehr an den Schuldner, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO). Das Verfahren wird mündlich durchgeführt. Vor dem Insolvenzgericht werden folgende Termine abgehalten: 1. am: Mittwoch, 30.07.2025, 09:00 Uhr, Saal 106, Amtsgericht, Wilhelmstraße 55-57, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch den Insolvenzverwalter (Berichtstermin); der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über - die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO), - die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO) sowie gegebenenfalls über: - die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO), - Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO), - eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO), - den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan, - die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO), - besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs des Schuldners, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert, - eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO), - eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO), - Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO), - eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung, 2. am: Mittwoch, 30.07.2025, 09:00 Uhr, Saal 106, Amtsgericht, Wilhelmstraße 55-57, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler eine Gläubigerversammlung (Prüfungstermin), in der die angemeldeten Forderungen geprüft werden. Hinweise: - Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist. - Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt. Löschungsfristen: Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende: - Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen. - Veröffentlichungen im Restschuldbefreiungsverfahren werden spätestens sechs Monate nach rechtskräftiger Entscheidung über die Restschuldbefreiung gelöscht. - Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Es wird darauf hingewiesen, dass Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können und nicht bereits in § 173 Abs. 2 ZPO genannt sind, gemäß § 28 Abs. 4 InsO unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären können. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Rechtsmittelbelehrung Die Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens kann von dem Schuldner, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Bad Neuenahr-Ahrweiler, Wilhelmstr. 55-57, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde soll begründet werden. Amtsgericht Bad Neuenahr-Ahrweiler, 10.05.2025 Hinweise zum Datenschutz: Die Datenschutzerklärung zur Informationspflicht nach Artikel 13 und 14 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), § 55 Bundesdatenschutzgesetz und § 43 Landesdatenschutzgesetz finden Sie auf der Startseite des Internetauftritts des Gerichts: www.agaw.justiz.rlp.de. Auf Wunsch übersenden wir diese Information auch in Papierform.

  3. Nr. 3Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.Az. 6 IN 22/25

    In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Serafim Fernandes Sampaio (geb. am 3. August 1962), Im Fischgrund 7, 53498 Bad Breisig findet mit Genehmigung des Gerichts die Schlussverteilung statt. Das Schlussverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bad Neuenahr-Ahrweiler - 6 IN 22/25 - niedergelegt worden. Die Summe der zu berücksichtigenden Forderungen beträgt 4.103.940,16 Euro. Es ist kein Massebestand verfügbar. Amtsgericht Bad Neuenahr-Ahrweiler, den 19. Mai 2026

  4. Nr. 4Entscheidungen im VerfahrenAz. 6 IN 22/25

    6 IN 22/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Serafim Fernandes Sampaio, geb. am 03.08.1962, Im Fischgrund 7, 53498 Bad Breisig (AG Essen, HRB 31586), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Jens Lieser festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Bad Neuenahr-Ahrweiler eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht: EUR Mindestvergütung gemäß InsVV EUR Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 % EUR Auslagen zuzüglich EUR Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 % EUR Gesamtbetrag Die Vergütung und die Auslagen sind aus der Landeskasse auszuzahlen. G r ü n d e : Mit Schriftsatz vom 19.05.2026 beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen. I. Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht. Diese beträgt 0,00 EUR. II. Die Mindestvergütung beträgt gemäß § 2 Abs. 2 S. 1 InsVV 1.000,00 EUR. III. Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV. Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV. Aufgrund der gewährten Stundung erfolgt die Erstattung gemäß § 63 Abs. 2 InsO aus der Landeskasse. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Rechtsmittelbelehrung Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 300,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bad Neuenahr-Ahrweiler, Wilhelmstr. 55-57, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Bad Neuenahr-Ahrweiler, Wilhelmstr. 55-57, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler einzulegen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden. Amtsgericht Bad Neuenahr-Ahrweiler, 21.05.2026

  5. Nr. 5SonstigesAz. 6 IN 22/25

    6 IN 22/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Serafim Fernandes Sampaio, geb. am 03.08.1962, Im Fischgrund 7, 53498 Bad Breisig (AG Essen, HRB 31586), wurde beschlossen: Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO). Schlusstermin wird bestimmt auf: Mittwoch, 05.08.2026, 11:00 Uhr, Saal 106, Amtsgericht, Wilhelmstraße 55 -57, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler. Der Termin dient der a) Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters b) Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis c) Anhörung der Gläubiger zu dem Antrag des Schuldners auf Restschuldbefreiung, ggf. der Beschlussfassung über die Beauftragung des Treuhänders, die Erfüllung der Obliegenheiten des Schuldners zu überwachen (§ 292 Abs. 2 InsO) Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Rechtsbehelfsbelehrung Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Bad Neuenahr-Ahrweiler, Wilhelmstr. 55-57, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Bad Neuenahr-Ahrweiler, Wilhelmstr. 55-57, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden. Amtsgericht Bad Neuenahr-Ahrweiler, 21.05.2026

Die hier dargestellten Angaben stammen aus den amtlichen Insolvenzbekanntmachungen der deutschen Insolvenzgerichte und dienen ausschließlich Informationszwecken.

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