RPF Refresher GmbH
Alle amtlichen Insolvenzbekanntmachungen für RPF Refresher GmbH mit Sitz in Bad Marienberg (Amtsgericht Montabaur, HRB 23547). 1 Bekanntmachung vom 20. Mai 2026 bis 20. Mai 2026.
Stammdaten
| Sitz | Bad Marienberg |
|---|---|
| Gericht | Amtsgericht Montabaur |
| Aktenzeichen | 14 IN 273/25 |
| Handelsregister | Montabaur, HRB 23547 |
| Bundesland | Rheinland-Pfalz |
| Branche | Automotive (Hersteller, Zulieferer & Handel) |
| Zeitraum | 20. Mai 2026 – 20. Mai 2026 |
| Bekanntmachungen | 1 |
Bekanntmachungen im Überblick
Bekanntmachungen im Detail
Quelle: insolvenzbekanntmachungen.de- Nr. 1Abweisungen mangels MasseAz. 14 IN 273/25
14 IN 273/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der RPF Refresher GmbH, Bismarckstraße 13, 56470 Bad Marienberg (AG Montabaur, HRB 23547), vertr. d.: 1. Jörg Willy Ohst, Auf dem Rübenacker 34, 35764 Sinn, (Geschäftsführer), 2. Jan Christopher Marr, Gartenstraße 26, 56470 Bad Marienberg, (Geschäftsführer), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 12.05.2026 mangels Masse abgewiesen worden, § 26 Abs. 1 InsO. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Rechtsmittelbelehrung Diese Entscheidung kann von und der Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Montabaur - Insolvenzgericht -, Bahnhofstraße 47, 56410 Montabaur, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: safe-sp1-1442409949278-015914714 einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Gegen die Festsetzung des Gegenstandswertes kann binnen einer Frist von sechs Monaten, nachdem die Entscheidung in der Hauptsache Rechtskraft erlangt oder das Verfahren sich anderweitig erledigt hat, in der o. g. Form Beschwerde bei dem Amtsgericht Montabaur eingelegt werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands 200,- EUR übersteigt. Für die Einhaltung der Frist kommt es auf den Eingang bei dem Amtsgericht Montabaur an. Die Beschwerde soll begründet werden. Amtsgericht Montabaur, 12.05.2026 Amtsgericht Montabaur, 12.05.2026 Hinweise zum Datenschutz: Die Datenschutzerklärung zur Informationspflicht nach Artikel 13 und 14 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), § 55 Bundesdatenschutzgesetz und § 43 Landesdatenschutzgesetz finden Sie auf der Startseite des Internetauftritts des Gerichts: www.agmon.justiz.rlp.de. Auf Wunsch übersenden wir diese Information auch in Papierform.
Die hier dargestellten Angaben stammen aus den amtlichen Insolvenzbekanntmachungen der deutschen Insolvenzgerichte und dienen ausschließlich Informationszwecken.