Rodenti GmbH & Co. KG
Alle amtlichen Insolvenzbekanntmachungen für Rodenti GmbH & Co. KG mit Sitz in Höhr-Grenzhausen (Amtsgericht Montabaur, HRA 21904). 3 Bekanntmachungen vom 06. Juni 2025 bis 20. März 2026.
Stammdaten
| Sitz | Höhr-Grenzhausen |
|---|---|
| Gericht | Amtsgericht Montabaur |
| Aktenzeichen | 14 IN 115/25 |
| Handelsregister | Montabaur, HRA 21904 |
| Bundesland | Rheinland-Pfalz |
| Branche | Agrar, Tiere & Forstwirtschaft |
| Zeitraum | 06. Juni 2025 – 20. März 2026 |
| Bekanntmachungen | 3 |
Bekanntmachungen im Überblick
Bekanntmachungen im Detail
Quelle: insolvenzbekanntmachungen.de- Nr. 1SicherungsmaßnahmenAz. 14 IN 115/25
14 IN 115/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Rodenti GmbH & Co. KG, Rheinstraße 60 b, 56203 Höhr-Grenzhausen (AG Montabaur, HRA 21904), vertr. d.: 1. Georg Leithold, Gesellschafter d. Rodenti GmbH & Co. KG, Im Windegut 21, 56335 Neuhäusel, (Gesellschafter), 2. Alexander Gettmann, Gesellschafter d. Rodenti GmbH & Co. KG, Stauffenbergallee 18 c, 56410 Montabaur, (Gesellschafter), ist am 06.06.2025 um 12:00 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des Insolvenzverwalters wirksam. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Jens Lieser, Josef-Görres-Platz 5, 56068 Koblenz, Tel.: 0261 30479-0, Fax: 0261 9114729 bestellt worden. Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO). Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Rechtsmittelbelehrung Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Montabaur - Insolvenzgericht -, Bahnhofstraße 47, 56410 Montabaur, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: safe-sp1-1442409949278-015914714 einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde soll begründet werden. Amtsgericht Montabaur, 06.06.2025 Hinweise zum Datenschutz: Die Datenschutzerklärung zur Informationspflicht nach Artikel 13 und 14 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), § 55 Bundesdatenschutzgesetz und § 43 Landesdatenschutzgesetz finden Sie auf der Startseite des Internetauftritts des Gerichts: www.agmon.justiz.rlp.de. Auf Wunsch übersenden wir diese Information auch in Papierform.
- Nr. 2Abweisungen mangels MasseAz. 14 IN 115/25
14 IN 115/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Rodenti GmbH & Co. KG, Rheinstraße 60 b, 56203 Höhr-Grenzhausen (AG Montabaur, HRA 21904), vertr. d.: 1. Georg Leithold, Gesellschafter d. Rodenti GmbH & Co. KG, Im Windegut 21, 56335 Neuhäusel, (Gesellschafter), 2. Alexander Gettmann, Gesellschafter d. Rodenti GmbH & Co. KG, Stauffenbergallee 18 c, 56410 Montabaur, (Gesellschafter), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 17.12.2025 mangels Masse abgewiesen worden, § 26 Abs. 1 InsO. Die Verfügungsbeschränkungen und die Anordnung der vorläufigen Verwaltung vom 06.06.2025 sind am 17.12.2025 aufgehoben worden. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Rechtsmittelbelehrung Diese Entscheidung kann von und der Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Montabaur - Insolvenzgericht -, Bahnhofstraße 47, 56410 Montabaur, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: safe-sp1-1442409949278-015914714 einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Gegen die Festsetzung des Gegenstandswertes kann binnen einer Frist von sechs Monaten, nachdem die Entscheidung in der Hauptsache Rechtskraft erlangt oder das Verfahren sich anderweitig erledigt hat, in der o. g. Form Beschwerde bei dem Amtsgericht Montabaur eingelegt werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands 200,- EUR übersteigt. Für die Einhaltung der Frist kommt es auf den Eingang bei dem Amtsgericht Montabaur an. Die Beschwerde soll begründet werden. Amtsgericht Montabaur, 17.12.2025 Hinweise zum Datenschutz: Die Datenschutzerklärung zur Informationspflicht nach Artikel 13 und 14 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), § 55 Bundesdatenschutzgesetz und § 43 Landesdatenschutzgesetz finden Sie auf der Startseite des Internetauftritts des Gerichts: www.agmon.justiz.rlp.de. Auf Wunsch übersenden wir diese Information auch in Papierform.
- Nr. 3SicherungsmaßnahmenAz. 14 IN 115/25
14 IN 115/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Antragstellerin Rodenti GmbH & Co. KG, Rheinstraße 60 b, 56203 Höhr-Grenzhausen (AG Montabaur, HRA 21904), vertr. d.: 1. Georg Leithold, Gesellschafter d. Rodenti GmbH & Co. KG, Im Windegut 21, 56335 Neuhäusel, (Gesellschafter), 2. Alexander Gettmann, Gesellschafter d. Rodenti GmbH & Co. KG, Stauffenbergallee 18 c, 56410 Montabaur, (Gesellschafter), sind die Verfügungsbeschränkungen und die Anordnung der vorläufigen Verwaltung vom 06.06.2025 am 17.12.2025 nach Abweisung des Insolvenzantrags mangels Masse aufgehoben worden. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Amtsgericht Montabaur, 17.12.2025 Hinweise zum Datenschutz: Die Datenschutzerklärung zur Informationspflicht nach Artikel 13 und 14 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), § 55 Bundesdatenschutzgesetz und § 43 Landesdatenschutzgesetz finden Sie auf der Startseite des Internetauftritts des Gerichts: www.agmon.justiz.rlp.de. Auf Wunsch übersenden wir diese Information auch in Papierform.
Die hier dargestellten Angaben stammen aus den amtlichen Insolvenzbekanntmachungen der deutschen Insolvenzgerichte und dienen ausschließlich Informationszwecken.