Unternehmensinsolvenz

robot-machining GmbH

Alle amtlichen Insolvenzbekanntmachungen für robot-machining GmbH mit Sitz in Seligenstadt (Amtsgericht Offenbach am Main, HRB 47609). 3 Bekanntmachungen vom 07. Mai 2026 bis 06. August 2026.

Stammdaten

SitzSeligenstadt
GerichtAmtsgericht Offenbach am Main
Aktenzeichen8 IN 122/26
HandelsregisterOffenbach am Main, HRB 47609
BundeslandHessen
BrancheIndustrie & Verarbeitendes Gewerbe (Maschinenbau, Metall, Chemie)
Zeitraum07. Mai 2026 – 06. August 2026
Bekanntmachungen3

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Bekanntmachungen im Detail

Quelle: insolvenzbekanntmachungen.de
  1. Nr. 1SicherungsmaßnahmenAz. 8 IN 122/26

    Az.: 8 IN 122/26 In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der robot-machining GmbH, Am Sanddorn 10, 63500 Seligenstadt (AG Offenbach am Main , HRB 47609), vertr. d.: Alfred Kaser, Wünschendorf 28, 8200 Hofstaetten an der Raab, ÖSTERREICH, (Geschäftsführer), ist am 07.05.2026 gegen die Antragsgegnerin die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragsgegnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Florian Bandrack LL.M., Baker Tilly Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Brüsseler Straße 1-3, 60327 Frankfurt am Main, Tel.: 069/3660020, Fax: 069/366002-160, Internet: bakertilly.de bestellt worden. Der vollständige Beschluss nebst Rechtsmittelbelehrung kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Amtsgericht Offenbach am Main, 07.05.2026

  2. Nr. 2EröffnungenAz. 8 IN 122/26

    Amtsgericht Offenbach am Main 05.08.2026 - Insolvenzgericht - 8 IN 122/26 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der robot-machining GmbH, Am Sanddorn 10, 63500 Seligenstadt (AG Offenbach am Main , HRB 47609), vertreten durch: Alfred Kaser, Wünschendorf 28, 8200 Hofstaetten an der Raab, ÖSTERREICH, (Geschäftsführer), wird heute um 09:03 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16ff InsO wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt: Rechtsanwalt Florian Bandrack LL.M., Baker Tilly Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Brüsseler Straße 1-3, 60327 Frankfurt am Main, Tel.: 069/3660020, Fax: 069/366002-160, Internet: bakertilly.de. Mit diesem Verfahren wird das weitere 8 IN 410/26 verbunden. Das Verfahren 8 IN 122/26 führt. Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten und dem Insolvenzverwalter übertragen. Schuldbefreiende Leistungen an die Schuldnerin können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen, wird gleichwohl an die Schuldnerin geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die Gefahr der nochmaligen Leistungsverpflichtung gegenüber dem Insolvenzverwalter. Rechtsmittelbelehrung Diese Entscheidung kann durch die Schuldnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde soll begründet werden. Amtsgericht Offenbach am Main, den 05.08.2026

  3. Nr. 3Entscheidungen im VerfahrenAz. 8 IN 122/26

    Geschäftsnummer: 8 IN 122/26 . Am 05.08.2026 um 09:03 Uhr ist über das Vermögen der robot-machining GmbH, Am Sanddorn 10, 63500 Seligenstadt (AG Offenbach am Main , HRB 47609), vertr. d.: Alfred Kaser, Wünschendorf 28, 8200 Hofstaetten an der Raab, ÖSTERREICH, (Geschäftsführer), das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Florian Bandrack LL.M., Baker Tilly Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Brüsseler Straße 1-3, 60327 Frankfurt am Main, Tel.: 069/3660020, Fax: 069/366002-160, Internet: bakertilly.de. Die Gläubiger werden aufgefordert: a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich und unter Beachtung des § 174 InsO anzumelden bis: 01.10.2026, b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten des/der Schuldner/in in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO). Vor dem Insolvenzgericht wird folgender Termin abgehalten: Am Donnerstag, 29.10.2026, 09:30 Uhr, 18-162 (Neubau), Amtsgericht Offenbach am Main, Kaiserstraße 16-18 (Gebäude K18), 63065 Offenbach am Main, eine Gläubigerversammlung (Berichtstermin) zur Beschlussfassung über: < die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters ( § 57 InsO), < über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses (§§ 67, 68 InsO), < die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung §§ 66 Abs. 3 InsO, < abweichende Regelung zur Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und < die Stilllegung oder vorläufige Fortführung des Unternehmens der Schuldnerin. Sie kann den Insolvenzverwalter beauftragen, einen Insolvenzplan auszuarbeiten, und ihm das Ziel des Plans vorgeben. Sie kann ihre Entscheidung in späteren Terminen ändern (§ 157 InsO), < besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO) insbesondere: wenn das Unternehmen, ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen oder ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand veräußert werden soll, wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde, wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll, < die Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162,163 InsO). Hinweise: Gemäß § 160 Abs. 1 InsO gilt die Zustimmung als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, werden nicht benachrichtigt. Zur Prüfung der angemeldeten Forderungen wird das schriftliche Verfahren angeordnet (§ 5 InsO). Die Beteiligten erhalten Gelegenheit Widersprüche gegen angemeldete Forderungen bis zum 22.10.2026 schriftlich beim Insolvenzgericht Offenbach am Main einzulegen. Nach Ablauf dieser Frist werden die Prüfungsergebnisse in der Insolvenztabelle vermerkt. Im Widerspruch ist jeweils anzugeben, ob die Forderung ihrem Grund und/oder ihrer Höhe nach bestritten wird. Amtsgericht Offenbach am Main, 05.08.2026

Die hier dargestellten Angaben stammen aus den amtlichen Insolvenzbekanntmachungen der deutschen Insolvenzgerichte und dienen ausschließlich Informationszwecken.

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