Unternehmensinsolvenz

RN Reinigungsservice UG (haftungsbeschränkt)

Alle amtlichen Insolvenzbekanntmachungen für RN Reinigungsservice UG (haftungsbeschränkt) mit Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 133589). 4 Bekanntmachungen vom 06. Juni 2025 bis 25. Juni 2026.

Stammdaten

SitzFrankfurt am Main
GerichtAmtsgericht Frankfurt am Main
HandelsregisterFrankfurt am Main, HRB 133589
BundeslandHessen
BrancheSonstige Dienstleistungen (Kultur, Sport, Reinigung, Sicherheit, Wellness)
Zeitraum06. Juni 2025 – 25. Juni 2026
Bekanntmachungen4

Bekanntmachungen im Detail

Quelle: insolvenzbekanntmachungen.de
  1. Nr. 1SicherungsmaßnahmenAz. 810 IN 361/25 R-12-

    810 IN 361/25 R-12-: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der RN Reinigungsservice UG (haftungsbeschränkt), Froschhäuser Straße 10 D, 65933 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 133589), vertr. d.: Nadejda Gorosciuc, Froschhäuser Straße 10 D, 65933 Frankfurt am Main, (Geschäftsführerin), ist am 06.06.2025 um 09:50 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Schuldnerin angeordnet worden. Verfügungen der Schuldnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Miguel Grosser, Westhafenplatz 6, 60327 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 24 00 65 0, Fax: 069/ 24 00 65 10, E-Mail: frankfurt@jaffe-rae.de, Internet: www.jaffe-rae.de bestellt worden. Amtsgericht Frankfurt am Main, 06.06.2025

  2. Nr. 2EröffnungenAz. 810 IN 361/25 R-11-6

    810 IN 361/25 R-12-: In dem Insolvenzverfahren RN Reinigungsservice UG (haftungsbeschränkt), Froschhäuser Straße 10 D, 65933 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 133589), vertreten durch: Nadejda Gorosciuc, Froschhäuser Straße 10 D, 65933 Frankfurt am Main, (Geschäftsführerin), wurde am 30.09.2025 um 12:55 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16ff InsO wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet. Zum Insolvenzverwalter wurde bestellt: Rechtsanwalt Miguel Grosser, Westhafenplatz 6, 60327 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 24 00 65 0, Fax: 069/ 24 00 65 10, E-Mail: frankfurt@jaffe-rae.de, Internet: www.jaffe-rae.de. Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten und dem Insolvenzverwalter übertragen. Schuldbefreiende Leistungen an die Schuldnerin können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen, wird gleichwohl an die Schuldnerin geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die Gefahr der nochmaligen Leistungsverpflichtung gegenüber dem Insolvenzverwalter. Mit diesem Verfahren werden die weiteren Verfahren 810 IN 728/25, 810 IN 845/25 und 810 IN 1081/25 verbunden. Das Verfahren 810 IN 361/25 R-12- führt. Hinweise: Gläubiger, die elektronische Dokumente über einen sicheren elektronischen Übermittlungsweg (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilproessordnung Genannten bleibt unberührt. Löschungsfristen: Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende: Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Insolvenzgericht, Frankfurt am Main den 30.09.2025

  3. Nr. 3Entscheidungen im VerfahrenAz. 810 IN 361/25 R-11-6

    810 IN 361/25 R-11-6 In dem Insolvenzverfahren RN Reinigungsservice UG (haftungsbeschränkt), Froschhäuser Straße 10 D, 65933 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 133589), vertreten durch: Nadejda Gorosciuc, Froschhäuser Straße 10 D, 65933 Frankfurt am Main, (Geschäftsführerin), wird die Prüfung der bis zum 27.07.2026 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, § 177 I 2 InsO. Der Insolvenzverwalter, die Gläubiger und die Schuldnerin können bis zum 10.08.2026 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem hiesigen Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben. Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus. Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt. Insolvenzgericht Frankfurt am Main, 10.06.2026

  4. Nr. 4Entscheidungen im VerfahrenAz. 810 IN 361/25 R-11-6

    810 IN 361/25 R-11-6 In dem Insolvenzverfahren RN Reinigungsservice UG (haftungsbeschränkt), Froschhäuser Straße 10 D, 65933 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 133589), vertreten durch: Nadejda Gorosciuc, Froschhäuser Straße 10 D, 65933 Frankfurt am Main, (Geschäftsführerin), ist Termin zur Gläubigerversammlung bestimmt auf Mittwoch, 05.08.2026, 10:00 Uhr, Saal 1, Gebäude F, Klingerstraße 20, 60313 Frankfurt am Main Tagesordnung: Zustimmung zu der mit der Trip Inn Management & Service GmbH und der Trip Inn Hotel Aschaffenburg GmbH geschlossenen Vereinbarung vom 18.06.2026 betreffend die Regelung zur Zahlung von Reinigungsdienstleistungen Ist die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig, gilt die Zustimmung im Rahmen des § 160 InsO als erteilt. Frankfurt am Main, 25.06.2026

Die hier dargestellten Angaben stammen aus den amtlichen Insolvenzbekanntmachungen der deutschen Insolvenzgerichte und dienen ausschließlich Informationszwecken.

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