Unternehmensinsolvenz

RK Transporte GmbH & Co. KG

Alle amtlichen Insolvenzbekanntmachungen für RK Transporte GmbH & Co. KG mit Sitz in Ibbenbüren (Amtsgericht Münster (Westfalen), HRA 4430). 5 Bekanntmachungen vom 09. Dezember 2024 bis 20. Mai 2026.

Stammdaten

SitzIbbenbüren
GerichtAmtsgericht Münster (Westfalen)
Aktenzeichen86 IN 1002/24
HandelsregisterSteinfurt, HRA 4430
BundeslandNordrhein-Westfalen
BrancheTransport, Logistik & Lagerei
Zeitraum09. Dezember 2024 – 20. Mai 2026
Bekanntmachungen5

Bekanntmachungen im Detail

Quelle: insolvenzbekanntmachungen.de
  1. Nr. 1SicherungsmaßnahmenAz. 86 IN 1002/24

    Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 86 IN 1002/24 In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Steinfurt unter HRA 4430 eingetragenen RK Transporte GmbH & Co. KG, Ibbenbürener Straße 17, 49479 Ibbenbüren, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Steinfurt unter HRB 5224 eingetragene RK Transporte Verwaltungs GmbH, Ibbenbürener Straße 17, 49479 Ibbenbüren, diese vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Raimund Kusche, Hardenbergstraße 3, 49479 Ibbenbüren, ist am 09.12.2024, um 15:01 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO): Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Betriebswirt Ulrich Zerrath, Lange Wanne 57, 45665 Recklinghausen bestellt. Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO). Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO). Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO). 86 IN 1002/24 Amtsgericht Münster, 09.12.2024

  2. Nr. 2EröffnungenAz. 86 IN 1002/24

    Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 86 IN 1002/24 Über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Steinfurt unter HRA 4430 eingetragenen RK Transporte GmbH & Co. KG, gegründet am 01.01.2004, Ibbenbürener Straße 17, 49479 Ibbenbüren, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Steinfurt unter HRB 5224 eingetragene RK Transporte Verwaltungs GmbH, Ibbenbürener Straße 17, 49479 Ibbenbüren, diese vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Raimund Kusche, Hardenbergstraße 3, 49479 Ibbenbüren, wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.02.2025, um 08:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 09.12.2024 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin. Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Betriebswirt Ulrich Zerrath, Lange Wanne 57, 45665 Recklinghausen, Telefon: 02361/4884-0, Fax: 02361488499. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 26.03.2025 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter. Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am Mittwoch, 16.04.2025, 09:00 Uhr, im Gebäude des Amtsgerichts Münster, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, 1. Etage, Sitzungssaal 101 B. Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über - die Person des Insolvenzverwalters, - die Einsetzung und Besetzung des Gläubigerausschuss (§ 68 InsO), und gegebenenfalls über die nachfolgend bezeichneten Gegenstände: - die Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO), - die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO), - die Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO), - die Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO), Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO). Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 02.04.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster, Gebäudeteil Eingang B, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, Zimmer Nr. 225 B niedergelegt. Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO). Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Münster, Gerichtsstr. 2 - 6, 48149 Münster schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden. Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Münster eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt. Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden. 86 IN 1002/24 Münster, 01.02.2025

  3. Nr. 3Entscheidungen im VerfahrenAz. 86 IN 1002/24

    Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 86 IN 1002/24 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Steinfurt unter HRA 4430 eingetragenen RK Transporte GmbH & Co. KG, Ibbenbürener Straße 17, 49479 Ibbenbüren, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Steinfurt unter HRB 5224 eingetragene RK Transporte Verwaltungs GmbH, Ibbenbürener Straße 17, 49479 Ibbenbüren, diese vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Raimund Kusche, Hardenbergstraße 3, 49479 Ibbenbüren, Insolvenzverwalter: Betriebswirt Ulrich Zerrath, Lange Wanne 57, 45665 Recklinghausen sind die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen festgesetzt worden (§§ 21, 63, 64 InsO). Die Berechnungsgrundlage für die Festsetzung der Vergütung beträgt 316.823,59 EUR Es ist die Regelvergütung gem. §§ 10, 2 Abs. 2 S. 1 InsVV festgesetzt worden. Es wurde ein Zuschlag für die Betriebsfortführung in Höhe von 16,6 % festgesetzt. Die Auslagen sind pauschaliert auf Grundlage des § 8 Abs. 3 InsVV festgesetzt worden. Ferner ist die Umsatzsteuer in Höhe von 19 % gem. § 7 InsVV festgesetzt worden. Rechtsmittelbelehrung Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Münster statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu. Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Münster eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Münster, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden. Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Münster eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt. Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden. Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr: Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster, Gebäudeteil Eingang B, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, Zimmer Nr. 225 B eingesehen werden. 86 IN 1002/24 Amtsgericht Münster, 03.06.2025

  4. Nr. 4Entscheidungen im VerfahrenAz. 86 IN 1002/24

    Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 86 IN 1002/24 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Steinfurt unter HRA 4430 eingetragenen RK Transporte GmbH & Co. KG, Ibbenbürener Straße 17, 49479 Ibbenbüren, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Steinfurt unter HRB 5224 eingetragene RK Transporte Verwaltungs GmbH, Ibbenbürener Straße 17, 49479 Ibbenbüren, diese vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Raimund Kusche, Hardenbergstraße 3, 49479 Ibbenbüren, wird die Prüfung der nach dem Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 InsO). Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 20.03.2026. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird. Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden können auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Münster, Zimmer Nr. 225 B durch die Beteiligten eingesehen werden. 86 IN 1002/24 Amtsgericht Münster, 27.02.2026

  5. Nr. 5Entscheidungen im VerfahrenAz. 86 IN 1002/24

    Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 86 IN 1002/24 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Steinfurt unter HRA 4430 eingetragenen RK Transporte GmbH & Co. KG, Ibbenbürener Straße 17, 49479 Ibbenbüren, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Steinfurt unter HRB 5224 eingetragene RK Transporte Verwaltungs GmbH, Ibbenbürener Straße 17, 49479 Ibbenbüren, diese vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Raimund Kusche, Hardenbergstraße 3, 49479 Ibbenbüren, Stichtag, der der Abhaltung einer besonderen Gläubigerversammlung (§§ 5 Abs. 2, 74, 75 InsO) entspricht, ist der 10.06.2026. Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen zu dem nachfolgenden Tagesordnungspunkt bei Gericht einreichen: zur Beschlussfassung über Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§§ 160 Abs. 1, 2 Nr. 3, 161 InsO), hier: Zustimmung zu den Vergleichsabschlüssen mit den Kommanditisten der Schulnderin, namentlich Herrn Raimund Kusche und Herrn Michael Przybyla Es wurde ein Vergleich mit Herrn Michael Przybla am 14.04.2026 geschlossen, demzufolge ein Betrag von 28.000,00 € zur Abgeltung sämtlicher Ansprüche gezahlt wird. Die von dem Kommanditisten anerkannte und unstreitig geschuldete Forderung gegen ihn beläuft sich auf 140.658,73 €. Es wurde ein Vergleich mit Herrn Raimund Kusche am 15.05.2026 geschlossen, demzufolge ein Betrag von 44.000,00 € zur Abgeltung sämtlicher Ansprüche gezahlt wird. Die von dem Kommanditisten anerkannte und unstreitig geschuldete Forderung gegen ihn beläuft sich auf 218.259,03 €. Sowohl Herr Kusche als auch Herr Przybyla sind aufgrund ihrer persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse nicht in der Lage, die festgestellten Forderungen der lnsolvenzmasse zum Ausgleich zu bringen. Wegen der näheren Einzelheiten wird auf den Antrag auf Einberufungen der Gläubigerversammlung vom 18.05.2026 nebst Beschlussantrag nebst den zur Akte eingereichten Vergleichsabschlüssen verwiesen. Der Antrag mit den ausführlichen Gründen zur Beschlussvorlage kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster, Gebäudeteil Eingang B, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, Zimmer Nr. 225 B eingesehen werden. Die Stellungnahme sollte einen Beschlussvorschlag enthalten. Nimmt an der schriftlichen Abstimmung kein stimmberechtigter Gläubiger teil, ist von einer Beschlussunfähigkeit auszugehen. Somit gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§§ 5 Abs. 2 ; 160 Abs. 1 Satz 3 InsO). 86 IN 1002/24 Amtsgericht Münster, 20.05.2026

Die hier dargestellten Angaben stammen aus den amtlichen Insolvenzbekanntmachungen der deutschen Insolvenzgerichte und dienen ausschließlich Informationszwecken.

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