Unternehmensinsolvenz

Ritter Business Management GmbH

Alle amtlichen Insolvenzbekanntmachungen für Ritter Business Management GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 106561). 2 Bekanntmachungen vom 29. August 2025 bis 29. August 2025.

Stammdaten

SitzFrankfurt am Main
GerichtAmtsgericht Frankfurt am Main
HandelsregisterFrankfurt am Main, HRB 106561
BundeslandHessen
BrancheGastronomie & Hotellerie
Zeitraum29. August 2025 – 29. August 2025
Bekanntmachungen2

Bekanntmachungen im Überblick

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Bekanntmachungen im Detail

Quelle: insolvenzbekanntmachungen.de
  1. Nr. 1EröffnungenAz. 810 IN 155/25 R-33-

    810 IN 155/25 R-33-: In dem Insolvenzverfahren Ritter Business Management GmbH, Neue Mainzer Straße 24, 60311 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 106561), vertreten durch: Fengying Qu, (Geschäftsführer), wurde am 28.08.2025 um 08:47 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16ff InsO wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet. Zum Insolvenzverwalter wurde bestellt: Rechtsanwalt Dr. Rainer Eckert, Junghofstraße 22-26, 60311 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 74 74 89 80, Fax: 069/ 74 74 89 81 0, E-Mail: frankfurt@eckert.law, Internet: www.eckert.law. Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten und dem Insolvenzverwalter übertragen. Schuldbefreiende Leistungen an die Schuldnerin können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen, wird gleichwohl an die Schuldnerin geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die Gefahr der nochmaligen Leistungsverpflichtung gegenüber dem Insolvenzverwalter. Mit diesem Verfahren werden die weiteren Verfahren 810 IN 366/25 R-33, 810 IN 588/25 R-33 und 810 IN 1010/25 R-33 verbunden. Das Verfahren 810 IN 155/25 R-33- führt. Hinweise: Gläubiger, die elektronische Dokumente über einen sicheren elektronischen Übermittlungsweg (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilproessordnung Genannten bleibt unberührt. Löschungsfristen: Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende: Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Insolvenzgericht, Frankfurt am Main den 28.08.2025

  2. Nr. 2EröffnungenAz. 810 IN 155/25 R-6-7

    810 IN 155/25 R-6-7 Am 28.08.2025 um 08:47 Uhr ist das Insolvenzverfahren Ritter Business Management GmbH, Neue Mainzer Straße 24, 60311 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 106561), vertreten durch: Fengying Qu, (Geschäftsführer), eröffnet worden. Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Dr. Rainer Eckert, Junghofstraße 22-26, 60311 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 74 74 89 80, Fax: 069/ 74 74 89 81 0, E-Mail: frankfurt@eckert.law, Internet: www.eckert.law Das schriftliche Verfahren ist angeordnet, § 5 II InsO. Die Gläubiger werden aufgefordert Anmeldungen bei dem Insolvenzverwalter vorzunehmen. Anmeldefrist: 10.11.2025 Einwendungen bzw. Widersprüche gegen Forderungsanmeldungen sowie ggf. folgende Anträge sind bis zum 24.11.2025 schriftlich bei dem hiesigen Insolvenzgericht, Geb. F, Klingerstr. 20, Frankfurt/M. vorzubringen: * Wahl eines anderen Insolvenzverwalters (§ 57 InsO) * Wahl eines Gläubigerausschusses * Entscheidungen über die Vornahme von besonders bedeutsamen Rechtshandlungen (§ 160 InsO) * Entscheidung über die Fortführung des schuldnerischen Unternehmens * gegebenenfalls Entscheidungen über die in den §§ 66 (Rechnungslegung), 100 (Unterhalt aus der Insolvenzmasse), 149 (Änderung der Hinterlegungsstelle), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte) InsO bezeichneten Angelegenheiten Nach fruchtlosem Ablauf der vorgenannten Frist gelten Zustimmungen nach § 160 InsO als erteilt und sämtliche rechtzeitig angemeldeten Forderungen als festgestellt. Amtsgericht Frankfurt am Main, 29.08.2025

Die hier dargestellten Angaben stammen aus den amtlichen Insolvenzbekanntmachungen der deutschen Insolvenzgerichte und dienen ausschließlich Informationszwecken.

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