REINMÜLLER GmbH
Alle amtlichen Insolvenzbekanntmachungen für REINMÜLLER GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 74921). 4 Bekanntmachungen vom 12. Januar 2026 bis 10. März 2026.
Stammdaten
| Sitz | Frankfurt am Main |
|---|---|
| Gericht | Amtsgericht Frankfurt am Main |
| Handelsregister | Frankfurt am Main, HRB 74921 |
| Bundesland | Hessen |
| Branche | Finanz- & Versicherungsdienstleistungen |
| Zeitraum | 12. Januar 2026 – 10. März 2026 |
| Bekanntmachungen | 4 |
Bekanntmachungen im Überblick
Bekanntmachungen im Detail
Quelle: insolvenzbekanntmachungen.de- Nr. 1SicherungsmaßnahmenAz. 810 IN 1762/25 R-12-
810 IN 1762/25 R-12-: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Reinmüller GmbH, Kaiserhofstraße 10, 60313 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 74921), vertr. d.: Johannes Reinmüller, (Geschäftsführer), ist am 09.01.2026 um 15:30 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Schuldnerin angeordnet worden. Verfügungen der Schuldnerin sind nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Petra Heidenfelder, Neue Mainzer Straße 1, 60311 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 68 97 47 60, Fax: 069/ 68 97 47 62 0, E-Mail: frankfurt@schneidergeiwitz.de, Internet: www.schneidergeiwitz.de bestellt worden. Amtsgericht Frankfurt am Main, 09.01.2026
- Nr. 2EröffnungenAz. 810 IN 1762/25 R-2-1
810 IN 1762/25 R-2-1 Am 23.02.2026 um 15:21 Uhr ist das Insolvenzverfahren REINMÜLLER GmbH, Kaiserhofstraße 10, 60313 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 74921), vertreten durch: Johannes Reinmüller, Große Bockenheimer Straße 30, 60313 Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), eröffnet worden. Insolvenzverwalterin: Rechtsanwältin Petra Heidenfelder, Neue Mainzer Straße 1, 60311 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 68 97 47 60, Fax: 069/ 68 97 47 62 0, E-Mail: frankfurt@schneidergeiwitz.de, Internet: www.schneidergeiwitz.de Das schriftliche Verfahren ist angeordnet, § 5 II InsO. Die Gläubiger werden aufgefordert Anmeldungen bei der Insolvenzverwalterin vorzunehmen. Anmeldefrist: 04.05.2026 Einwendungen bzw. Widersprüche gegen Forderungsanmeldungen sowie ggf. folgende Anträge sind bis zum 18.05.2026 schriftlich bei dem hiesigen Insolvenzgericht, Geb. F, Klingerstr. 20, Frankfurt/M. vorzubringen: * Wahl eines anderen Insolvenzverwalters (§ 57 InsO) * Wahl eines Gläubigerausschusses * Entscheidungen über die Vornahme von besonders bedeutsamen Rechtshandlungen (§ 160 InsO) * Entscheidung über die Fortführung des schuldnerischen Unternehmens * gegebenenfalls Entscheidungen über die in den §§ 66 (Rechnungslegung), 100 (Unterhalt aus der Insolvenzmasse), 149 (Änderung der Hinterlegungsstelle), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte) InsO bezeichneten Angelegenheiten Nach fruchtlosem Ablauf der vorgenannten Frist gelten Zustimmungen nach § 160 InsO als erteilt und sämtliche rechtzeitig angemeldeten Forderungen als festgestellt. Amtsgericht Frankfurt am Main, 24.02.2026
- Nr. 3EröffnungenAz. 810 IN 1762/25 R-2-1
810 IN 1762/25 R-12-: In dem Insolvenzverfahren REINMÜLLER GmbH, Kaiserhofstraße 10, 60313 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 74921), vertreten durch: Johannes Reinmüller, Große Bockenheimer Straße 30, 60313 Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), wurde am 23.02.2026 um 15:21 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16ff InsO wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet. Zur Insolvenzverwalterin wurde bestellt: Rechtsanwältin Petra Heidenfelder, Neue Mainzer Straße 1, 60311 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 68 97 47 60, Fax: 069/ 68 97 47 62 0, E-Mail: frankfurt@schneidergeiwitz.de, Internet: www.schneidergeiwitz.de. Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten und der Insolvenzverwalterin übertragen. Schuldbefreiende Leistungen an die Schuldnerin können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen, wird gleichwohl an die Schuldnerin geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die Gefahr der nochmaligen Leistungsverpflichtung gegenüber der Insolvenzverwalterin. Mit diesem Verfahren wird das weitere Verfahren 810 IN 1877/25 R-12 verbunden. Das Verfahren 810 IN 1762/25 R-12- führt. Hinweise: Gläubiger, die elektronische Dokumente über einen sicheren elektronischen Übermittlungsweg (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilproessordnung Genannten bleibt unberührt. Löschungsfristen: Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende: Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Insolvenzgericht, Frankfurt am Main den 23.02.2026
- Nr. 4Entscheidungen im VerfahrenAz. 810 IN 1762/25 R-2-1
810 IN 1762/25 R-2-1 In dem Insolvenzverfahren REINMÜLLER GmbH, Kaiserhofstraße 10, 60313 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 74921), vertr. d.: Johannes Reinmüller, Große Bockenheimer Straße 30, 60313 Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), hat die Insolvenzverwalterin gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht. Amtsgericht Frankfurt am Main , 05.03.2026
Die hier dargestellten Angaben stammen aus den amtlichen Insolvenzbekanntmachungen der deutschen Insolvenzgerichte und dienen ausschließlich Informationszwecken.