Unternehmensinsolvenz

Reger Verwaltungs-GmbH

Alle amtlichen Insolvenzbekanntmachungen für Reger Verwaltungs-GmbH mit Sitz in Roßdorf (Amtsgericht Darmstadt, HRB 8939). 3 Bekanntmachungen vom 24. August 2025 bis 30. März 2026.

Stammdaten

SitzRoßdorf
GerichtAmtsgericht Darmstadt
Aktenzeichen9 IN 808/25
HandelsregisterDarmstadt, HRB 8939
BundeslandHessen
BrancheImmobilienwesen & Gebäudemanagement
Zeitraum24. August 2025 – 30. März 2026
Bekanntmachungen3

Bekanntmachungen im Detail

Quelle: insolvenzbekanntmachungen.de
  1. Nr. 1SicherungsmaßnahmenAz. 9 IN 808/25

    Geschäfts-Nr.: 9 IN 808/25 In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen des Reger Verwaltungs-GmbH, Industriestraße 17, 64380 Roßdorf (AG Darmstadt, HRB 8939), vertr. d.: Peter Reger, (Geschäftsführer), ist am 22.08.2025 um 14:30 Uhr gegen den Antragsteller die vorläufige Verwaltung angeordnet worden. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Lason Gutsche, Heinrichstraße 38, 64283 Darmstadt, Tel.: 06151-501233-0, Fax: 06151-501233-9, Internet: www.hgw.de bestellt worden. Gemäß § 21 Abs. 2 Ziff. 2 InsO wird angeordnet, dass Verfügungen des Antragstellers nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. Den Schuldnern des Schuldners wird verboten, an den Schuldner zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen des Antragstellers einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten. Zu diesem Zweck wird der vorläufige Insolvenzverwalter zur Einrichtung und Führung eines Insolvenzsonderkontos für die spätere Insolvenzmasse ermächtigt, welches den Vorgaben des Urteils des BGH vom 07.02.2019 (IX ZR 47/18) entspricht. Die beteiligten Finanzbehörden, Banken, Sparkassen und sonstigen Kreditinstitute sowie das Kraftfahrbundesamt werden angewiesen, dem vorläufigen Insolvenzverwalter alle Auskünfte über die mit dem Insolvenzschuldner bestehenden Geschäftsbeziehungen zu erteilen, sofern notwendig, Abschriften zu fertigen. Dem vorläufigen Insolvenzverwalter sind alle Auskünfte zu erteilen, welche auch gegenüber dem Insolvenzschuldner zu erteilen wären. Amtsgericht Darmstadt, 22.08.2025

  2. Nr. 2Abweisungen mangels MasseAz. 9 IN 808/25

    9 IN 808/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen des Reger Verwaltungs-GmbH, Industriestraße 17, 64380 Roßdorf (AG Darmstadt, HRB 8939), vertr. d.: Peter Reger, (Geschäftsführer), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 30.03.2026 mangels Masse abgewiesen worden, § 26 Abs. 1 InsO. Die Verfügungsbeschränkungen und die Anordnung der vorläufigen Verwaltung vom 22.08.2025 sind am aufgehoben worden. Amtsgericht Darmstadt, 30.03.2026

  3. Nr. 3SicherungsmaßnahmenAz. 9 IN 808/25

    9 IN 808/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen des Antragstellers Reger Verwaltungs-GmbH, Industriestraße 17, 64380 Roßdorf (AG Darmstadt, HRB 8939), vertr. d.: Peter Reger, (Geschäftsführer), sind die Verfügungsbeschränkungen und die Anordnung der vorläufigen Verwaltung vom 22.08.2025 am nach Abweisung des Insolvenzantrags mangels Masse aufgehoben worden. Amtsgericht Darmstadt, 30.03.2026

Die hier dargestellten Angaben stammen aus den amtlichen Insolvenzbekanntmachungen der deutschen Insolvenzgerichte und dienen ausschließlich Informationszwecken.

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