Unternehmensinsolvenz

reenie care GmbH

Alle amtlichen Insolvenzbekanntmachungen für reenie care GmbH mit Sitz in Hainburg (Amtsgericht Offenbach am Main, HRB 57799). 1 Bekanntmachung vom 30. Juli 2026 bis 30. Juli 2026.

Stammdaten

SitzHainburg
GerichtAmtsgericht Offenbach am Main
Aktenzeichen8 IN 596/26
HandelsregisterOffenbach am Main, HRB 57799
BundeslandHessen
BrancheGesundheits- & Sozialwesen (Pflege, Kliniken, Therapie)
Zeitraum30. Juli 2026 – 30. Juli 2026
Bekanntmachungen1

Bekanntmachungen im Überblick

Nr.DatumKategorie

reenie care GmbH im Blick behalten

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Bekanntmachungen im Detail

Quelle: insolvenzbekanntmachungen.de
  1. Nr. 1EröffnungenAz. 8 IN 596/26

    8 IN 596/26 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der reenie care GmbH, Uferstraße 14, 63512 Hainburg (AG Offenbach am Main , HRB 57799), vertreten durch: Maureen Magdalena Meinzinger, Goethestraße 14, 63512 Hainburg, (Geschäftsführerin), wird heute um 10:30 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16ff InsO wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet. Zur Insolvenzverwalterin wird bestellt: Rechtsanwältin Alexandra Herzberger, c/o Wolf & Collegen, Kaiser-Friedrich-Promenade 30, 61348 Bad Homburg v. d.Höhe, Tel.: 0617217928-0, Fax: 06172/17928-99. Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten und der Insolvenzverwalterin übertragen. Schuldbefreiende Leistungen an die Schuldnerin können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen, wird gleichwohl an die Schuldnerin geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die Gefahr der nochmaligen Leistungsverpflichtung gegenüber der Insolvenzverwalterin. Rechtsmittelbelehrung Diese Entscheidung kann durch die Schuldnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde soll begründet werden. Amtsgericht Offenbach am Main, den 30.07.2026

Die hier dargestellten Angaben stammen aus den amtlichen Insolvenzbekanntmachungen der deutschen Insolvenzgerichte und dienen ausschließlich Informationszwecken.

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