Rashica GmbH
Alle amtlichen Insolvenzbekanntmachungen für Rashica GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 116256). 5 Bekanntmachungen vom 24. April 2025 bis 13. Juni 2026.
Stammdaten
| Sitz | Frankfurt am Main |
|---|---|
| Gericht | Amtsgericht Frankfurt am Main |
| Handelsregister | Frankfurt am Main, HRB 116256 |
| Bundesland | Hessen |
| Branche | Baugewerbe & Handwerk (Inkl. Baunebengewerbe) |
| Zeitraum | 24. April 2025 – 13. Juni 2026 |
| Bekanntmachungen | 5 |
Bekanntmachungen im Überblick
Bekanntmachungen im Detail
Quelle: insolvenzbekanntmachungen.de- Nr. 1SicherungsmaßnahmenAz. 810 IN 1519/24 R-82-
810 IN 1519/24 R-82-: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Rashica GmbH, Westerbachstraße 164, 65936 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 116256), vertr. d.: 1. Fatmir Rashica, Akazienweg 16, 65835 Liederbach, (Geschäftsführer), 2. Bekolli Behar, Anne-Frank-Straße 7, 60433 Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), ist am 17.04.2025 um 16:16 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Schuldnerin angeordnet worden. Verfügungen der Schuldnerin sind nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Cristina Heymann, Minnholzweg 2 b, 61476 Kronberg im Taunus, Tel.: 06173/ 78 34 0, Fax: 06173/ 78 34 14 9, E-Mail: kronberg@ra-amend.de, Internet: www.ra-amend.de bestellt worden. Amtsgericht Frankfurt am Main, 17.04.2025
- Nr. 2EröffnungenAz. 810 IN 1519/24 R-10-5
810 IN 1519/24 R-82-: In dem Insolvenzverfahren Rashica GmbH, Westerbachstraße 164, 65936 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 116256), vertreten durch: 1. Fatmir Rashica, Akazienweg 16, 65835 Liederbach, (Geschäftsführer), 2. Bekolli Behar, Anne-Frank-Straße 7, 60433 Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), wurde am 25.02.2026 um 12:52 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16ff InsO wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet. Zur Insolvenzverwalterin wurde bestellt: Rechtsanwältin Cristina Heymann, Minnholzweg 2 b, 61476 Kronberg im Taunus, Tel.: 06173/ 78 34 0, Fax: 06173/ 78 34 14 9, E-Mail: kronberg@ra-amend.de, Internet: www.ra-amend.de. Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten und der Insolvenzverwalterin übertragen. Schuldbefreiende Leistungen an die Schuldnerin können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen, wird gleichwohl an die Schuldnerin geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die Gefahr der nochmaligen Leistungsverpflichtung gegenüber der Insolvenzverwalterin. Mit diesem Verfahren werden die weiteren Verfahren 810 IN 1577/24 R-82 und 810 IN 1599/24 R-82 verbunden. Das Verfahren 810 IN 1519/24 R-82- führt. Hinweise: Gläubiger, die elektronische Dokumente über einen sicheren elektronischen Übermittlungsweg (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilproessordnung Genannten bleibt unberührt. Löschungsfristen: Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende: Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Insolvenzgericht, Frankfurt am Main den 25.02.2026
- Nr. 3Entscheidungen im VerfahrenAz. 810 IN 1519/24 R-10-5
810 IN 1519/24 R-10-5 Am 25.02.2026 um 12:52 Uhr ist das Insolvenzverfahren Rashica GmbH, Westerbachstraße 164, 65936 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 116256), vertreten durch: 1. Fatmir Rashica, Akazienweg 16, 65835 Liederbach, (Geschäftsführer), 2. Bekolli Behar, Anne-Frank-Straße 7, 60433 Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), eröffnet worden. Insolvenzverwalterin: Rechtsanwältin Cristina Heymann, Minnholzweg 2 b, 61476 Kronberg im Taunus, Tel.: 06173/ 78 34 0, Fax: 06173/ 78 34 14 9, E-Mail: kronberg@ra-amend.de, Internet: www.ra-amend.de Das schriftliche Verfahren ist angeordnet, § 5 II InsO. Die Gläubiger werden aufgefordert Anmeldungen bei der Insolvenzverwalterin vorzunehmen. Anmeldefrist: 04.05.2026 Einwendungen bzw. Widersprüche gegen Forderungsanmeldungen sowie ggf. folgende Anträge sind bis zum 18.05.2026 schriftlich bei dem hiesigen Insolvenzgericht, Geb. F, Klingerstr. 20, Frankfurt/M. vorzubringen: * Wahl eines anderen Insolvenzverwalters (§ 57 InsO) * Wahl eines Gläubigerausschusses * Entscheidungen über die Vornahme von besonders bedeutsamen Rechtshandlungen (§ 160 InsO) * Entscheidung über die Fortführung des schuldnerischen Unternehmens * gegebenenfalls Entscheidungen über die in den §§ 66 (Rechnungslegung), 100 (Unterhalt aus der Insolvenzmasse), 149 (Änderung der Hinterlegungsstelle), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte) InsO bezeichneten Angelegenheiten Nach fruchtlosem Ablauf der vorgenannten Frist gelten Zustimmungen nach § 160 InsO als erteilt und sämtliche rechtzeitig angemeldeten Forderungen als festgestellt. Amtsgericht Frankfurt am Main, 26.02.2026
- Nr. 4Entscheidungen im VerfahrenAz. 810 IN 1519/24 R-10-5
810 IN 1519/24 R-10-5 In dem Insolvenzverfahren Rashica GmbH, Westerbachstraße 164, 65936 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 116256), vertr. d.: 1. Fatmir Rashica, (Geschäftsführer), 2. Bekolli Behar, (Geschäftsführer), hat die Insolvenzverwalterin mit Schreiben vom 15.04.2026 gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht. Amtsgericht Frankfurt am Main, 16.04.2026
- Nr. 5Entscheidungen im VerfahrenAz. 810 IN 1519/24 R-10-5
810 IN 1519/24 R-10-5 In dem Insolvenzverfahren Rashica GmbH, Westerbachstraße 164, 65936 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 116256), wird die Prüfung der bis zum 24.08.2026 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, § 177 I 2 InsO. Die Insolvenzverwalterin, die Gläubiger und die Schuldnerin können bis zum 07.09.2026 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem hiesigen Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben. Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus. Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt. Insolvenzgericht Frankfurt am Main, 11.06.2026
Die hier dargestellten Angaben stammen aus den amtlichen Insolvenzbekanntmachungen der deutschen Insolvenzgerichte und dienen ausschließlich Informationszwecken.