PV Elektro & Service GmbH
Alle amtlichen Insolvenzbekanntmachungen für PV Elektro & Service GmbH mit Sitz in Ludwigsfelde (Amtsgericht Potsdam, HRB 20033). 1 Bekanntmachung vom 12. März 2026 bis 12. März 2026.
Stammdaten
| Sitz | Ludwigsfelde |
|---|---|
| Gericht | Amtsgericht Potsdam |
| Aktenzeichen | 6.50 IN 217/23 |
| Handelsregister | Potsdam, HRB 20033 |
| Bundesland | Brandenburg |
| Branche | Energie, Wasser & Entsorgung |
| Zeitraum | 12. März 2026 – 12. März 2026 |
| Bekanntmachungen | 1 |
Bekanntmachungen im Überblick
Bekanntmachungen im Detail
Quelle: insolvenzbekanntmachungen.de- Nr. 1Abweisungen mangels MasseAz. 6.50 IN 217/23
Amtsgericht Potsdam 6.50 IN 217/23 (Geschäftsnummer) Beschluss In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der PV Elektro & Service GmbH, Wiesenfichtenweg 22, 14974 Ludwigsfelde wird der am 24.11.23 bei Gericht eingegangene Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Schuldners mangels Masse abgewiesen. Die Kosten des Verfahrens trägt der Schuldner. Der Wert der Aktivmasse wird festgesetzt auf 270,- €. Gründe Die Entscheidung beruht auf § 26 Abs. 1, § 25 InsO. Nach den Feststellungen des Gerichts liegt bei dem Schuldner zwar ein Eröffnungsgrund vor, doch wird das schuldnerische Vermögen voraussichtlich nicht ausreichen, um nach der Eröffnung die Kosten des Insolvenzverfahrens (§ 54 InsO) zu decken. Dies ergibt sich insbesondere aus dem schriftlichen Gutachten des vom Gericht beauftragten Sachverständigen vom 28.1.25, 6.50 IN 196/24. Ein ausreichender Kostenvorschuss ist nicht gezahlt worden. Die Kostenentscheidung beruht auf § 4 InsO, § 91 ZPO sowie auf § 58 Abs. 2, 23 GKG. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Beschluss ist gemäß §§ 34 Abs. 1, 6 InsO das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gemäß § 4 InsO, § 569 ZPO binnen einer Notfrist von zwei Wochen gegeben. Die Notfrist beginnt 2 Tage nach der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten öffentlichen Bekanntmachung oder am vierten Tag nachdem der Beschluss durch das Insolvenzgericht zur Post gegeben wurde, § 8 Abs. 1 Satz 3 InsO. Der jeweils frühere Zeitpunkt ist maßgebend für den Beginn der Beschwerdefrist. Die Beschwerde ist bei dem hiesigen Gericht, Amtsgericht Potsdam, Hegelallee 8, 14467 Potsdam, schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. Potsdam, 06. März 2026
Die hier dargestellten Angaben stammen aus den amtlichen Insolvenzbekanntmachungen der deutschen Insolvenzgerichte und dienen ausschließlich Informationszwecken.