Perla KEP UG (haftungsbeschränkt)
Alle amtlichen Insolvenzbekanntmachungen für Perla KEP UG (haftungsbeschränkt) mit Sitz in Castrop-Rauxel (Amtsgericht Dortmund, HRB 31262). 3 Bekanntmachungen vom 20. März 2025 bis 21. Mai 2026.
Stammdaten
| Sitz | Castrop-Rauxel |
|---|---|
| Gericht | Amtsgericht Dortmund |
| Aktenzeichen | 253 IN 1041/24 |
| Handelsregister | Dortmund, HRB 31262 |
| Bundesland | Nordrhein-Westfalen |
| Branche | Transport, Logistik & Lagerei |
| Zeitraum | 20. März 2025 – 21. Mai 2026 |
| Bekanntmachungen | 3 |
Bekanntmachungen im Überblick
Bekanntmachungen im Detail
Quelle: insolvenzbekanntmachungen.de- Nr. 1EröffnungenAz. 253 IN 1041/24
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 253 IN 1041/24 Über das Vermögen der im Register des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 31262 eingetragenen Perla KEP UG (haftungsbeschränkt), Lange Straße 90, 44579 Castrop-Rauxel, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Elena-Petronela Papuc, Geschäftszweig: Gütertransporte und Güterbeförderungen mit Fahrzeugen unter 3,5 Tonnen. Die Gesellschaft hält einen eigenen Fuhrpark. wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 17.03.2025, um 15:06 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 11.09.2024 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin sowie eines später eingegangenen Antrags eines Gläubigers. Zugleich werden die Verfahren 253 IN 1041/24 und 253 IN 1049/24 unter Führung des zuerst genannten miteinander verbunden (§ 4 InsO, § 147 ZPO). Zur Insolvenzverwalterin wird ernannt Rechtsanwältin Britta Hoff, Limperstraße 19, 45657 Recklinghausen, Telefon: 02361/8903080, Fax: 023618903089. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 02.05.2025 unter Beachtung des § 174 InsO bei der Insolvenzverwalterin anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an die Insolvenzverwalterin. Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist der 28.05.2025. Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen - zur Person der Insolvenzverwalterin, - zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO), - zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO), - zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO), - zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO), Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen sowie der Bericht der Insolvenzverwalterin werden spätestens ab dem 12.05.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Dortmund, Nebenstelle, Gerichtsplatz 1, 44135 Dortmund, Zimmer Nr. 3.308 niedergelegt. Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird. Die Insolvenzverwalterin wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO). Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Dortmund, Gerichtsplatz 1, 44135 Dortmund schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden. Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Dortmund eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt. Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden. Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de 253 IN 1041/24 Dortmund, 17.03.2025
- Nr. 2Entscheidungen im VerfahrenAz. 253 IN 1041/24
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 253 IN 1041/24 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der im Register des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 31262 eingetragenen Perla KEP UG (haftungsbeschränkt), Lange Straße 90, 44579 Castrop-Rauxel, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Elena-Petronela Papuc, Hochstraße 38, 45731 Waltrop wird angeordnet: Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO). Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 22.04.2026. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird. Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Dortmund, Nebenstelle, Gerichtsplatz 1, 44135 Dortmund, Zimmer Nr. 3.316 niedergelegt. 253 IN 1041/24 Amtsgericht Dortmund, 25.02.2026
- Nr. 3Entscheidungen im VerfahrenAz. 253 IN 1041/24
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 253 IN 1041/24 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der im Register des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 31262 eingetragenen Perla KEP UG (haftungsbeschränkt), Lange Straße 90, 44579 Castrop-Rauxel, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Elena-Petronela Papuc, wird angeordnet: Die nachträglich angemeldete und noch nicht geprüfte Forderung (hier: Rang 0 Nr. 20) wird im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO). Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 01.07.2026. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird. Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Dortmund, Nebenstelle, Gerichtsplatz 1, 44135 Dortmund, Zimmer Nr. 3.316 niedergelegt. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, erhalten keinen Auszug aus der Tabelle bzw. keine Benachrichtigung (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO). 253 IN 1041/24 Amtsgericht Dortmund, 21.05.2026
Die hier dargestellten Angaben stammen aus den amtlichen Insolvenzbekanntmachungen der deutschen Insolvenzgerichte und dienen ausschließlich Informationszwecken.