Unternehmensinsolvenz

PDMZ Professionelle Dienstleistungen Gesellschaft mbH

Alle amtlichen Insolvenzbekanntmachungen für PDMZ Professionelle Dienstleistungen Gesellschaft mbH mit Sitz in Dreieich (Amtsgericht Offenbach am Main, HRB 53888). 7 Bekanntmachungen vom 05. November 2024 bis 17. Juni 2026.

Stammdaten

SitzDreieich
GerichtAmtsgericht Offenbach am Main
Aktenzeichen8 IN 347/24
HandelsregisterOffenbach am Main, HRB 53888
BundeslandHessen
BrancheSonstige Dienstleistungen (Kultur, Sport, Reinigung, Sicherheit, Wellness)
Zeitraum05. November 2024 – 17. Juni 2026
Bekanntmachungen7

Bekanntmachungen im Detail

Quelle: insolvenzbekanntmachungen.de
  1. Nr. 1SicherungsmaßnahmenAz. 8 IN 347/24

    Az.: 8 IN 347/24 In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen des PDMZ Professionelle Dienstleistungen Gesellschaft mbH, Siemensstraße 18, 63303 Dreieich (AG Offenbach am Main , HRB 53888), vertr. d.: Uta Elisabeth Pohl, Hainburgstraße 45, 63110 Rodgau, (Geschäftsführerin), ist am 04.11.2024 gegen den Antragsteller die vorläufige Verwaltung des Vermögens des Antragstellers angeordnet worden. Verfügungen des Antragstellers sind nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Claudia Bierhals, BK Rechtsanwälte, Carl-Benz-Straße 21, 60386 Frankfurt am Main, Tel.: 069-87 00 66 16 - 0, Fax: 069-87 00 66 16-6, Internet: www.bk-in.eu bestellt worden. Der vollständige Beschluss nebst Rechtsmittelbelehrung kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Amtsgericht Offenbach am Main, 04.11.2024

  2. Nr. 2EröffnungenAz. 8 IN 347/24

    8 IN 347/24 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des PDMZ Professionelle Dienstleistungen Gesellschaft mbH, Siemensstraße 18, 63303 Dreieich (AG Offenbach am Main , HRB 53888), vertreten durch: Uta Elisabeth Pohl, Hainburgstraße 45, 63110 Rodgau, (Geschäftsführerin), Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwalt Löwel Rechtsanwälte, Hans-Thoma-Str. 24, 60596 Frankfurt am Main, wird heute um 09:30 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16ff InsO wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet. Zur Insolvenzverwalterin wird bestellt: Rechtsanwältin Claudia Bierhals, BK Rechtsanwälte, Carl-Benz-Straße 21, 60386 Frankfurt am Main, Tel.: 069-87 00 66 16 - 0, Fax: 069-87 00 66 16-6, Internet: www.bk-in.eu. Dem Schuldner wird die Verfügung über sein gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten und der Insolvenzverwalterin übertragen. Schuldbefreiende Leistungen an den Schuldner können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen, wird gleichwohl an den Schuldner geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die Gefahr der nochmaligen Leistungsverpflichtung gegenüber der Insolvenzverwalterin. Rechtsmittelbelehrung Diese Entscheidung kann durch die Schuldnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde soll begründet werden. Amtsgericht Offenbach am Main, 31.07.2025

  3. Nr. 3Entscheidungen im VerfahrenAz. 8 IN 347/24

    Geschäftsnummer: 8 IN 347/24 Am 31.07.2025 um 09:30 Uhr, ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden über das Vermögen der PDMZ Professionelle Dienstleistungen Gesellschaft mbH, Siemensstraße 18, 63303 Dreieich (AG Offenbach am Main , HRB 53888), vertr. d.: Uta Elisabeth Pohl, Hainburgstraße 45, 63110 Rodgau, (Geschäftsführerin),. Zur Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Claudia Bierhals, BK Rechtsanwälte, Carl-Benz-Straße 21, 60386 Frankfurt am Main, Tel.: 069-87 00 66 16 - 0, Fax: 069-87 00 66 16-6, Internet: www.bk-in.eu, bestellt worden. Gemäß § 5 Absatz 2 InsO wird das Verfahren schriftlich angeordnet. Anmeldefrist: 16.09.2025. Die Gläubiger werden aufgefordert: a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei der Insolvenzverwalterin schriftlich und unter Beachtung des § 174 der Insolvenzordnung anzumelden bis: 16.09.2025. b) Der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten des Schuldners in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterläßt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). Personen, die Verpflichtungen gegenüber dem Schuldner haben, werden aufgefordert, nicht mehr an den Schuldner, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Absatz 3 InsO). Zudem wird schriftlicher Prüfungstermin zur Prüfung der Forderungen sowie eine schriftliche Gläubigerversammlung zu folgenden Tagesordnungspunkten: die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters ( § 57 InsO), < über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses (§§ 67, 68 InsO), < die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung §§ 66 Absatz 3 InsO, < abweichende Regelung zur Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 Absatz 2 InsO), < die Unwirksamkeit der Erklärung des Insolvenzverwalters bzgl. der Freigabe gem. § 35 Absatz 2 InsO. (Übt der Schuldner eine selbstständige Tätigkeit aus oder beabsichtigt er, demnächst eine solche Tätigkeit ausüben, hat der Insolvenzver- walter ihm gegenüber zu erklären, ob Vermögen aus der selbstständigen Tätigkeit zur Insolvenzmasse gehört und ob Ansprüche aus dieser Tätigkeit im Insolvenzver- fahren geltend gemacht werden können, § 35 Absatz 2 Satz 1 InsO). < die Stilllegung oder vorläufige Fortführung des Unternehmens der Schuldnerin. Sie kann den Insolvenzverwalter beauftragen, einen Insolvenzplan auszuarbeiten, und ihm das Ziel des Plans vorgeben. Sie kann ihre Entscheidung in späteren Terminen ändern (§ 157 InsO), < besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO) insbesondere: 1. wenn das Unternehmen, ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen oder ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand veräußert werden soll, 2. wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde, 3. wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich 4. oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll, < die Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162,163 InsO), abgehalten. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, eventuelle Anträge bzw. Einwendungen zu den Tagesordnungspunkten schriftlich bis zum 02.10.2025 beim Insolvenzgericht einzureichen. Spätestens an diesem Tag müssen schriftliche Anträge zur Tagesordnung und gegen Forderungen bei dem Insolvenzgericht Offenbach am Main eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung ihrem Grund und/oder ihrer Höhe nach bestritten wird. Hinweis: Gemäß § 160 Absatz 1 Satz 3 InsO gilt die Zustimmung als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, werden nicht benachrichtigt. Amtsgericht Offenbach am Main, 04.08.2025

  4. Nr. 4Entscheidungen im VerfahrenAz. 8 IN 347/24

    Geschäftsnummer: 8 IN 347/24 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des PDMZ Professionelle Dienstleistungen Gesellschaft mbH, Siemensstraße 18, 63303 Dreieich (AG Offenbach am Main , HRB 53888), vertr. d.: Uta Elisabeth Pohl, Hainburgstraße 45, 63110 Rodgau, (Geschäftsführerin),sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters durch Beschluss des Insolvenzgerichts Offenbach am Main festgesetzt worden. Festsetzungsbeschluss: 1. XXXXX Euro Nettovergütung § 11 InsVV 2. XXXXX Euro Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19% 3. XXXXX Euro Auslagen zuzüglich 4. XXXXX Euro Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19% 5. XXXXX Euro Gesamtbetrag Begründung: Für die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters, dessen Tätigkeit besonders vergütet wird, gelten gem. § 10 InsVV die in den §§ 1-9 InsVV enthaltenen Regelungen über die Vergütung des Insolvenzverwalters entsprechend, soweit in §§ 11-13 InsVV nichts anderes bestimmt ist. Die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters soll dabei einen angemessenen Bruchteil der Vergütung des Insolvenzverwalters nicht überschreiten (§ 11 Abs. 1 S.2 InsVV). Berechnungsgrundlage für die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters ist entsprechend § 1 InsVV der Wert der Insolvenzmasse bei Beendigung seiner vorläufigen Insolvenzverwaltung. Bei der Ermittlung der Berechnungsgrundlage ist von den im Gutachten des vorläufigen Insolvenzverwalters angegebenen Vermögenswerten auszugehen, die auf einer nachvollziehbaren Schätzung beruhen. Danach beläuft sich der Wert des massezugehörigen und der vorläufigen Insolvenzverwaltung unterlegenen Vermögens der Schuldnerin zum Zeitpunkt der Beendigung der Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters auf 12460,40 EURO. Die dem vorläufigen Insolvenzverwalter zustehende Vergütung beträgt im Normalfall 25 % der Vergütung des Insolvenzverwalters. Weicht die Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters vom sog. Normalfall in einer so auffälligen Art und Weise ab, kann eine Erhöhung der Grundvergütung vorgenommen werden. Soweit keine vergütungsrelevante Masse vorhanden ist, besteht gem. § 10 i. V. m. § 2 Absatz 2 InsVV ein Anspruch auf eine Mindestvergütung i.H.v. 1.000,- EUR zzgl. der entsprechenden Erhöhung für die zu berücksichtigenden Gläubiger zu (s. a. BGH, Beschluss vom 04.02.2010, IX ZB 129/08). Der vorläufige Insolvenzverwalter kann gem. §§ 11, 10, 8 III InsVV nach seiner Wahl anstelle der tatsächlich entstandenen Auslagen einen Pauschsatz fordern, der für den Zeitraum des Insolvenzeröffnungsverfahrens für die ersten zwölf Monate 15 % der Regelvergütung, höchstens jedoch 250,00 EURO je angefangenen Monat der Dauer der Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters beträgt. Zusätzlich war gemäß § 7 InsVV die von dem Insolvenzverwalter zu entrichtende Umsatzsteuer festzusetzen. Der vollständige Beschluss kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach, von den Verfahrensbeteiligten eingesehen werden. Rechtsbehelfsbelehrung: Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,- EUR oder der Wert einer Teilanfechtung 200,- EUR übersteigt. Im Übrigen kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Die sofortige Beschwerde bzw. die befristete Erinnerung ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen beim Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main, einzulegen. Ist der Insolvenzantrag vor dem 01.03.2012 gestellt worden, kann die sofortige Beschwerde auch beim Landgericht Darmstadt, Mathildenplatz 13/15, 64283 Darmstadt, eingelegt werden. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt die Frist, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist der frühere Zeitpunkt maßgebend. Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die sofortige Beschwerde bzw. die befristete Erinnerung wird durch Einreichung einer Beschwerde- bzw. Erinnerungsschrift bei dem o. g. Gericht oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle des o. g. Gerichts eingelegt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die sofortige Beschwerde bzw. die befristete Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde bzw. befristete Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die sofortige Beschwerde bzw. die befristete Erinnerung soll begründet werden. Amtsgericht Offenbach am Main, 22.08.2025.

  5. Nr. 5Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.Az. 8 IN 347/24

    AZ: 8 IN 347/24:In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des PDMZ Professionelle Dienstleistungen Gesellschaft mbH, Siemensstraße 18, 63303 Dreieich (AG Offenbach am Main , HRB 53888), vertr. d.: Uta Elisabeth Pohl, Hainburgstraße 45, 63110 Rodgau, (Geschäftsführerin), soll mit Genehmigung des Insolvenzgericht die Verteilung vorgenommen werden. Der verfügbare Massebestand beträgt 10.998,10 EUR, abzüglich der Honorarkosten und Auslagen der Insolvenzverwalterin und der Gerichtskosten. Die Summe der festgestellten Forderungen (§ 38 InsO) beträgt 46.393,16 EUR. Das Schlussverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Offenbach am Main zur Einsicht für die Verfahrensbeteiligten niedergelegt. Offenbach am Main, 16.06.2026

  6. Nr. 6Entscheidungen im VerfahrenAz. 8 IN 347/24

    AZ: 8 IN 347/24:In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des PDMZ Professionelle Dienstleistungen Gesellschaft mbH, Siemensstraße 18, 63303 Dreieich (AG Offenbach am Main , HRB 53888), vertr. d.: Uta Elisabeth Pohl, Hainburgstraße 45, 63110 Rodgau, (Geschäftsführerin),, wurde die Zustimmung zur Schlussverteilung erteilt. Der vollständige Beschluss nebst Rechtsmittelbelehrung kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Offenbach, Kaiserstr. 16-18, 63065 Offenbach, eingesehen werden. Amtsgericht Offenbach, 16.06.2026

  7. Nr. 7Entscheidungen im VerfahrenAz. 8 IN 347/24

    AZ: 8 IN 347/24: In dem Insolvenzverfahren PDMZ Professionelle Dienstleistungen Gesellschaft mbH, Siemensstraße 18, 63303 Dreieich (AG Offenbach am Main , HRB 53888), vertreten durch: Uta Elisabeth Pohl, Hainburgstraße 45, 63110 Rodgau, (Geschäftsführerin), Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwalt Löwel Rechtsanwälte, Hans-Thoma-Str. 24, 60596 Frankfurt am Main, wird das schriftliche Verfahren angeordnet (§ 5 Abs.2 InsO). Zudem wird schriftlicher Schlusstermin zur Erörterung der Schlussrechnung der Insolvenzverwalterin, Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse, Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis, vor dem Insolvenzgericht Offenbach, Kaiserstraße 18, 63065 Offenbach am Main, abgehalten. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, eventuelle Anträge bzw. Einwendungen zu den Tagesordnungspunkten schriftlich bis zum 28.08.2026 beim Insolvenzgericht einzureichen. Amtsgericht Offenbach am Main, 16.06.2026

Die hier dargestellten Angaben stammen aus den amtlichen Insolvenzbekanntmachungen der deutschen Insolvenzgerichte und dienen ausschließlich Informationszwecken.

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