Unternehmensinsolvenz

PA Holding GmbH

Alle amtlichen Insolvenzbekanntmachungen für PA Holding GmbH mit Sitz in Montabaur (Amtsgericht Montabaur, HRB 28687). 2 Bekanntmachungen vom 20. Juli 2026 bis 20. Juli 2026.

Stammdaten

SitzMontabaur
GerichtAmtsgericht Montabaur
Aktenzeichen14 IN 217/25
HandelsregisterMontabaur, HRB 28687
BundeslandRheinland-Pfalz
BrancheImmobilienwesen & Gebäudemanagement
Zeitraum20. Juli 2026 – 20. Juli 2026
Bekanntmachungen2

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Bekanntmachungen im Detail

Quelle: insolvenzbekanntmachungen.de
  1. Nr. 1SicherungsmaßnahmenAz. 14 IN 217/25

    14 IN 217/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Antragstellerin PA Holding GmbH, Tonnerrestraße 65, 56410 Montabaur (AG Montabaur, HRB 28687), vertr. d.: 1. Sergej Pavlük, Willy-Brandt-Straße 7, 49757 Werlte, (Geschäftsführer), sind die Verfügungsbeschränkungen und die Anordnung der vorläufigen Verwaltung vom am 17.06.2026 nach Abweisung des Insolvenzantrags mangels Masse aufgehoben worden. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Amtsgericht Montabaur, 17.06.2026 Hinweise zum Datenschutz: Die Datenschutzerklärung zur Informationspflicht nach Artikel 13 und 14 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), § 55 Bundesdatenschutzgesetz und § 43 Landesdatenschutzgesetz finden Sie auf der Startseite des Internetauftritts des Gerichts: www.agmon.justiz.rlp.de. Auf Wunsch übersenden wir diese Information auch in Papierform.

  2. Nr. 2Abweisungen mangels MasseAz. 14 IN 217/25

    14 IN 217/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der PA Holding GmbH, Tonnerrestraße 65, 56410 Montabaur (AG Montabaur, HRB 28687), vertr. d.: 1. Sergej Pavlük, Willy-Brandt-Straße 7, 49757 Werlte, (Geschäftsführer), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 17.06.2026 mangels Masse abgewiesen worden, § 26 Abs. 1 InsO. Die Verfügungsbeschränkungen und die Anordnung der vorläufigen Verwaltung vom sind am 17.06.2026 aufgehoben worden. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Rechtsmittelbelehrung Diese Entscheidung kann von und der Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Montabaur - Insolvenzgericht -, Bahnhofstraße 47, 56410 Montabaur, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: safe-sp1-1442409949278-015914714 einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Gegen die Festsetzung des Gegenstandswertes kann binnen einer Frist von sechs Monaten, nachdem die Entscheidung in der Hauptsache Rechtskraft erlangt oder das Verfahren sich anderweitig erledigt hat, in der o. g. Form Beschwerde bei dem Amtsgericht Montabaur eingelegt werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands 200,- EUR übersteigt. Für die Einhaltung der Frist kommt es auf den Eingang bei dem Amtsgericht Montabaur an. Die Beschwerde soll begründet werden. Amtsgericht Montabaur, 17.06.2026 Hinweise zum Datenschutz: Die Datenschutzerklärung zur Informationspflicht nach Artikel 13 und 14 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), § 55 Bundesdatenschutzgesetz und § 43 Landesdatenschutzgesetz finden Sie auf der Startseite des Internetauftritts des Gerichts: www.agmon.justiz.rlp.de. Auf Wunsch übersenden wir diese Information auch in Papierform. Der Beschluss ist rechtskräftig. Amtsgericht Montabaur, 20.07.2026

Die hier dargestellten Angaben stammen aus den amtlichen Insolvenzbekanntmachungen der deutschen Insolvenzgerichte und dienen ausschließlich Informationszwecken.

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