Unternehmensinsolvenz

P.I.G. Holding GmbH

Alle amtlichen Insolvenzbekanntmachungen für P.I.G. Holding GmbH mit Sitz in Jessen (Elster) (Amtsgericht Dessau-Roßlau, HRB 29845). 3 Bekanntmachungen vom 24. Februar 2026 bis 01. April 2026.

Stammdaten

SitzJessen (Elster)
GerichtAmtsgericht Dessau-Roßlau
Aktenzeichen2 IN 33/26
HandelsregisterStendal, HRB 29845
BundeslandSachsen-Anhalt
BrancheFinanz- & Versicherungsdienstleistungen
Zeitraum24. Februar 2026 – 01. April 2026
Bekanntmachungen3

Bekanntmachungen im Detail

Quelle: insolvenzbekanntmachungen.de
  1. Nr. 1SicherungsmaßnahmenAz. 2 IN 33/26

    Az.: 2 IN 33/26 In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der P.I.G. Holding GmbH, OT Dixförda, Zwuschen 4, 06917 Jessen (Elster) (AG Stendal, HRB 29845), vertr. d.: 1. Dr. Julie Johanna Moynihan-Pfützner, OT Dixförda, Zwuschen 7, 06917 Jessen (Elster), (Geschäftsführerin), 2. Dr. Martin Pfützner, OT Dixförda, Zwuschen 7, 06917 Jessen (Elster), (Geschäftsführer), ist am 24.02.2026 um 13.30 Uhr gegen die Schuldnerin die vorläufige Verwaltung ihres Vermögens angeordnet worden. Verfügungen der Schuldnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Joachim M. E. Voigt-Salus, Großer Brockhaus 1, 04103 Leipzig, Tel.: 0341/231780, Fax: 0341/23178222, E-Mail: leipzig@voigtsalus.de bestellt worden. Amtsgericht Dessau-Roßlau, 24.02.2026

  2. Nr. 2SicherungsmaßnahmenAz. 2 IN 33/26

    2 IN 33/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der P.I.G. Holding GmbH, OT Dixförda, Zwuschen 4, 06917 Jessen (Elster) (AG Stendal, HRB 29845), vertr. d.: 1. Dr. Julie Johanna Moynihan-Pfützner, OT Dixförda, Zwuschen 7, 06917 Jessen (Elster), (Geschäftsführerin), 2. Dr. Martin Pfützner, OT Dixförda, Zwuschen 7, 06917 Jessen (Elster), (Geschäftsführer), ist am 03.03.2026 um 12.00 Uhr ein allgemeines Verfügungsverbot angeordnet worden. Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO). Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Rechtsmittelbelehrung Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Dessau-Roßlau, Willy-Lohmann-Straße 33, 06844 Dessau-Roßlau einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde soll begründet werden. Amtsgericht Dessau-Roßlau, 03.03.2026

  3. Nr. 3EröffnungenAz. 2 IN 33/26

    2 IN 33/26 : Über das Vermögen der P.I.G. Holding GmbH, OT Dixförda, Zwuschen 4, 06917 Jessen (Elster) (AG Stendal, HRB 29845), vertr. d.: 1. Dr. Julie Johanna Moynihan-Pfützner, OT Dixförda, Zwuschen 7, 06917 Jessen (Elster), (Geschäftsführerin), 2. Dr. Martin Pfützner, OT Dixförda, Zwuschen 7, 06917 Jessen (Elster), (Geschäftsführer), ist am 01.04.2026 um 12:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Joachim M. E. Voigt-Salus, Großer Brockhaus 1, 04103 Leipzig, Tel.: 0341/231780, Fax: 0341/23178222, E-Mail: leipzig@voigtsalus.de. Die Gläubiger werden aufgefordert: a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 12.05.2026 anzumelden; b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO). Der vorläufige Gläubigerausschuss, bestehend aus den Mitgliedern 1. ) Frau Antje Neudeck, Fachtierärztin für Öffentliches Veterinärwesen, Dorfstrasse 14, 04938 Drasdo; 2.) Die Sparkasse Wittenberg, Am alten Bahnhof 3, 06886 Luth. Wittenberg, vertreten durch Herrn Dirk Schöley und/oder Frau Urte Bullan; 3.) Die Agravis Raiffeisen AG, vertreten durch Herrn Rechtsanwalt Dirk Wöckener, Chromstr. 19, 30916 lsernhagen; bleibt aufrechterhalten. Es ist das mündliche Verfahren angeordnet. Vor dem Insolvenzgericht wird am Dienstag, 09.06.2026, 15:30 Uhr, Saal 012, Amtsgericht Dessau-Roßlau (Außenstelle), Akazienwäldchen 2, 06844 Dessau-Roßlau eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch den Insolvenzverwalter und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten. Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über * die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO), * die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO) sowie gegebenenfalls über: * Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO), * eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO), * die Beauftragung des Insolvenzverwalters zur Ausarbeitung eines Insolvenzplans (§ 157 Abs.1 S. 2 InsO), * die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO), * besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere: eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert, * eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung, * sowie zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (§§ 175, 176; 178; 179 InsO) Hinweise: Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist. Abweichend von § 175 Abs. 1 Satz 2 InsO sollen jedoch die Anmeldungen sowie die beigefügten Urkunden nicht bei Gericht, sondern in Ihren Büroräumen zur Einsicht ausgelegt werden. Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Amtsgericht Dessau-Roßlau, 01.04.2026

Die hier dargestellten Angaben stammen aus den amtlichen Insolvenzbekanntmachungen der deutschen Insolvenzgerichte und dienen ausschließlich Informationszwecken.

Schützen Sie Ihr Unternehmen noch heute

Starten Sie kostenlos und überwachen Sie bis zu 10 Unternehmen. Keine Kreditkarte erforderlich.

Keine Kreditkarte nötig
In 2 Minuten startklar
Jederzeit kündbar