Unternehmensinsolvenz

Ortrander Eisenhütte Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Alle amtlichen Insolvenzbekanntmachungen für Ortrander Eisenhütte Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Ortrand (Amtsgericht Cottbus, HRB 279). 5 Bekanntmachungen vom 29. Januar 2025 bis 29. April 2026.

Stammdaten

SitzOrtrand
GerichtAmtsgericht Cottbus
Aktenzeichen63 IN 457/24
HandelsregisterCottbus, HRB 279
BundeslandBrandenburg
BrancheIndustrie & Verarbeitendes Gewerbe (Maschinenbau, Metall, Chemie)
Zeitraum29. Januar 2025 – 29. April 2026
Bekanntmachungen5

Bekanntmachungen im Detail

Quelle: insolvenzbekanntmachungen.de
  1. Nr. 1SicherungsmaßnahmenAz. 63 IN 457/24

    In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Ortrander Eisenhütte Gesellschaft mit beschränkter Haftung, HRB 279 Registergericht Cottbus, vertreten durch die Geschäftsführer Sven Piesker und Jens van Haß, Königsbrücker Straße 10-12, 01990 Ortrand, ist heute, am 29.01.2025, um 09.25 Uhr, Herr Rechtsanwalt Olaf Seidel, Königstraße 25, 01097 Dresden, zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden und ein Zustimmungsvorbehalt angeordnet worden (§§ 21 Abs. 2 Nr. 2, 22 InsO). Amtsgericht Cottbus, Abt. 63 IN, 29.01.2025

  2. Nr. 2SicherungsmaßnahmenAz. 63 IN 457/24

    In dem Verfahren zur Prüfung der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Ortrander Eisenhütte Gesellschaft mit beschränkter Haftung, HRB 279 Registergericht Cottbus, vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Sven Piesker und Herrn Jens van Haß, Königsbrücker Straße 10-12, 01990 Ortrand, ist heute, am 18.12.2024, um 10.36 Uhr, Herr Rechtsanwalt Olaf Seidel, Königstraße 25, 01097 Dresden, zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden und ein Zustimmungsvorbehalt angeordnet worden (§§ 21 Abs. 2 Nr. 2, 22 InsO). Amtsgericht Cottbus, Abt. 63 IN, 18.12.2024

  3. Nr. 3EröffnungenAz. 63 IN 457/24

    In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Ortrander Eisenhütte Gesellschaft mit beschränkter Haftung, HRB 279 Registergericht Cottbus, Königsbrücker Straße 10 - 12, 01990 Ortrand, wurde am 01.03.2025, um 08:30 Uhr, das Insolvenzverfahren eröffnet. Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Olaf Seidel, Königstraße 25, 01097 Dresden. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 18.04.2025 unter Beachtung des § 174 InsO beim Verwalter anzumelden. Die Anmeldung kann durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments erfolgen. Der Insolvenzverwalter kann einen gängigen elektronischen Übermittlungsweg sowie ein gängiges Dateiformat vorgeben. Er muss daneben einen sicheren Übermittlungsweg i. S. d. § 130 a ZPO für die Übermittlung anbieten. Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130 a ZPO) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären; § 173 ZPO bleibt davon unberührt. Die Forderungen nachrangiger Gläubiger sind nur anzumelden, soweit das Insolvenzgericht besonders zur Anmeldung dieser Forderungen auffordert. Bei der Anmeldung solcher Forderungen ist auf den Nachrang hinzuweisen und die dem Gläubiger zustehende Rangstelle zu bezeichnen. Die Tabelle und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 28.04.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts, Amtsgericht Cottbus, Thiemstraße 130, 03048 Cottbus, niedergelegt. Es wurde das mündliche Ver-fahren angeordnet (§ 5 Abs. 2 Satz 2 InsO). Der Termin zur ersten Gläubigerversamm-lung, in der die angemeldeten Forderung geprüft werden und auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird, ist am Mittwoch, 14. Mai 2025, 10:00 Uhr, Saal 030 (Thiemstraße 130). Der Termin dient zugleich der Beschlussfassung der Gläubiger über die Person des Verwalters, ggf. die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§ 100 InsO), die Verwertung der Masse (§§ 149, 159 bis 163, InsO), ggf. die nachträgliche Anordnung der Eigenverwaltung (§ 271 InsO), den Gläubigerausschuss. Ist die Gläubigerversammlung beschlussunfähig gilt die Zustimmung hinsichtlich der Beschlussfassung nach § 160 InsO als erteilt. Die Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, werden über das Prüfergebnis nicht benachrichtigt (§ 179 Abs. 3 Satz 3 InsO). Es wurde ein vorläufiger Gläubigerausschuss mit folgenden Mitgliedern bestimmt: Kay Kleinert, gwd süd, Haußmannstr. 200, 70188 Stuttgart, Ingo Bergan, stellv. Betriebsratsvorsitzender der Schuldnerin, Rechtsanwalt Fabian Teschler, Langobardenstraße 96, 01239 Dresden. Rechtmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss ist die sofortige Beschwerde gem. § 4 InsO, § 569 ZPO binnen einer Notfrist von zwei Wochen zulässig. Die Notfrist beginnt spätestens zwei Tage nach der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten öffentlichen Bekanntmachung. Bei einer früheren Zustellung ist dieser Zeitpunkt maßgebend für den Beginn der Beschwerde-frist. Die Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Cottbus, Gerichtsplatz 2, 03046 Cottbus, einzulegen. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. Die sofortige Beschwerde kann schriftlich, durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle oder in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur eingelegt werden (für Einzelheiten: www.erv.brandenburg.de) Es ist in allen Häusern des Amtsgerichtes Cottbus sicherheitsbedingt mit Einlasskontrollen und hiermit einhergehenden Zeitverzögerungen zu rechnen. Kalkulieren Sie dies unbedingt bei Ihrer Anreise ein. Bitte führen Sie einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis (Personalausweis oder Führerschein der Bundesrepublik Deutschland oder eines EU-/EWR-Mitgliedsstaates und der Schweiz, internationaler Reisepass, elektronischer Aufenthaltstitel, Auskunftsnachweis für Asylsuchende) mit sich. Gegebenenfalls kann Ihnen sonst der Zutritt zum Gerichtsgebäude an einzelnen Gerichtstagen verweigert werden. Amtsgericht Cottbus, 3. März 2025, Az.: 63 IN 457/24

  4. Nr. 4SonstigesAz. 63 IN 457/24

    In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Ortrander Eisenhütte Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Registergericht: Amtsgericht Cottbus 279 CB), Geschäftszweig: Herstellung von Gussteilen in Hochdruck-Pressverfahren, vertr. d. d. GF Jens van Haß und Sven Piesker, Königsbrücker Straße 10 - 12, 01990 Ortrand, eingetragener Sitz: Ortrand, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Sven Piesker, Gefluderstr. 48, 01987 Schwarzheide, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Jens van Haß, Anton-Graff-Str. 6, 01309 Dresden sind die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen eines Gläubigerausschussmitgliedes festgesetzt worden (§ 73 InsO). Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Cottbus, den 2. Juli 2025, 63 IN 457/24

  5. Nr. 5SonstigesAz. 63 IN 457/24

    In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Ortrander Eisenhütte Gesell-schaft mit beschränkter Haftung, Königsbrücker Straße 10 - 12, 01990 Ortrand, ist am 23.04.2026 bei Gericht die Anzeige des Verwalters eingegangen, dass die Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).Cottbus, den 27. April 2026, 63 IN 457/24

Die hier dargestellten Angaben stammen aus den amtlichen Insolvenzbekanntmachungen der deutschen Insolvenzgerichte und dienen ausschließlich Informationszwecken.

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