Unternehmensinsolvenz

NSG Net Solution GmbH

Alle amtlichen Insolvenzbekanntmachungen für NSG Net Solution GmbH mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg (Berlin), HRB 85856). 3 Bekanntmachungen vom 06. November 2025 bis 19. März 2026.

Stammdaten

SitzBerlin
GerichtAmtsgericht Charlottenburg (Berlin)
Aktenzeichen3608 IN 5690/25
HandelsregisterBerlin, HRB 85856
BundeslandBerlin
BrancheIT, Software & Kommunikation
Zeitraum06. November 2025 – 19. März 2026
Bekanntmachungen3

Bekanntmachungen im Detail

Quelle: insolvenzbekanntmachungen.de
  1. Nr. 1EröffnungenAz. 3608 IN 5690/25

    3608 IN 5690/25 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. NSG Net Solution GmbH, Heidestraße 34, 10557 Berlin, vertreten durch die Geschäftsführer Denise Rost und Franz-Josef Rost, Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg - Handelsregister -, Register-Nr.: HRB 85856 B - Schuldnerin - Geschäftszweig: Internetmarketing etc. | 1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen drohender Zahlungsunfähigkeit am 29.10.2025 um 16.47 Uhr eröffnet. 2. Es wird Eigenverwaltung angeordnet. 3. Zum Sachwalter wird bestellt: Rechtsanwalt Gordon Garz, Rahel-Hirsch-Straße 10, 10557 Berlin. 4. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 23.12.2025 bei dem Sachwalter schriftlich anzumelden. Die Anmeldung kann durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments erfolgen, der Sachwalter kann den Übermittlungsweg sowie ein gängiges Dateiformat für die Anmeldung festlegen. Der Sachwalter muss daneben einen sicheren Übermittlungsweg im Sinne des § 130a der Zivilprozessordnung für die Übermittlung anbieten. Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Zustimmung gegenüber dem Insolvenzgericht gilt mit der Einreichung eines elektronischen Dokuments auf einem sicheren Übermittlungsweg in diesem Verfahren als erteilt. Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben. Der Anmeldung sollen die Urkunden, aus denen sich die Forderung ergibt, in Abdruck beigefügt werden. Sofern die Anmeldung mittels eines elektronischen Dokuments erfolgt, kann auch eine elektronische Rechnung übermittelt werden. Auf Verlangen des Sachwalters oder des Insolvenzgerichts sind Ausdrucke, Abschriften oder Originale von Urkunden einzureichen. Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. 5. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die eventuelle Wahl eines anderen Sachwalters, über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens, für den Fall der Aufhebung der Eigenverwaltung die Beauftragung des Insolvenzverwalters mit Ausarbeitung eines Insolvenzplans, Vorgabe der Zielsetzung des Plans), 272 (Aufhebung einer Eigenverwaltung), 276 (besonders bedeutsame Rechtshandlungen), 277 (Anordnung der Zustimmungsbedürftigkeit durch Sachwalter) und 284 (Beauftragung des Sachwalters oder des Schuldners, einen Insolvenzplan auszuarbeiten) InsO bezeichneten Angelegenheiten wird anberaumt auf Mittwoch, 26.11.2025, 10:05 Uhr, Sitzungssaal 218, 2. Stock, 14057 Berlin, Amtsgerichtsplatz 1, Amtsgericht Charlottenburg Hinweise: Die Zustimmung zur Vornahme besonders bedeutsamer Rechtshandlungen im Sinne des § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist. 6. Prüfungstermin wird anberaumt auf Mittwoch, 21.01.2026, 10:00 Uhr, Sitzungssaal 218, 2. Stock, 14057 Berlin, Amtsgerichtsplatz 1, Amtsgericht Charlottenburg Hinweise: Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung. 7. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem Sachwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO). Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). 8. Der Sachwalter wird gemäß § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen. Die Zustellung kann auch elektronisch nach Maßgabe des § 173 ZPO erfolgen. Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese erfolgt durch das Insolvenzgericht. Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht. 9. Hinweis: Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1 InsOBekV. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 03.11.2025

  2. Nr. 2Überwachte InsolvenzpläneAz. 3608 IN 5690/25

    In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. NSG Net Solution GmbH, Friedrichstraße 171, 10117 Berlin, vertreten durch die Geschäftsführer Denise Rost und Franz-Josef Rost Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 85856 - Schuldnerin - | hat das Amtsgericht Charlottenburg durch die Richterin am Amtsgericht Sonneborn am 23.02.2026 beschlossen: | Besonderer Termin zur Prüfung der nachgemeldeten Forderungen (besonderer Prüfungstermin, § 177 InsO) sowie Termin zur Erörterung des von der Schuldnerin vorgelegten Plans vom 27.02.2026 und des Stimmrechts der Beteiligten sowie zur Abstimmung über den Insolvenzplan (Erörterungs- und Abstimmungstermin, § 235 InsO) wird bestimmt auf Dienstag, den 31. März 2026, 13.00 Uhr im Saal 218 des Hauptgebäudes des Amtsgerichts Charlottenburg, Amtsgerichtsplatz 1, 14057 Berlin. Der Insolvenzplan nebst Anlagen ist auf der Geschäftsstelle des Gerichts zur Einsicht der Beteiligten ausgelegt. Sofern Stellungnahmen eingehen, können diese auf der Geschäftsstelle des Gerichts eingesehen werden. Der Termin dient möglicherweise auch zur Abstimmung über einen nach Erörterung seitens der Schuldnerin eventuell gemäß § 240 InsO vorgelegten, geänderten Insolvenzplan. Es wird darauf hingewiesen, dass gegen einen späteren gerichtlichen Beschluss, durch den - nach Annahme des Plans durch die Beteiligten - der Insolvenzplan bestätigt wird, die sofortige Beschwerde gemäß § 253 Abs. 2 InsO nur dann zulässig ist, wenn der Beschwerdeführer 1. dem Plan spätestens im Abstimmungstermin schriftlich oder zu Protokoll widersprochen hat, 2. gegen den Plan gestimmt hat und 3. mit präsenten Beweismitteln glaubhaft macht, dass er durch den Plan wesentlich schlechter gestellt wird, als er ohne einen Plan stünde, und dass dieser Nachteil nicht durch eine Zahlung aus den in § 251 Absatz 3 genannten Mitteln ausgeglichen werden kann. Zu dem Erörterungs- und Abstimmungstermin werden die Insolvenzgläubiger, die Forderungen angemeldet haben, die absonderungsberechtigten Gläubiger, der Sachwalter und die Schuldnerin geladen. Dieser Beschluss gilt zugleich als Ladung. Soweit Beteiligte an dem besonderen Prüfungs-, Erörterungs- und Abstimmungstermin teilnehmen und über den Insolvenzplan abstimmen möchten, werden Sie gebeten, ihren Personalausweis oder Reisepass mitzubringen. Im Gerichtsgebäude finden Zugangskontrollen statt, die einige Zeit in Anspruch nehmen können. Um die rechtzeitige Anwesenheit im Termin zu gewährleisten, wird gebeten, mögliche Wartezeiten zu berücksichtigen.

  3. Nr. 3SonstigesAz. 3608 IN 5690/25

    3608 IN 5690/25 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. NSG Net Solution GmbH, Friedrichstraße 171, 10117 Berlin, vertreten durch die Geschäftsführer Denise Rost und Franz-Josef Rost Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 85856 - Schuldnerin - | | Besonderer Termin zur Prüfung der nachgemeldeten Forderungen (besonderer Prüfungstermin, § 177 InsO) sowie Termin zur Erörterung des von der Schuldnerin vorgelegten Plans vom 27.02.2026 und des Stimmrechts der Beteiligten sowie zur Abstimmung über den Insolvenzplan (Erörterungs- und Abstimmungstermin, § 235 InsO) wird bestimmt auf Dienstag, den 31. März 2026, 13.00 Uhr im Saal 218 des Hauptgebäudes des Amtsgerichts Charlottenburg, Amtsgerichtsplatz 1, 14057 Berlin. Der Insolvenzplan nebst Anlagen ist auf der Geschäftsstelle des Gerichts zur Einsicht der Beteiligten ausgelegt. Sofern Stellungnahmen eingehen, können diese auf der Geschäftsstelle des Gerichts eingesehen werden. Der Termin dient möglicherweise auch zur Abstimmung über einen nach Erörterung seitens der Schuldnerin eventuell gemäß § 240 InsO vorgelegten, geänderten Insolvenzplan. Es wird darauf hingewiesen, dass gegen einen späteren gerichtlichen Beschluss, durch den - nach Annahme des Plans durch die Beteiligten - der Insolvenzplan bestätigt wird, die sofortige Beschwerde gemäß § 253 Abs. 2 InsO nur dann zulässig ist, wenn der Beschwerdeführer 1. dem Plan spätestens im Abstimmungstermin schriftlich oder zu Protokoll widersprochen hat, 2. gegen den Plan gestimmt hat und 3. mit präsenten Beweismitteln glaubhaft macht, dass er durch den Plan wesentlich schlechter gestellt wird, als er ohne einen Plan stünde, und dass dieser Nachteil nicht durch eine Zahlung aus den in § 251 Absatz 3 genannten Mitteln ausgeglichen werden kann. Zu dem Erörterungs- und Abstimmungstermin werden die Insolvenzgläubiger, die Forderungen angemeldet haben, die absonderungsberechtigten Gläubiger, der Sachwalter und die Schuldnerin geladen. Dieser Beschluss gilt zugleich als Ladung. Soweit Beteiligte an dem besonderen Prüfungs-, Erörterungs- und Abstimmungstermin teilnehmen und über den Insolvenzplan abstimmen möchten, werden Sie gebeten, ihren Personalausweis oder Reisepass mitzubringen. Im Gerichtsgebäude finden Zugangskontrollen statt, die einige Zeit in Anspruch nehmen können. Um die rechtzeitige Anwesenheit im Termin zu gewährleisten, wird gebeten, mögliche Wartezeiten zu berücksichtigen. Amtsgericht Charlottenburg-Insolvenzgericht-19.03.2026

Die hier dargestellten Angaben stammen aus den amtlichen Insolvenzbekanntmachungen der deutschen Insolvenzgerichte und dienen ausschließlich Informationszwecken.

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