Unternehmensinsolvenz

Noratis Domus GmbH

Alle amtlichen Insolvenzbekanntmachungen für Noratis Domus GmbH mit Sitz in Eschborn (Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 124197). 5 Bekanntmachungen vom 19. Dezember 2025 bis 26. März 2026.

Stammdaten

SitzEschborn
GerichtAmtsgericht Frankfurt am Main
HandelsregisterFrankfurt am Main, HRB 124197
BundeslandHessen
BrancheImmobilienwesen & Gebäudemanagement
Zeitraum19. Dezember 2025 – 26. März 2026
Bekanntmachungen5

Bekanntmachungen im Detail

Quelle: insolvenzbekanntmachungen.de
  1. Nr. 1SicherungsmaßnahmenAz. 810 IN 1909/25 N-33-

    810 IN 1909/25 N-33-: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Noratis Domus GmbH, Hauptstraße 129, 65760 Eschborn (AG Frankfurt am Main, HRB 124197), vertreten durch: Kim Niklas Andersson, (Geschäftsführer), hat die Antragstellerin am 17.12.2025 um 16:18 Uhr beim Insolvenzgericht einen Antrag auf vorläufige Eigenverwaltung im Schutzschirmverfahren gestellt. Gemäß §§ 270a, 270b Abs. 1 Satz 1, 270d InsO wurde am 18.12.2025 um 17:15 Uhr die vorläufige Eigenverwaltung im Schutzschirmverfahren angeordnet. Auf verbindlichen Vorschlag der Antragstellerin wurde zum vorläufigen Sachwalter bestellt: Rechtsanwalt Dr. Andreas Kleinschmidt, White & Case Insolvenz GbR, Bockenheimer Landstraße 20, 60323 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 36 50 69 98 0, Fax: 069/ 36 50 6998 5555, E-Mail: akleinschmidt@whitecase.com. Die Antragstellerin ist berechtigt, unter der Aufsicht des vorläufigen Sachwalte die Insolvenzmasse weiter zu verwalten und über sie zu verfügen. Der Antragstellerin wird gemäß § 270d Abs. 1 InsO eine Frist zur Vorlage eines Insolvenzplanes von drei Monaten gesetzt. Die Frist beginnt mit Veröffentlichung dieses Beschlusses. Nach Ablauf der Frist entscheidet das Gericht über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens (§ 270d Abs. 4 Satz 2 InsO). Maßnahmen der Zwangsvollstreckung werden gemäß §§ 270d Abs. 3, 21 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 InsO untersagt, bereits eingeleitete Maßnahmen werden einstweilen eingestellt - soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind. Amtsgericht Frankfurt am Main, 18.12.2025

  2. Nr. 2Entscheidungen im VerfahrenAz. 810 IN 1909/25 N-33-

    10 IN 1909/25 N-33-: Noratis Domus GmbH, Hauptstraße 129, 65760 Eschborn (AG Frankfurt am Main, HRB 124197), vertreten durch: Kim Niklas Andersson, (Geschäftsführer), wurde am 13.01.2026 um 21:40 Uhr ein vorläufiger Gläubigerausschuss eingesetzt. Die Besetzung des Ausschusses und der vollständige Beschluss können bei der Geschäftsstelle des Gerichts eingesehen werden. Amtsgericht Frankfurt am Main, 13.01.2026

  3. Nr. 3Entscheidungen im VerfahrenAz. 810 IN 1909/25 N-33-

    810 IN 1909/25 N-33-: In dem Insolvenzantragsverfahren Noratis Domus GmbH,Hauptstraße 129, 65760 Eschborn (AG Frankfurt am Main, HRB 108645), vertreten durch: Kim Niklas Andersson, (Vorstand), haben der vorläufige Sachwalter und die Schuldnerin dem Gericht am 09.02.2026 und 10.02.2026 den Eintritt der Zahlungsunfähigkeit zum 05.02.2026 angezeigt. Dies hat jedoch keinen Einfluss auf das Verfahren, da dieser Eintritt in der Eigenverwaltungsplanung antizipiert war. Amtsgericht - Insolvenzgericht - Frankfurt am Main, 13.02.2025

  4. Nr. 4EröffnungenAz. 810 IN 1909/25 N-10-1

    810 IN 1909/25 N-33-: In dem Insolvenzverfahren Noratis Domus GmbH, Hauptstraße 129, 65760 Eschborn (AG Frankfurt am Main, HRB 124197), vertreten durch: Kim Niklas Andersson, (Geschäftsführer), wurde am 23.03.2026 um 12:35 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16ff InsO wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet. Zum Insolvenzverwalter wurde bestellt: Rechtsanwalt Dr. Andreas Kleinschmidt, White & Case Insolvenz GbR, Bockenheimer Landstraße 20, 60323 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 36 50 69 98 0, Fax: 069/ 36 50 6998 5555, E-Mail: akleinschmidt@whitecase.com. Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten und dem Insolvenzverwalter übertragen. Schuldbefreiende Leistungen an die Schuldnerin können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen, wird gleichwohl an die Schuldnerin geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die Gefahr der nochmaligen Leistungsverpflichtung gegenüber dem Insolvenzverwalter. Der im Insolvenzantragsverfahren bestellte Gläubigerausschuss wird bis zur ersten Gläubigerversammlung beibehalten. Dieser besteht aus den folgenden Mitgliedern: - Stadt-Sparkasse Solingen, Anstalt des öffentlichen Rechts, Am Neumarkt 15, 42651 Solingen, vertreten durch Herrn Reinhold Atts, - EV Immobilien-Service GmbH, Otto-Lilienthal-Straße 29, 28199 Bremen, vertreten durch ihren Geschäftsführer Herrn Rifat Er, - AP Asset Management GmbH, Taunusanlage 9-10, 60329 Frankfurt am Main, vertreten durch ihren Geschäftsführer Herrn Pirmin Alexander Gellner. Der Antrag, die Eigenverwaltung anzuordnen, wurde von der Schuldnerin zurückgenommen. Hinweise: Gläubiger, die elektronische Dokumente über einen sicheren elektronischen Übermittlungsweg (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilproessordnung Genannten bleibt unberührt. Löschungsfristen: Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende: Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Insolvenzgericht, Frankfurt am Main den 23.03.2026

  5. Nr. 5Entscheidungen im VerfahrenAz. 810 IN 1909/25 N-10-1

    810 IN 1909/25 N-10-1 - Am 23.03.2026 um 12:35 Uhr ist das Insolvenzverfahren Noratis Domus GmbH, Hauptstraße 129, 65760 Eschborn (AG Frankfurt am Main, HRB 124197), vertreten durch: Kim Niklas Andersson, (Geschäftsführer), eröffnet worden. Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Dr. Andreas Kleinschmidt, White & Case Insolvenz GbR, Bockenheimer Landstraße 20, 60323 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 36 50 69 98 0, Fax: 069/ 36 50 6998 5555, E-Mail: akleinschmidt@whitecase.com Die Gläubiger werden aufgefordert: a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis 16.04.2026 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich (§ 174 InsO) anzumelden. b) Dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Wer Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden, (§ 28 Abs. 2 InsO). Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin sind an den Insolvenzverwalter zu leisten, (§ 28 Abs. 3 InsO). Vor dem Insolvenzgericht findet am Donnerstag, 28.05.2026, 10:30 Uhr, Saal 1, Gebäude F, Klingerstraße 20, 60313 Frankfurt am Main eine Gläubigerversammlung mit folgendem Inhalt statt: * Wahl eines anderen Insolvenzverwalters (§ 57 InsO) * Wahl eines Gläubigerausschusses * Entscheidungen über die Vornahme von besonders bedeutsamen Rechtshandlungen (§ 160 InsO) * Entscheidung über die Fortführung des schuldnerischen Unternehmens * Entscheidung über die nachträgliche Anordnung der Eigenverwaltung (§ 271 InsO), der Mitwirkung des Gläubigerausschusses (§ 276 InsO), der Mitwirkung der Überwachungsorgane (§ 276a InsO) sowie die Anordnung der Zustimmungsbedürftigkeit (§ 277 InsO) * gegebenenfalls Entscheidungen über die in den §§ 66 (Rechnungslegung), 100 (Unterhalt aus der Insolvenzmasse), 149 (Änderung der Hinterlegungsstelle), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte) InsO bezeichneten Angelegenheiten * zur Prüfung der angemeldeten Forderungen. Ist die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig, gilt die Zustimmung im Rahmen des § 160 InsO als erteilt. Hinweise: Gläubiger, die elektronische Dokumente über einen sicheren elektronischen Übermittlungsweg (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilproessordnung Genannten bleibt unberührt. Löschungsfristen: Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende: Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Amtsgericht Frankfurt am Main, 25.03.2026

Die hier dargestellten Angaben stammen aus den amtlichen Insolvenzbekanntmachungen der deutschen Insolvenzgerichte und dienen ausschließlich Informationszwecken.

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