Noratis AG
Alle amtlichen Insolvenzbekanntmachungen für Noratis AG mit Sitz in Eschborn (Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 108645). 8 Bekanntmachungen vom 16. Dezember 2025 bis 25. März 2026.
Stammdaten
| Sitz | Eschborn |
|---|---|
| Gericht | Amtsgericht Frankfurt am Main |
| Handelsregister | Frankfurt am Main, HRB 108645 |
| Bundesland | Hessen |
| Branche | Immobilienwesen & Gebäudemanagement |
| Zeitraum | 16. Dezember 2025 – 25. März 2026 |
| Bekanntmachungen | 8 |
Bekanntmachungen im Detail
Quelle: insolvenzbekanntmachungen.de- Nr. 1SicherungsmaßnahmenAz. 810 IN 1900/25 N-33-
810 IN 1900/25 N-33-: In dem Insolvenzvorverfahren der Noratis AG, Hauptstraße 129, 65760 Eschborn (AG Frankfurt am Main, HRB 108645), vertreten durch: Kim Niklas Andersson, (Vorstand), hat die Antragstellerin am 15.12.2025 um 17:26 Uhr beim Insolvenzgericht einen Antrag auf vorläufige Eigenverwaltung im Schutzschirmverfahren gestellt. Gemäß §§ 270a, 270b Abs. 1 Satz 1, 270d InsO wurde am 16.12.2025 um 14:25 die vorläufige Eigenverwaltung im Schutzschirmverfahren angeordnet. Auf verbindlichen Vorschlag der Antragstellerin wurde zum vorläufigen Sachwalter bestellt: Rechtsanwalt Dr. Andreas Kleinschmidt, White & Case Insolvenz GbR, Bo-ckenheimer Landstraße 20, 60323 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 36 50 69 98 0, Fax: 069/ 36 50 6998 5555, E-Mail: akleinschmidt@whitecase.com. Die Antragstellerin ist berechtigt, unter der Aufsicht des vorläufigen Sachwalte die Insolvenzmasse weiter zu verwalten und über sie zu verfügen. Der Antragstellerin wird gemäß § 270d Abs. 1 InsO eine Frist zur Vorlage eines Insolvenzplanes von drei Monaten gesetzt. Die Frist beginnt mit Veröffentlichung dieses Beschlusses. Nach Ablauf der Frist entscheidet das Gericht über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens (§ 270d Abs. 4 Satz 2 InsO). Maßnahmen der Zwangsvollstreckung werden gemäß §§ 270d Abs. 3, 21 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 lnsO untersagt, bereits eingeleitete Maßnahmen werden einstweilen eingestellt - soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind. Ein vorläufiger Gläubigerausschuss wird durch gesonderten Beschluss eingesetzt. Amtsgericht Frankfurt am Main, 16.12.2025
- Nr. 2SonstigesAz. 810 IE 4/25 N-33-
810 IE 4/25 N-33-: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Noratis AG, Hauptstraße 129, 65760 Eschborn (AG Frankfurt am Main, HRB 108645), vertr. d.: Kim Niklas Andersson, (Vorstand), erklärt sich das Amtsgericht Frankfurt am Main für Insolvenzverfahren über das Vermögen der Unternehmen für zuständig, die der Unternehmensgruppe Noratis angehören, bestehend aus den Firmen: Noratis AG, Noratis Habitat GmbH, Noratis Domus GmbH, Noratis Wohnen GmbH, Noratis Living GmbH, Noratis West GmbH, Noratis Nordost GmbH. Amtsgericht Frankfurt am Main, 22.12.2025
- Nr. 3Entscheidungen im VerfahrenAz. 810 IN 1900/25 N-33-
810 IN 1900/25 N-33-: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Noratis AG, Hauptstraße 129, 65760 Eschborn (AG Frankfurt am Main, HRB 108645), vertreten durch: Kim Niklas Andersson, (Vorstand), hat das Gericht am 02.01.2026 um 14:10 Uhr einen vorläufigen Gläubigerausschuss eingesetzt. Der vollständige Beschluss mit Besetzung kann beim Gericht eingesehen werden. Amtsgericht Frankfurt am Main, 02.01.2026
- Nr. 4Entscheidungen im VerfahrenAz. 810 IN 1900/25 N-33-
810 IN 1900/25 N-33-: In dem vorläufigen Eigenverwaltungsverfahren Noratis AG, Hauptstraße 129, 65760 Eschborn (AG Frankfurt am Main, HRB 108645), vertreten durch: Kim Niklas Andersson, (Vorstand), haben der vorläufige Sachwalter und die Schuldnerin dem Gericht am 06.01.2026 und 07.01.2026 den Eintritt der Zahlungsunfähigkeit zum 31.12.2025 angezeigt. Dies hat jedoch keinen Einfluss auf das Verfahren, da dieser Eintritt in der Eigenverwaltungsplanung antizipiert war. Amtsgericht Frankfurt am Main, 08.01.2026
- Nr. 5EröffnungenAz. 810 IN 1900/25 N-5-8
810 IN 1900/25 N-5-8: Über das Vermögen der Noratis AG, Hauptstraße 129, 65760 Eschborn (AG Frankfurt am Main, HRB 108645), vertr. d.: Kim Niklas Andersson, (Vorstand), ist am 01.03.2026 um 23:10 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Sachwalter ist: Rechtsanwalt Dr. Andreas Kleinschmidt, White & Case Insolvenz GbR, Bockenheimer Landstraße 20, 60323 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 36 50 69 98 0, Fax: 069/ 36 50 6998 5555, E-Mail: akleinschmidt@whitecase.com. Es wurde Eigenverwaltung der Schuldnerin angeordnet. Die Schuldnerin ist berechtigt, unter Aufsicht des Sachwalters die Insolvenzmasse zu verwalten und über sie zu verfügen (§ 270 Abs. 1 InsO). Das Verfahren wird mündlich durchgeführt. Vor dem Insolvenzgericht wird am Donnerstag, 16.04.2026, 11:30 Uhr, Saal 1, Gebäude F, Klingerstraße 20, 60313 Frankfurt am Main eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch die Schuldnerin sowie Stellungnahme des Sachwalters und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten. Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über * die Person des Sachwalters (§§ 274 Abs. 1, 57 InsO), * die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO) sowie gegebenenfalls über: * die Wirksamkeit der Sachwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO), * Beantragung der Sachwalterzustimmung (§ 277 Abs. 1 S. 1 InsO) * Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO), * eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO), * den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan, * die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO), * besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Schuldnerin (§ 276 S. 1 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin , des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert, * eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO), * eine Beantragung der Aufhebung der Anordnung der Eigenverwaltung (§ 272 InsO), * eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung. Hinweis: > Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 276 S. 1 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist. > Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden grundsätzlich nicht benachrichtigt. Die Gläubiger werden aufgefordert: > Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Sachwalter schriftlich unter Beifügung von Urkunden, Rechnungen und ggf. weiteren über die Forderung bestehenden Unterlagen unter Beachtung des § 174 InsO anzumelden bis: 12.03.2026, > dem Sachwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). Hinweis: Die Schuldnerin wird darauf hingewiesen, dass der Sachwalter von ihr verlangen kann, dass alle eingehenden Gelder nur von ihm entgegengenommen und Zahlungen nur von ihm geleistet werden (§ 275 Abs. 2 InsO). Der Sachwalter wird mit der Durchführung der Zustellungen gemäß § 8 Abs. 3 InsO beauftragt. Löschungsfristen: Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende: > Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen. > Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Rechtsmittelbelehrung Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde soll begründet werden. Amtsgericht Frankfurt am Main, 02.03.2026
- Nr. 6EröffnungenAz. 810 IN 1900/25 N-5-8
810 IN 1900/25 N-33-: In dem Insolvenzverfahren Noratis AG, Hauptstraße 129, 65760 Eschborn (AG Frankfurt am Main, HRB 108645), vertreten durch: Kim Niklas Andersson, (Vorstand), wurde am 01.03.2026 um 23:10 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16ff InsO wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet. Es wurde Eigenverwaltung der Antragstellerin angeordnet. Die Antragstellerin ist berechtigt, unter Aufsicht des Sachwalters die Insolvenzmasse zu verwalten und über sie zu verfügen (§ 270 Abs. 1 InsO). Verbindlichkeiten, die nicht zum gewöhnlichen Geschäftsbetrieb gehören, soll die Antragstellerin nur mit Zustimmung des Sachwalters eingehen. Zum Sachwalter ist bestellt: Rechtsanwalt Dr. Andreas Kleinschmidt, White & Case Insolvenz GbR, Bockenheimer Landstraße 20, 60323 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 36 50 69 98 0, Fax: 069/ 36 50 6998 5555, E-Mail: akleinschmidt@whitecase.com. Der im Insolvenzantragsverfahren bestellte Gläubigerausschuss wird bis zur ersten Gläubigerversammlung beibehalten. Dieser besteht aus den folgenden Mitgliedern: - Taunus Sparkasse, Anstalt des öffentlichen Rechts, dienstansässig: Ludwig-Erhard-Anlage 6-7, 61352 Bad Homburg von der Höhe, vertreten durch ihren Verfahrensbevollmächtigten, der Kollege Rechtsanwalt Dr. Hans Konrad Schenk, GRUB BRUGGER Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB, geschäftsansässig: Berliner Str. 44, 60311 Frankfurt am Main, - e.Anleihe GmbH, vertreten durch ihren Geschäftsführer Herrn Christoph Chardon, dienstansässig: Königstr. 27, 70173 Stuttgart, sowie die Verfahrensbevollmächtigten, elsässer Rechtsanwälte und Steuerberater GmbH, geschäftsansässig: Theresienhöhe 28, 80339 München, - AP Asset Management GmbH, vertreten durch ihren Geschäftsführer Herrn Pirmin Alexander Gellner, dienstansässig: Taunusanlage 9-10, 60329 Frankfurt am Main, - Bundesagentur für Arbeit, vertreten durch Frau Cornelia Weber-Arnoldt, dienstansässig: Fischerfeldstr. 10-12, 60311 Frankfurt am Main, - Herrn Jens Klotzbach, Lange Straße 71, 63110 Rodgau Die im Beschluss vom 16.12.2025 gesetzte Frist zur Vorlage eines Insolvenzplanes bleibt von der Verfahrenseröffnung unberührt. Hinweise: Gläubiger, die elektronische Dokumente über einen sicheren elektronischen Übermittlungsweg (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilproessordnung Genannten bleibt unberührt. Löschungsfristen: Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende: Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Insolvenzgericht, Frankfurt am Main den 01.03.2026
- Nr. 7Entscheidungen im VerfahrenAz. 810 IN 1900/25 N-5-8
810 IN 1900/25 N-5-8: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Noratis AG, Hauptstraße 129, 65760 Eschborn (AG Frankfurt am Main, HRB 108645), vertr. d.: Kim Niklas Andersson, (Vorstand), ist der Beschluss vom 23.03.2026 berichtigt worden. Statt "Zum Sachwalter wird der bisherige Sachwalter [...] ernannt." muss es richtig heißen: "Zum Insolvenzverwalter wird der bisherige Sachwalter [...] ernannt". Der vollständige Beschluss nebst Rechtsmittelbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Amtsgericht Frankfurt am Main, 25.03.2026
- Nr. 8Entscheidungen im VerfahrenAz. 810 IN 1900/25 N-5-8
810 IN 1900/25 N-5-8: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Noratis AG, Hauptstraße 129, 65760 Eschborn (AG Frankfurt am Main, HRB 108645), vertr. d.: Kim Niklas Andersson, (Vorstand), ist am 23.03.2026 um 12:55 Uhr die Anordnung der Eigenverwaltung aufgehoben worden. Zum Sachwalter ist der bisherige Sachwalter, Rechtsanwalt Dr. Andreas Kleinschmidt, White & Case Insolvenz GbR, Bockenheimer Landstraße 20, 60323 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 36 50 69 98 0, Fax: 069/ 36 50 6998 5555, E-Mail: akleinschmidt@whitecase.com, ernannt worden. Der komplette Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Frankfurt am Main - eingesehen werden. Amtsgericht Frankfurt am Main, 23.03.2026
Die hier dargestellten Angaben stammen aus den amtlichen Insolvenzbekanntmachungen der deutschen Insolvenzgerichte und dienen ausschließlich Informationszwecken.