Unternehmensinsolvenz

NextGen IT Systems Magdeburg GmbH

Alle amtlichen Insolvenzbekanntmachungen für NextGen IT Systems Magdeburg GmbH mit Sitz in Magdeburg (Amtsgericht Magdeburg, HRB 34223). 3 Bekanntmachungen vom 15. Juni 2026 bis 31. Juli 2026.

Stammdaten

SitzMagdeburg
GerichtAmtsgericht Magdeburg
Aktenzeichen340 IN 233/26 (351)
HandelsregisterStendal, HRB 34223
BundeslandSachsen-Anhalt
BrancheIT, Software & Kommunikation
Zeitraum15. Juni 2026 – 31. Juli 2026
Bekanntmachungen3

NextGen IT Systems Magdeburg GmbH im Blick behalten

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Bekanntmachungen im Detail

Quelle: insolvenzbekanntmachungen.de
  1. Nr. 1SicherungsmaßnahmenAz. 340 IN 233/26 (351)

    340 IN 233/26 (351): In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der NextGen IT Systems Magdeburg GmbH (haftungsbeschränkt), Ernst-Reuter-Allee 22, 39104 Magdeburg, IT Full Service Dienstleister für Hard- und Software im Geschäftsfeld KMU inklusive Webservices im Verkaufs- und Mietmodell (AG Stendal, HRB 34223), vertr. d.: Mathias Heldt, (Geschäftsführer), ist am 15.06.2026 um 09:10 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam. Andere Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam. Die Schuldner der Antragstellerin (Drittschuldner) werden aufgefordert, nur noch an die vorläufige Insolvenzverwalterin zu leisten. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Jacqueline Jakubik, c/o Tiefenbacher Rechtsanwälte I Steuerberater, Sternstraße 33, 39104 Magdeburg, Tel.: 0391/40097121, Fax: 0391/40097122, E-Mail: jakubik@tiefenbacher.de bestellt worden. Der vollständige Beschluss einschließlich Rechtsmittelbelehrung kann auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Magdeburg - Insolvenzgericht - eingesehen werden. Amtsgericht Magdeburg, 15.06.2026

  2. Nr. 2SicherungsmaßnahmenAz. 340 IN 233/26 (351)

    340 IN 233/26 (351): In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der NextGen IT Systems Magdeburg GmbH (haftungsbeschränkt), Ernst-Reuter-Allee 22, 39104 Magdeburg, IT Full Service Dienstleister für Hard- und Software im Geschäftsfeld KMU inklusive Webservices im Verkaufs- und Mietmodell (AG Stendal, HRB 34223), vertr. d.: Mathias Heldt, (Geschäftsführer), sind die Beschlüsse vom 9.06.2026 und 15.06.2026 hinsichtlich des Rubrums berichtigt worden: Statt NextGen IT Systems Magdeburg GmbH (haftungsbeschränkt) muss es richtig heißen: NextGen IT Systems Magdeburg GmbH Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Es wird darauf hingewiesen, dass sämtliche in diesem Verfahren ergangenen Beschlüsse vollständig eingesehen werden können, wenn lediglich das Aktenzeichen als Suchkriterium angegeben wird. Amtsgericht Magdeburg, 19.06.2026

  3. Nr. 3EröffnungenAz. 340 IN 233/26 (351)

    Amtsgericht Magdeburg: Über das Vermögen der NextGen IT Systems Magdeburg GmbH, Ernst-Reuter-Allee 22, 39104 Magdeburg, IT Full Service Dienstleister für Hard- und Software im Geschäftsfeld KMU inklusive Webservices im Verkaufs- und Mietmodell (AG Stendal, HRB 34223), vertr. d.: Mathias Heldt, Ernst-Reuter-Allee 22, 39104 Magdeburg, (Geschäftsführer), ist am 31.07.2026 um 09:10 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Insolvenzverwalterin ist: Rechtsanwältin Jacqueline Jakubik, c/o Tiefenbacher Rechtsanwälte I Steuerberater, Sternstraße 33, 39104 Magdeburg, Tel.: 0391/40097121, Fax: 0391/40097122, E-Mail: jakubik@tiefenbacher.de. Die Gläubiger werden aufgefordert Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei der Insolvenzverwalterin unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 08.09.2026 anzumelden; der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an die Insolvenzverwalterin zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO). Das schriftliche Verfahren ist angeordnet (§ 5 InsO). Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, ist der 08.10.2026. Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein: a) Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden, b) Anträge über die Person der Insolvenzverwalterin (§ 57 InsO), die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO) sowie gegebenenfalls über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO), Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO), eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO), den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung, Insolvenzplan, die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO), besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert, eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO), eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO), Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO), eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung. Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (08.09.2026) und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich geprüft werden (08.10.2026), liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt. Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen Verfahren dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche erhoben werden. Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Löschungsfristen: Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende: Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Hinweis: Informationen nach Art. 13 und 14 der Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) finden Sie unter dem Link https://ag-md.sachsen-anhalt.de/amtsgericht/datenschutzerklaerung/. Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, werden darauf hingewiesen, dass sie unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären können; die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilprozessordnung Genannten bleibt unberührt. - 31.07.2026 - (340 IN 233/26 (351))

Die hier dargestellten Angaben stammen aus den amtlichen Insolvenzbekanntmachungen der deutschen Insolvenzgerichte und dienen ausschließlich Informationszwecken.

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