Unternehmensinsolvenz

NEXT IO GmbH

Alle amtlichen Insolvenzbekanntmachungen für NEXT IO GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 130464). 2 Bekanntmachungen vom 17. Mai 2025 bis 06. Mai 2026.

Stammdaten

SitzFrankfurt am Main
GerichtAmtsgericht Frankfurt am Main
Aktenzeichen810 IN 1248/24 N-2-1
HandelsregisterFrankfurt am Main, HRB 130464
BundeslandHessen
BrancheIT, Software & Kommunikation
Zeitraum17. Mai 2025 – 06. Mai 2026
Bekanntmachungen2

Bekanntmachungen im Überblick

Bekanntmachungen im Detail

Quelle: insolvenzbekanntmachungen.de
  1. Nr. 1EröffnungenAz. 810 IN 1248/24 N-2-1

    810 IN 1248/24 N-2-1 Am 12.05.2025 um 11:45 Uhr ist das Insolvenzverfahren NEXT IO GmbH, Ostendstraße 79, 60314 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 130464), vertreten durch: Ömer Engin Karaduman, Ostendstraße 79, 60314 Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), eröffnet worden. Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Alexander Jacobi, Westhafenplatz 6, 60327 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 24 00 65 0, Fax: 069/ 24 00 65 10, E-Mail: frankfurt@jaffe-rae.de, Internet: www.jaffe-rae.de Das schriftliche Verfahren ist angeordnet, § 5 II InsO. Die Gläubiger werden aufgefordert Anmeldungen bei dem Insolvenzverwalter vorzunehmen. Anmeldefrist: 11.08.2025 Einwendungen bzw. Widersprüche gegen Forderungsanmeldungen sowie ggf. folgende Anträge sind bis zum 25.08.2025 schriftlich bei dem hiesigen Insolvenzgericht, Geb. F, Klingerstr. 20, Frankfurt/M. vorzubringen: * Wahl eines anderen Insolvenzverwalters (§ 57 InsO) * Wahl eines Gläubigerausschusses * Entscheidungen über die Vornahme von besonders bedeutsamen Rechtshandlungen (§ 160 InsO) * Entscheidung über die Fortführung des schuldnerischen Unternehmens * gegebenenfalls Entscheidungen über die in den §§ 66 (Rechnungslegung), 100 (Unterhalt aus der Insolvenzmasse), 149 (Änderung der Hinterlegungsstelle), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte) InsO bezeichneten Angelegenheiten Nach fruchtlosem Ablauf der vorgenannten Frist gelten Zustimmungen nach § 160 InsO als erteilt und sämtliche rechtzeitig angemeldeten Forderungen als festgestellt. Amtsgericht Frankfurt am Main, 14.05.2025

  2. Nr. 2Entscheidungen im VerfahrenAz. 810 IN 1248/24 N-2-1

    810 IN 1248/24 N-2-1 In dem Insolvenzverfahren NEXT IO GmbH, Ostendstraße 79, 60314 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 130464), vertreten durch: Ömer Engin Karaduman, Ostendstraße 79, 60314 Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), wird die Prüfung der bis zum 01.06.2026 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, § 177 I 2 InsO. Der Insolvenzverwalter, die Gläubiger und die Schuldnerin können bis zum 15.06.2026 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem hiesigen Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben. Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus. Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt. Insolvenzgericht Frankfurt am Main, 04.05.2026

Die hier dargestellten Angaben stammen aus den amtlichen Insolvenzbekanntmachungen der deutschen Insolvenzgerichte und dienen ausschließlich Informationszwecken.

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