Unternehmensinsolvenz

Naissa Innenausbau UG (haftungsbeschränkt)

Alle amtlichen Insolvenzbekanntmachungen für Naissa Innenausbau UG (haftungsbeschränkt) mit Sitz in Karben (Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 134839). 2 Bekanntmachungen vom 27. Mai 2026 bis 29. Mai 2026.

Stammdaten

SitzKarben
GerichtAmtsgericht Frankfurt am Main
Aktenzeichen810 IN 713/25 N-4-6
HandelsregisterFrankfurt am Main, HRB 134839
BundeslandHessen
BrancheBaugewerbe & Handwerk (Inkl. Baunebengewerbe)
Zeitraum27. Mai 2026 – 29. Mai 2026
Bekanntmachungen2

Bekanntmachungen im Überblick

Bekanntmachungen im Detail

Quelle: insolvenzbekanntmachungen.de
  1. Nr. 1EröffnungenAz. 810 IN 713/25 N-4-6

    810 IN 713/25 N-12-: In dem Insolvenzverfahren Naissa Innenausbau UG (haftungsbeschränkt), Buchenweg 15b, 61184 Karben (AG Frankfurt am Main, HRB 134839), vertreten durch: Dorde Zivkovic, Buchenweg 15 b, 61184 Karben, (Geschäftsführer), wurde am 27.05.2026 um 12:30 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16ff InsO wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet. Zum Insolvenzverwalter wurde bestellt: Rechtsanwalt Ulrich Brasche, Pfingstweide 14, 61169 Friedberg (Hessen), Tel.: 06031/ 16 20 23 6, Fax: 06031/ 16 20 23 7, E-Mail: kanzlei@rechtsanwalt-brasche.de. Dem Schuldner wird die Verfügung über sein gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten und dem Insolvenzverwalter übertragen. Schuldbefreiende Leistungen an den Schuldner können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen, wird gleichwohl an den Schuldner geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die Gefahr der nochmaligen Leistungsverpflichtung gegenüber dem Insolvenzverwalter. Mit diesem Verfahren wird das weitere Verfahren 810 IN 679/26 verbunden. Das Verfahren 810 IN 713/25 N-12- führt. Hinweise: Gläubiger, die elektronische Dokumente über einen sicheren elektronischen Übermittlungsweg (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilproessordnung Genannten bleibt unberührt. Löschungsfristen: Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende: Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Insolvenzgericht, Frankfurt am Main den 27.05.2026

  2. Nr. 2EröffnungenAz. 810 IN 713/25 N-4-6

    810 IN 713/25 N-4-6 Am 27.05.2026 um 12:30 Uhr ist das Insolvenzverfahren Naissa Innenausbau UG (haftungsbeschränkt), Buchenweg 15b, 61184 Karben (AG Frankfurt am Main, HRB 134839), vertreten durch: Dorde Zivkovic, Karben, (Geschäftsführer), eröffnet worden. Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Ulrich Brasche, Pfingstweide 14, 61169 Friedberg (Hessen), Tel.: 06031/ 16 20 23 6, Fax: 06031/ 16 20 23 7, E-Mail: kanzlei@rechtsanwalt-brasche.de Das schriftliche Verfahren ist angeordnet, § 5 II InsO. Die Gläubiger werden aufgefordert Anmeldungen bei dem Insolvenzverwalter vorzunehmen. Anmeldefrist: 10.08.2026 Einwendungen bzw. Widersprüche gegen Forderungsanmeldungen sowie ggf. folgende Anträge sind bis zum 24.08.2026 schriftlich bei dem hiesigen Insolvenzgericht, Geb. F, Klingerstr. 20, Frankfurt/M. vorzubringen: * Wahl eines anderen Insolvenzverwalters (§ 57 InsO) * Wahl eines Gläubigerausschusses * Entscheidungen über die Vornahme von besonders bedeutsamen Rechtshandlungen (§ 160 InsO) * Entscheidung über die Fortführung des schuldnerischen Unternehmens * gegebenenfalls Entscheidungen über die in den §§ 66 (Rechnungslegung), 100 (Unterhalt aus der Insolvenzmasse), 149 (Änderung der Hinterlegungsstelle), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte) InsO bezeichneten Angelegenheiten Nach fruchtlosem Ablauf der vorgenannten Frist gelten Zustimmungen nach § 160 InsO als erteilt und sämtliche rechtzeitig angemeldeten Forderungen als festgestellt. Amtsgericht Frankfurt am Main, 28.05.2026

Die hier dargestellten Angaben stammen aus den amtlichen Insolvenzbekanntmachungen der deutschen Insolvenzgerichte und dienen ausschließlich Informationszwecken.

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