Moj, Daniel
Alle amtlichen Insolvenzbekanntmachungen für Moj, Daniel mit Sitz in Mainz (Amtsgericht Koblenz, HRA 2403). 10 Bekanntmachungen vom 14. August 2025 bis 15. April 2026.
Stammdaten
| Sitz | Mainz |
|---|---|
| Gericht | Amtsgericht Koblenz |
| Aktenzeichen | 21 IN 142/25 |
| Handelsregister | Mainz, HRA 2403 |
| Bundesland | Rheinland-Pfalz |
| Branche | Sonstige Dienstleistungen (Kultur, Sport, Reinigung, Sicherheit, Wellness) |
| Zeitraum | 14. August 2025 – 15. April 2026 |
| Bekanntmachungen | 10 |
Bekanntmachungen im Überblick
Bekanntmachungen im Detail
Quelle: insolvenzbekanntmachungen.de- Nr. 1SicherungsmaßnahmenAz. 21 IN 142/25
21 IN 142/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen des Dr. Daniel Moj, Alte Mainzer Straße 151, 55129 Mainz, Inh. der Germania Apotheke e.K., Rüdesheimer Straße 23, 65197 Wiesbaden, eingetragen beim Amtsgericht Wiesbaden unter HRA 1632 und Inh. der Apotheke am Sömmerringplatz e.K, 55118 Mainz, eingetragen beim Amtsgericht Mainz unter HRA 2403 (AG Mainz, HRA 2403), ist am 14.08.2025 folgendes angeordnet worden: Gemäß § 270a Abs. 1 InsO wird zum vorläufigen Sachwalter bestellt: Rechtsanwalt Dr. Alexander Jüchser, - Kanzlei Lieser -, Josef-Görres-Platz 5, 56068 Koblenz, Tel.: 0261-304790, Fax: 0261- 9114729, E-Mail: info@lieser-rechtsanwaelte.de, Internet: http://www.lieser-rechtsanwaelte.de. Der Antragsteller ist berechtigt, unter der Aufsicht des vorläufigen Sachwalters sein Vermögen weiter zu verwalten und darüber zu verfügen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Rechtsmittelbelehrung Gegen die Entscheidung kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde von dem Antragsteller und von jedem Gläubiger eingelegt werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Koblenz - Insolvenzgericht - Karmeliterstr. 14 - 56068 Koblenz, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: safe-sp1-1442407563448-015914602 einzulegen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde soll begründet werden. Amtsgericht Koblenz, 14.08.2025 Hinweise zum Datenschutz: Die Datenschutzerklärung zur Informationspflicht nach Artikel 13 und 14 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), § 55 Bundesdatenschutzgesetz und § 43 Landesdatenschutzgesetz finden Sie auf der Startseite des Internetauftritts des Gerichts: www.agko.justiz.rlp.de. Auf Wunsch übersenden wir diese Information auch in Papierform.
- Nr. 2EröffnungenAz. 21 IN 142/25
21 IN 142/25 : Über das Vermögen des Dr. Daniel Moj, Alte Mainzer Straße 151, 55129 Mainz, Inh. der Germania Apotheke e.K., Rüdesheimer Straße 23, 65197 Wiesbaden, eingetragen beim Amtsgericht Wiesbaden unter HRA 1632 und Inh. der Apotheke am Sömmerringplatz e.K, 55118 Mainz, eingetragen beim Amtsgericht Mainz unter HRA 2403 (AG Mainz, HRA 2403), ist am 01.11.2025 um 10:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Sachwalter ist: Rechtsanwalt Dr. Alexander Jüchser, - Kanzlei Lieser -, Josef-Görres-Platz 5, 56068 Koblenz, Tel.: 0261-304790, Fax: 0261- 9114729, E-Mail: info@lieser-rechtsanwaelte.de, Internet: http://www.lieser-rechtsanwaelte.de. Die Gläubiger werden aufgefordert: a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Sachwalter schriftlich unter Beifügung von Urkunden, Rechnungen und ggf. weiteren über die Forderung bestehenden Unterlagen unter Beachtung des § 174 InsO bis zum anzumelden; b) dem Sachwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten des Schuldners in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). Personen, die Verpflichtungen gegenüber dem Schuldner haben, werden aufgefordert, nicht mehr an den Schuldner, sondern an den Sachwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO). Das Verfahren wird mündlich durchgeführt. Vor dem Insolvenzgericht werden folgende Termine abgehalten: 1. am: Mittwoch, 10.12.2025, 09:00 Uhr, Saal 49, Hauptjustizgebäude, Karmeliterstraße 14, 56068 Koblenz eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch den Sachwalter (Berichtstermin); der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über - die Person des Sachwalters (§ 57 InsO), - die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO) sowie gegebenenfalls über: - die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO), - Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO), - eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO), - den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan, - die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO), - besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Sachwalters (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs des Schuldners, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert, - eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO), - eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO), - Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO), - eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung, 2. am: eine Gläubigerversammlung (Prüfungstermin), in der die angemeldeten Forderungen geprüft werden. Hinweise: - Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist. - Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt. Löschungsfristen: Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende: - Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen. - Veröffentlichungen im Restschuldbefreiungsverfahren werden spätestens sechs Monate nach rechtskräftiger Entscheidung über die Restschuldbefreiung gelöscht. - Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Es wird darauf hingewiesen, dass Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können und nicht bereits in § 173 Abs. 2 ZPO genannt sind, gemäß § 28 Abs. 4 InsO unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären können. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Rechtsmittelbelehrung Die Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens kann von dem Schuldner, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Koblenz - Insolvenzgericht - Karmeliterstr. 14 - 56068 Koblenz, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: safe-sp1-1442407563448-015914602 einzulegen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde soll begründet werden. Amtsgericht Koblenz, 03.11.2025 Hinweise zum Datenschutz: Die Datenschutzerklärung zur Informationspflicht nach Artikel 13 und 14 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), § 55 Bundesdatenschutzgesetz und § 43 Landesdatenschutzgesetz finden Sie auf der Startseite des Internetauftritts des Gerichts: www.agko.justiz.rlp.de. Auf Wunsch übersenden wir diese Information auch in Papierform.
- Nr. 3Entscheidungen im RestschuldbefreiungsverfahrenAz. 21 IN 142/25
21 IN 142/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Dr. Daniel Moj, Alte Mainzer Straße 151, 55129 Mainz, Inh. der Germania Apotheke e.K., Rüdesheimer Straße 23, 65197 Wiesbaden, eingetragen beim Amtsgericht Wiesbaden unter HRA 1632 und Inh. der Apotheke am Sömmerringplatz e.K, 55118 Mainz, eingetragen beim Amtsgericht Mainz unter HRA 2403 (AG Mainz, HRA 2403), wird der Schuldner Restschuldbefreiung erlangen, wenn er den Obliegenheiten nach § 295, § 295a InsO nachkommt und die Voraussetzungen für eine Versagung nach den §§ 290, 297 bis 298 InsO nicht vorliegen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Amtsgericht Koblenz, 03.11.2025 Hinweise zum Datenschutz: Die Datenschutzerklärung zur Informationspflicht nach Artikel 13 und 14 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), § 55 Bundesdatenschutzgesetz und § 43 Landesdatenschutzgesetz finden Sie auf der Startseite des Internetauftritts des Gerichts: www.agko.justiz.rlp.de. Auf Wunsch übersenden wir diese Information auch in Papierform.
- Nr. 4EröffnungenAz. 21 IN 142/25
21 IN 142/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Dr. Daniel Moj, Alte Mainzer Straße 151, 55129 Mainz, Inh. der Germania Apotheke e.K., Rüdesheimer Straße 23, 65197 Wiesbaden, eingetragen beim Amtsgericht Wiesbaden unter HRA 1632 und Inh. der Apotheke am Sömmerringplatz e.K, 55118 Mainz, eingetragen beim Amtsgericht Mainz unter HRA 2403 (AG Mainz, HRA 2403), ist der Beschluss vom 01.11.2025 berichtigt worden. Es wird Eigenverwaltung des Schuldners angeordnet (§ 270 f Abs.1 InsO). Der Schuldner ist berechtigt, unter Aufsicht des Sachwalters die Insolvenzmasse zu verwalten und über sie zu verfügen (§ 270 Abs. 1 S. 1 InsO). Verbindlichkeiten, die nicht zum gewöhnlichen Geschäftsbetrieb gehören, soll der Schuldner nur mit Zustimmung des Sachwalters eingehen. Hinweis: Der Schuldner wird darauf hingewiesen, dass der Sachwalter von ihm verlangen kann, dass alle eingehenden Gelder nur von ihm entgegengenommen und Zahlungen nur von ihm geleistet werden (§ 275 Abs. 2 InsO). Der Sachwalter wird gemäß § 274 Abs. 2 InsO beauftragt, den Schuldner im Rahmen der insolvenzrechtlichen Buchführung und der Verhandlungen mit Kunden und Lieferanten zu unterstützen und die Geschäftsführung sowie die Ausgaben für die Lebensführung zu überwachen. Der Sachwalter wird mit der Durchführung der Zustellungen gemäß § 8 Abs. 3 InsO beauftragt. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Es wird darauf hingewiesen, dass sämtliche in diesem Verfahren ergangenen Beschlüsse vollständig eingesehen werden können, wenn lediglich das Aktenzeichen als Suchkriterium angegeben wird. Amtsgericht Koblenz, 04.11.2025
- Nr. 5EröffnungenAz. 21 IN 142/25
21 IN 142/25 : Über das Vermögen des Dr. Daniel Moj, Alte Mainzer Straße 151, 55129 Mainz, Inh. der Germania Apotheke e.K., Rüdesheimer Straße 23, 65197 Wiesbaden, eingetragen beim Amtsgericht Wiesbaden unter HRA 1632 und Inh. der Apotheke am Sömmerringplatz e.K, 55118 Mainz, eingetragen beim Amtsgericht Mainz unter HRA 2403 (AG Mainz, HRA 2403), ist am 01.11.2025 um 10:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Sachwalter ist: Rechtsanwalt Dr. Alexander Jüchser, - Kanzlei Lieser -, Josef-Görres-Platz 5, 56068 Koblenz, Tel.: 0261-304790, Fax: 0261- 9114729, E-Mail: info@lieser-rechtsanwaelte.de, Internet: http://www.lieser-rechtsanwaelte.de. Die Gläubiger werden aufgefordert: a) dem Sachwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten des Schuldners in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). Personen, die Verpflichtungen gegenüber dem Schuldner haben, werden aufgefordert, nicht mehr an den Schuldner, sondern an den Sachwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO). Das Verfahren wird mündlich durchgeführt. Vor dem Insolvenzgericht werden folgende Termine abgehalten: 1. am: Mittwoch, 10.12.2025, 09:00 Uhr, Saal 49, Hauptjustizgebäude, Karmeliterstraße 14, 56068 Koblenz eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch den Sachwalter (Berichtstermin); der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über - die Person des Sachwalters (§ 57 InsO), - die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO) sowie gegebenenfalls über: - die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO), - Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO), - eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO), - den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan, - die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO), - besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Sachwalters (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs des Schuldners, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert, - eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO), - eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO), - Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO), - eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung, 2. am: eine Gläubigerversammlung (Prüfungstermin), in der die angemeldeten Forderungen geprüft werden. Hinweise: - Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist. - Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt. Löschungsfristen: Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende: - Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen. - Veröffentlichungen im Restschuldbefreiungsverfahren werden spätestens sechs Monate nach rechtskräftiger Entscheidung über die Restschuldbefreiung gelöscht. - Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Es wird darauf hingewiesen, dass Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können und nicht bereits in § 173 Abs. 2 ZPO genannt sind, gemäß § 28 Abs. 4 InsO unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären können. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Rechtsmittelbelehrung Die Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens kann von dem Schuldner, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Koblenz - Insolvenzgericht - Karmeliterstr. 14 - 56068 Koblenz, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: safe-sp1-1442407563448-015914602 einzulegen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde soll begründet werden. Amtsgericht Koblenz, 03.11.2025 Hinweise zum Datenschutz: Die Datenschutzerklärung zur Informationspflicht nach Artikel 13 und 14 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), § 55 Bundesdatenschutzgesetz und § 43 Landesdatenschutzgesetz finden Sie auf der Startseite des Internetauftritts des Gerichts: www.agko.justiz.rlp.de. Auf Wunsch übersenden wir diese Information auch in Papierform.
- Nr. 6SonstigesAz. 21 IN 142/25
21 IN 142/25 01.12.2025 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Dr. Daniel Moj, Alte Mainzer Straße 151, 55129 Mainz, Inh. der Germania Apotheke e.K., Rüdesheimer Straße 23, 65197 Wiesbaden, eingetragen beim Amtsgericht Wiesbaden unter HRA 1632 und Inh. der Apotheke am Sömmerringplatz e.K, 55118 Mainz, eingetragen beim Amtsgericht Mainz unter HRA 2403 (AG Mainz, HRA 2403), Verfahrensbevollmächtigte: KRP Küppers Rabenhorst GmbH Rechtsanwälte, Im Klapperhof 33 33, 50670 Köln, Sachwalter: Rechtsanwalt Dr. Alexander Jüchser, - Kanzlei Lieser -, Josef-Görres-Platz 5, 56068 Koblenz, Tel.: 0261-304790, Fax: 0261- 9114729, E-Mail: info@lieser-rechtsanwaelte.de, Internet: http://www.lieser-rechtsanwaelte.de Die Gläubiger werden aufgefordert: a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Sachwalter schriftlich unter Beifügung von Urkunden, Rechnungen und ggf. weiteren über die Forderung bestehenden Unterlagen unter Beachtung des § 174 InsO anzumelden bis: 18.02.2026, b) dem Sachwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten des Schuldners in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). Personen, die Verpflichtungen gegenüber dem Schuldner haben, werden aufgefordert, nicht mehr an den Schuldner, sondern an den Sachwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO). Das Verfahren wird mündlich durchgeführt. Vor dem Insolvenzgericht wird folgender Termin abgehalten: am: Mittwoch, 18.03.2026, 09:00 Uhr, Saal 49, Hauptjustizgebäude, Karmeliterstraße 14, 56068 Koblenz eine Gläubigerversammlung (Prüfungstermin), in der die angemeldeten Forderungen geprüft werden. der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über - die Person des Sachwalters (§ 57 InsO), - die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO) sowie gegebenenfalls über: - die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO), - Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO), - eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO), - den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan, - die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO), - besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Sachwalters (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs des Schuldners, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert, - eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO), - eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO), - Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO), - eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung, Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (18.02.2026) und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich geprüft werden (18.03.2026), liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt. Hinweise: - Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen Verfahren dem Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche erhoben werden. - Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt. Löschungsfristen: Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende: - Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen. - Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Es wird darauf hingewiesen, dass Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können und nicht bereits in § 173 Abs. 2 ZPO genannt sind, gemäß § 28 Abs. 4 InsO unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären können. Hinweise zum Datenschutz: Die Datenschutzerklärung zur Informationspflicht nach Artikel 13 und 14 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), § 55 Bundesdatenschutzgesetz und § 43 Landesdatenschutzgesetz finden Sie auf der Startseite des Internetauftritts des Gerichts: www.agko.justiz.rlp.de. Auf Wunsch übersenden wir diese Information auch in Papierform. 56068 Koblenz, 02.12.2025 Das Amtsgericht - Abt.21 21 IN 142/25
- Nr. 7SonstigesAz. 21 IN 142/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Dr. Daniel Moj, Alte Mainzer Straße 151, 55129 Mainz, Inh. der Germania Apotheke e.K., Rüdesheimer Straße 23, 65197 Wiesbaden, eingetragen beim Amtsgericht Wiesbaden unter HRA 1632 und Inh. der Apotheke am Sömmerringplatz e.K, 55118 Mainz, eingetragen beim Amtsgericht Mainz unter HRA 2403 (AG Mainz, HRA 2403): 1. Die Anmeldefrist wird abweichend des Beschlusses vom 01.11.2025 vom 18.02.2026 auf den 07.01.2026 vorverlegt. 2. Für die Prüfung der angemeldeten Insolvenzforderungen das schriftliche Verfahren angeordnet. 2. Der Prüfungstermin wird abweichend des Beschlusses vom 01.12.2025 vom 18.03.2026 auf den 26.01.2026 vorverlegt. Der Sachwalter, die Insolvenzgläubiger und der Schuldner können bis zum 26.01.2026 schriftlich beim Insolvenzgericht Widerspruch einlegen. Der Widerspruch muss enthalten gegen welche Forderung konkret er sich richtet und inwieweit er sich gegen Grund, Betrag und Rang wendet. Nach Ablauf der Frist gilt die jeweilige Forderung als festgestellt, falls kein Insolvenzgläubiger oder der Sachwalter die Forderung bestreitet. 56068 Koblenz, 10.12.2025 Das Amtsgericht -Abt.21- 21 IN 142/25
- Nr. 8Überwachte InsolvenzpläneAz. 21 IN 142/25
21 IN 142/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Dr. Daniel Moj, Alte Mainzer Straße 151, 55129 Mainz, Inh. der Germania Apotheke e.K., Rüdesheimer Straße 23, 65197 Wiesbaden, eingetragen beim Amtsgericht Wiesbaden unter HRA 1632 und Inh. der Apotheke am Sömmerringplatz e.K, 55118 Mainz, eingetragen beim Amtsgericht Mainz unter HRA 2403 (AG Mainz, HRA 2403), ist Termin zur a) Erörterung eines von dem Schuldner vorgelegten Insolvenzplans b) Abstimmung über diesen Plan c) Erörterung der Schlussrechnung des Sachwalters für den Fall der Annahme des Insolvenzplans anberaumt auf: Freitag, 27.02.2026, 11:00 Uhr, Saal 110, Hauptjustizgebäude, Karmeliterstraße 14, 56068 Koblenz. Der Insolvenzplan und die hierzu eingegangenen Stellungnahmen sind zur Einsichtnahme durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt. Hinweis gem. § 240 InsO: Es wird darauf hingewiesen, dass einzelne Regelungen des Insolvenzplans auf Grund der Erörterung im Termin inhaltlich geändert werden können. Hinweis gem. § 253 Abs. 3 InsO: Die sofortige Beschwerde gegen den Beschluss, durch den der Insolvenzplan bestätigt wird, ist nur zulässig, wenn der Beschwerdeführer dem Plan spätestens im Abstimmungstermin schriftlich oder zu Protokoll widersprochen und gegen den Plan gestimmt hat. Amtsgericht Koblenz, 28.01.2026
- Nr. 9Entscheidungen im VerfahrenAz. 21 IN 142/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Dr. Daniel Moj, Alte Mainzer Straße 151, 55129 Mainz, Inh. der Germania Apotheke e.K., Rüdesheimer Straße 23, 65197 Wiesbaden, eingetragen beim Amtsgericht Wiesbaden unter HRA 1632 und Inh. der Apotheke am Sömmerringplatz e.K, 55118 Mainz, eingetragen beim Amtsgericht Mainz unter HRA 2403 (AG Mainz, HRA 2403), wird für die Prüfung der bis zum 06.04.2026 nachträglich angemeldeten Insolvenzforderungen das schriftliche Verfahren angeordnet. Der Sachwalter, die Insolvenzgläubiger und der Schuldner können bis zum 06.04.2026 schriftlich beim Insolvenzgericht Widerspruch einlegen. Der Widerspruch muss enthalten gegen welche Forderung konkret er sich richtet und inwieweit er sich gegen Grund, Betrag und Rang wendet. Nach Ablauf der Frist gilt die jeweilige Forderung als festgestellt, falls kein Insolvenzgläubiger oder der Sachwalter die Forderung bestreitet. 56068 Koblenz, 03.02.2026 Das Amtsgericht -Abt.21- 21 IN 142/25
- Nr. 10Entscheidungen im VerfahrenAz. 21 IN 142/25
21 IN 142/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Dr. Daniel Moj, Alte Mainzer Straße 151, 55129 Mainz, ehem. Inh. der Germania Apotheke e.K., Rüdesheimer Straße 23, 65197 Wiesbaden, eingetragen beim Amtsgericht Wiesbaden unter HRA 1632 und Inh. der Apotheke am Sömmerringplatz e.K, 55118 Mainz, eingetragen beim Amtsgericht Mainz unter HRA 2403 (AG Mainz, HRA 2403), ist das Insolvenzverfahren nach rechtskräftiger Bestätigung des Insolvenzplans gem. § 258 Abs. 1 InsO aufgehoben worden. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Amtsgericht Koblenz, 15.04.2026
Die hier dargestellten Angaben stammen aus den amtlichen Insolvenzbekanntmachungen der deutschen Insolvenzgerichte und dienen ausschließlich Informationszwecken.