Modivation Capital UG (haftungsbeschränkt)
Alle amtlichen Insolvenzbekanntmachungen für Modivation Capital UG (haftungsbeschränkt) mit Sitz in Ratingen (Amtsgericht Düsseldorf, HRB 87130). 5 Bekanntmachungen vom 01. Juli 2025 bis 27. Mai 2026.
Stammdaten
| Sitz | Ratingen |
|---|---|
| Gericht | Amtsgericht Düsseldorf |
| Aktenzeichen | 502 IN 130/25 |
| Handelsregister | Düsseldorf, HRB 87130 |
| Bundesland | Nordrhein-Westfalen |
| Branche | Immobilienwesen & Gebäudemanagement |
| Zeitraum | 01. Juli 2025 – 27. Mai 2026 |
| Bekanntmachungen | 5 |
Bekanntmachungen im Überblick
Bekanntmachungen im Detail
Quelle: insolvenzbekanntmachungen.de- Nr. 1SicherungsmaßnahmenAz. 502 IN 130/25
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 502 IN 130/25 In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der im Register des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 87130 eingetragenen Modivation Capital UG (haftungsbeschränkt), Vogelbeerweg 9, 40880 Ratingen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Manuel Simon, ist am 01.07.2025, um 10:53 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO): Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Holger Rhode, Steinstraße 20, 40212 Düsseldorf bestellt. Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO). Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO). 502 IN 130/25 Amtsgericht Düsseldorf, 01.07.2025
- Nr. 2EröffnungenAz. 502 IN 130/25
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 502 IN 130/25 Über das Vermögen der im Register des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 87130 eingetragenen Modivation Capital UG (haftungsbeschränkt), Vogelbeerweg 9, 40880 Ratingen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Manuel Simon, wird wegen Zahlungsunfähigkeit heute, am 03.09.2025, um 10:46 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 30.06.2025 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin. Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Holger Rhode, Steinstraße 20, 40212 Düsseldorf. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 22.10.2025 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter. Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Auf die Durchführung eines Berichtstermins wird gemäß § 29 Abs. 2 S. 2 InsO verzichtet. Stichtag, der dem Prüfungstermin (§§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist der 12.11.2025. Dieser Termin entspricht zugleich dem Termin der ersten Gläubigerversammlung. Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen - zur Person des Insolvenzverwalters, - zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschuss (§ 68 InsO), - zur Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO), - zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO), - zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO), - zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen d. Insolvenzverw. (§ 160 InsO): - zur Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, D. Insolvenzverw. hat beantragt, die Zustimmung der Gläubigerversammlung zu folgenden besonders bedeutsamen Rechtshandlungen einzuholen (§ 160 InsO): Veräußerung der Betriebsimmobilie der Schuldnerin zu bestmöglichen Konditionen Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens ab dem 29.10.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.329 niedergelegt. Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird. Gläubiger nicht bestrittener Forderungen werden nicht über die Feststellung ihrer Forderungen benachrichtigt und erhalten auch keinen Tabellenauszug (§ 179 Abs. 3 S.3 InsO). Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO). Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden. Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt. Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden. Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de 502 IN 130/25 Düsseldorf, 03.09.2025
- Nr. 3Entscheidungen im VerfahrenAz. 502 IN 130/25
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 502 IN 130/25 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der im Register des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 87130 eingetragenen Modivation Capital UG (haftungsbeschränkt), Vogelbeerweg 9, 40880 Ratingen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Manuel Simon, I. wird gem. § 5 Abs. 2 InsO angeordnet, dass der nachfolgende anberaumte Termin im mündlichen Verfahren stattfindet. II. wird Termin für eine Gläubigerversammlung zur Beschlussfassung über Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§§ 160, 161 InsO), hier: Veräußerung der Betriebsimmobilie der Schuldnerin zu bestmöglichen Konditionenbestimmt auf Donnerstag, 11.12.2025, 09:30 Uhr, im Gebäude des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, 2. Etage, Sitzungssaal 2.216. Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO). 502 IN 130/25 Amtsgericht Düsseldorf, 19.11.2025
- Nr. 4Entscheidungen im VerfahrenAz. 502 IN 130/25
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 502 IN 130/25 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der im Register des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 87130 eingetragenen Modivation Capital UG (haftungsbeschränkt), Vogelbeerweg 9, 40880 Ratingen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Manuel Simon, Vogelbeerweg 9 , 40880 Ratingen wird angeordnet: Nachrangige Gläubiger der Schuldnerin (§ 39 InsO) werden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 15.04.2026 bei dem Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Holger Rhode, Steinstraße 20, 40212 Düsseldorf schriftlich anzumelden. Der Anmeldung sollen die Urkunden, aus denen sich die Forderung ergibt, in Abdruck beigefügt werden. Bei der Anmeldung sind der Grund und der Betrag der Forderung anzugeben, zugleich ist auf den Nachrang hinzuweisen und die dem Gläubiger zustehende Rangstelle zu bezeichnen. Die Prüfung der Forderungen erfolgt im schriftlichen Verfahren (§ 177 Abs. 2 InsO). Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen werden ebenfalls im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO). Die Tabelle mit den angemeldeten Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 22.04.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.329 niedergelegt. Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist der 06.05.2026. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird. Gläubiger nicht bestrittener Forderungen werden nicht über die Feststellung ihrer Forderungen benachrichtigt und erhalten auch keinen Tabellenauszug (§ 179 Abs. 3 Satz 3 InsO). 502 IN 130/25 Amtsgericht Düsseldorf, 18.03.2026
- Nr. 5Entscheidungen im VerfahrenAz. 502 IN 130/25
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 502 IN 130/25 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der im Register des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 87130 eingetragenen Modivation Capital UG (haftungsbeschränkt), Vogelbeerweg 9, 40880 Ratingen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Manuel Simon wird angeordnet: Nachrangige Gläubiger der Schuldnerin (§ 39 InsO) werden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 07.07.2026 bei dem Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Holger Rhode, Steinstraße 20, 40212 Düsseldorf schriftlich anzumelden. Der Anmeldung sollen die Urkunden, aus denen sich die Forderung ergibt, in Abdruck beigefügt werden. Bei der Anmeldung sind der Grund und der Betrag der Forderung anzugeben, zugleich ist auf den Nachrang hinzuweisen und die dem Gläubiger zustehende Rangstelle zu bezeichnen. Die Prüfung der Forderungen erfolgt im schriftlichen Verfahren (§ 177 Abs. 2 InsO). Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen werden ebenfalls im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO). Die Tabelle mit den angemeldeten Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens ab dem 14.07.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.329 niedergelegt. Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist der 28.07.2026. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird. Gläubiger nicht bestrittener Forderungen werden nicht über die Feststellung ihrer Forderungen benachrichtigt und erhalten auch keinen Tabellenauszug (§ 179 Abs. 3 Satz 3 InsO). 502 IN 130/25 Amtsgericht Düsseldorf, 26.05.2026
Die hier dargestellten Angaben stammen aus den amtlichen Insolvenzbekanntmachungen der deutschen Insolvenzgerichte und dienen ausschließlich Informationszwecken.