Milligramm Krankenpflege UG (haftungsbeschränkt)
Alle amtlichen Insolvenzbekanntmachungen für Milligramm Krankenpflege UG (haftungsbeschränkt) mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg (Berlin), HRB 154075). 3 Bekanntmachungen vom 05. Dezember 2025 bis 20. Mai 2026.
Stammdaten
| Sitz | Berlin |
|---|---|
| Gericht | Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) |
| Aktenzeichen | 3615 IN 6247/25 |
| Handelsregister | Berlin, HRB 154075 |
| Bundesland | Berlin |
| Branche | Gesundheits- & Sozialwesen (Pflege, Kliniken, Therapie) |
| Zeitraum | 05. Dezember 2025 – 20. Mai 2026 |
| Bekanntmachungen | 3 |
Bekanntmachungen im Überblick
Bekanntmachungen im Detail
Quelle: insolvenzbekanntmachungen.de- Nr. 1EröffnungenAz. 3615 IN 6247/25
3615 IN 6247/25 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. Milligramm Krankenpflege UG (haftungsbeschränkt), Bernhardstraße 11, 10715 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Jochen Lobsien Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 154075 Geschäftszweig: Gesundheitswesen - Schuldnerin - | 1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 01.12.2025 um 12.00 Uhr eröffnet. 2. Es wird Eigenverwaltung angeordnet. 3. Zum Sachwalter wird bestellt: Rechtsanwalt Dr. Florian Linkert Berliner Freiheit 2, 10785 Berlin 4. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 13.01.2026 bei dem Sachwalter schriftlich anzumelden. Die Anmeldung kann durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments erfolgen, der Sachwalter kann den Übermittlungsweg sowie ein gängiges Dateiformat für die Anmeldung festlegen. Der Sachwalter muss daneben einen sicheren Übermittlungsweg im Sinne des § 130a der Zivilprozessordnung für die Übermittlung anbieten. Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Zustimmung gegenüber dem Insolvenzgericht gilt mit der Einreichung eines elektronischen Dokuments auf einem sicheren Übermittlungsweg in diesem Verfahren als erteilt. Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben. Der Anmeldung sollen die Urkunden, aus denen sich die Forderung ergibt, in Abdruck beigefügt werden. Sofern die Anmeldung mittels eines elektronischen Dokuments erfolgt, kann auch eine elektronische Rechnung übermittelt werden. Auf Verlangen des Sachwalters oder des Insolvenzgerichts sind Ausdrucke, Abschriften oder Originale von Urkunden einzureichen. Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. 5. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die eventuelle Wahl eines anderen Sachwalters, über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens, für den Fall der Aufhebung der Eigenverwaltung die Beauftragung des Insolvenzverwalters mit Ausarbeitung eines Insolvenzplans, Vorgabe der Zielsetzung des Plans), 272 (Aufhebung einer Eigenverwaltung), 277 (Anordnung der Zustimmungsbedürftigkeit durch Sachwalter) und 284 (Beauftragung des Sachwalters oder des Schuldners, einen Insolvenzplan auszuarbeiten) InsO bezeichneten Angelegenheiten wird anberaumt auf Dienstag, 17.02.2026, 09:45 Uhr, Sitzungssaal 218, 2. Stock, 14057 Berlin, Amtsgerichtsplatz 1, Amtsgericht Charlottenburg 6. Prüfungstermin wird anberaumt auf Dienstag, 17.02.2026, 09:45 Uhr, Sitzungssaal 218, 2. Stock, 14057 Berlin, Amtsgerichtsplatz 1, Amtsgericht Charlottenburg Hinweise: Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung. 7. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem Sachwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO). Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). 8. Der Sachwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen. Die Zustellung kann auch elektronisch nach Maßgabe des § 173 ZPO erfolgen. Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese erfolgt durch das Insolvenzgericht. Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht. 9. Hinweis: Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1 InsOBekV. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 03.12.2025
- Nr. 2SonstigesAz. 3615 IN 6247/25
3615 IN 6247/25 Terminsbestimmung | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. Milligramm Krankenpflege UG (haftungsbeschränkt), Bernhardstraße 11, 10715 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Jochen Lobsien Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 154075 - Schuldnerin - | hat das Amtsgericht Charlottenburg durch den Richter am Amtsgericht Siebrecht am 10.07.2024 beschlossen: Terminsbestimmung: Termin zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen wird bestimmt auf Donnerstag, 04.06.2026, 11.30 Uhr Sitzungssaal 218, 2. Stock, 14057 Berlin, Amtsgerichtsplatz 1, Amtsgericht Charlottenburg Hinweise: Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten über das Ergebnis des Prüfungstermins keine Benachrichtigung. In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Forderungsanmeldungen eingesehen werden. Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 19.05.2026
- Nr. 3SonstigesAz. 3615 IN 6247/25
3615 IN 6247/25 Terminsbestimmung | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. Milligramm Krankenpflege UG (haftungsbeschränkt), Bernhardstraße 11, 10715 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Jochen Lobsien Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 154075 - Schuldnerin - | hat das Amtsgericht Charlottenburg durch den Richter am Amtsgericht Siebrecht am 19.05.2026 beschlossen: Terminsbestimmung: Termin zur - Erörterung des Insolvenzplans und der Stimmrechte der Gläubiger - Abstimmung über den Insolvenzplan wird bestimmt auf Donnerstag, 04.06.2026, 11:35 Uhr Sitzungssaal 218, 2. Stock, 14057 Berlin, Amtsgerichtsplatz 1, Amtsgericht Charlottenburg Hinweise: Der Insolvenzplan nebst Anlagen und Stellungnahmen ist auf der Geschäftsstelle des Gerichts zur Einsicht der Beteiligten ausgelegt. Sofern weitere Stellungnahmen eingehen, können diese ebenfalls auf der Geschäftsstelle des Gerichts eingesehen werden. Der Termin dient möglicherweise auch zur Abstimmung über einen nach Erörterung seitens des Insolvenzverwalters eventuell gemäß § 240 InsO vorgelegten geänderten Insolvenzplan. Es wird darauf hingewiesen, dass gegen einen späteren gerichtlichen Beschluss, durch den - nach Annahme des Plans durch die Beteiligten - der Insolvenzplan bestätigt wird, die sofortige Beschwerde gemäß § 253 Abs. 2 InsO nur dann zulässig ist, wenn der Beschwerdeführer 1. dem Plan spätestens im Abstimmungstermin schriftlich oder zu Protokoll widersprochen hat, 2. gegen den Plan gestimmt hat und 3. mit präsenten Beweismitteln glaubhaft macht, dass er durch den Plan wesentlich schlechter gestellt wird, als er ohne einen Plan stünde, und dass dieser Nachteil nicht durch eine Zahlung aus den in § 251 Absatz 3 genannten Mitteln ausgeglichen werden kann. Zu dem Erörterungs- und Abstimmungstermin werden die - auch nachrangigen - Insolvenzgläubiger, die Forderungen angemeldet haben, die absonderungsberechtigten Gläubiger, der Sachwalter und die Schuldnerin geladen. Dieser Beschluss gilt zugleich als Ladung. Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 19.05.2026
Die hier dargestellten Angaben stammen aus den amtlichen Insolvenzbekanntmachungen der deutschen Insolvenzgerichte und dienen ausschließlich Informationszwecken.