Unternehmensinsolvenz

Michels & Mühlenbeck GmbH

Alle amtlichen Insolvenzbekanntmachungen für Michels & Mühlenbeck GmbH mit Sitz in Essen (Amtsgericht Essen, HRB 31201). 4 Bekanntmachungen vom 02. Februar 2026 bis 10. April 2026.

Stammdaten

SitzEssen
GerichtAmtsgericht Essen
Aktenzeichen161 IN 130/25
HandelsregisterEssen, HRB 31201
BundeslandNordrhein-Westfalen
BrancheTransport, Logistik & Lagerei
Zeitraum02. Februar 2026 – 10. April 2026
Bekanntmachungen4

Bekanntmachungen im Detail

Quelle: insolvenzbekanntmachungen.de
  1. Nr. 1EröffnungenAz. 161 IN 130/25

    Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 161 IN 130/25 Über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Essen unter HRB 31201 eingetragenen Michels & Mühlenbeck GmbH, vertr. d. d. Gf., St. Annental 102, 45134 Essen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Florian Otto, ...., 45888 Gelsenkirchen und Herrn Martin Michels, St. Annental 102, 45134 Essen Geschäftszweig: Der Neumöbeltransport und die Möbelmontage, Umzüge, Spedition im Güternah- und Fernverkehr, Lagerung, Stellung von Möbelcontainern, Schwertransporte, sowie LKW-Verleih. wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.02.2026, um 10:35 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 07.11.2025 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin. Der zugrunde liegende Antrag ist am 07.11.2025 bei Gericht eingegangen. Es wird Eigenverwaltung angeordnet. Die Schuldnerin ist berechtigt, unter der Aufsicht des Sachwalters die Insolvenzmasse zu verwalten und über sie zu verfügen (§§ 270 - 285 InsO). Zum Sachwalter wird ernannt Rechtsanwalt Stefan Denkhaus, Kennedyplatz 8, 45127 Essen. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 02.03.2026 unter Beachtung des § 174 InsO beim Sachwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Sachwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts der Schuldnerin über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am Donnerstag, 19.03.2026, 09:00 Uhr, im Gebäude des Amtsgerichts Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen, 2. Etage, Sitzungssaal 293. Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über - die Person des Sachwalters, - die Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO), und gegebenenfalls über die nachfolgend bezeichneten Gegenstände: - die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO), - die Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO), - die Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO), - Entscheidung über besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Schuldnerin (§ 160 InsO); insbesondere: - die Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, - die Veräußerung des Warenlagers im Ganzen, - die Veräußerung einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, - die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, - die Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert, - die Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO), - und unter Umständen zur Anhörung über eine Verfahrenseinstellung mangels Masse (§ 207 InsO). Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen der Schuldnerin als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO). Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 09.03.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen, Zimmer Nr. 158 niedergelegt. Der Sachwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO). Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden. Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Essen eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt. Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden. Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr: Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de. 161 IN 130/25 Essen, 01.02.2026

  2. Nr. 2Entscheidungen im VerfahrenAz. 161 IN 130/25

    Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 161 IN 130/25 In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Essen unter HRB 31201 eingetragenen Michels & Mühlenbeck GmbH, vertr. d. d. Gf., St. Annental 102, 45134 Essen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Florian Otto, St. Annental 102, 45134 Essen und Herrn Martin Michels, St. Annental 102, 45134 Essen Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte Eckert Rechtsanwälte Steuerberater Partnergesellschaft mbB (Essen), Richard-Wagner-Str. 41, 45128 Essen Sachwalter: RA Stefan Denkhaus, Kennedyplatz 8, 45127 Essen wird Termin zur Erörterung des Insolvenzplans vom 25.02.2026 und zur Abstimmung über den Insolvenzplan bestimmt auf Donnerstag, 19.03.2026, 09:45 Uhr, im Gebäude des Amtsgerichts Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen, 2. Etage, Sitzungssaal 293. Der Insolvenzplan incl. der bei Gericht eingegangenen Stellungnahmen zum Insolvenzplan liegt zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen, Zimmer Nr. 158 aus. Es wird darauf hingewiesen, dass der Vorlegende des Insolvenzplans berechtigt ist, einzelne Regelungen des Insolvenzplans auf Grund der Erörterung im Termin inhaltlich zu ändern. Über den geänderten Plan kann noch im Termin abgestimmt werden (§ 240 InsO). Es wird darauf hingewiesen, dass die sofortige Beschwerde gegen die Bestätigung des Plans nur zulässig ist, wenn der Beschwerdeführer dem Plan spätestens im Abstimmungstermin schriftlich oder zu Protokoll widersprochen hat und 2. gegen den Plan gestimmt hat.Hinweis: Gem. § 253 Abs. 3 InsO wird darauf hingewiesen, dass die sofortige Beschwerde gegen die Bestätigung des Plans nur zulässig ist, wenn der Beschwerdeführer dem Plan spätestens im Abstimmungstermin schriftlich oder zu Protokoll widersprochen hat und gegen den Plan gestimmt hat. 161 IN 130/25 Amtsgericht Essen, 27.02.2026

  3. Nr. 3Entscheidungen im VerfahrenAz. 161 IN 130/25

    Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 161 IN 130/25 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Essen unter HRB 31201 eingetragenen Michels & Mühlenbeck GmbH, vertr. d. d. Gf., St. Annental 102, 45134 Essen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Florian Otto, St. Annental 102, 45134 Essen und Herrn Martin Michels, St. Annental 102, 45134 Essen sind die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Sachwalters festgesetzt worden (§§ 63, 64 InsO). Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist der Wert der Insolvenzmasse, auf die sich die Schlussrechnung bezieht. Auf der Grundlage der Schlussrechnung hat das Gericht vorliegend der Vergütungsberechnung eine Masse von 520.719,00 € zugrunde gelegt. Die Vergütung hat das Gericht auf der Grundlage eines Regelsatz ermittelt. Dieser Regelsatz besteht in einem degressiv steigenden Prozentwert der Insolvenzmasse (§ 10, 2 Abs. 1 InsVV). Im Hinblick auf Art, Dauer und Umfang der Tätigkeit des Sachwalters im vorliegenden Verfahren ist die Festsetzung einer Erhöhung des Regelsatzes wie beantragt gerechtfertigt. Neben der Vergütung sind nach §§ 10, 4 Abs. 2 InsVV besondere Kosten, die im Einzelfall entstanden sind, als Auslagen zu erstatten. Anstelle der tatsächlich entstandenen Auslagen kann der vorläufige Sachwalter nach §§ 10, 8 Abs. 3 InsVV einen vergütungsabhängigen Pauschsatz fordern. Der Pauschbetrag war antragsgemäß festzusetzen. Wegen der näheren Einzelheiten verweist die Vergütungsentscheidung auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 19.03.2026. Zusatz zum Veröffentlichungstext (nicht Inhalt der Entscheidung): Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen, Zimmer Nr. 158 eingesehen werden. 161 IN 130/25 Amtsgericht Essen, 08.04.2026

  4. Nr. 4Entscheidungen im VerfahrenAz. 161 IN 130/25

    Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 161 IN 130/25 Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Essen unter HRB 31201 eingetragenen Michels & Mühlenbeck GmbH, vertr. d. d. Gf., St. Annental 102, 45134 Essen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Florian Otto, St. Annental 102, 45134 Essen und Herrn Martin Michels, St. Annental 102, 45134 Essen Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte Eckert Rechtsanwälte Steuerberater Partnergesellschaft mbB (Essen), Richard-Wagner-Str. 41, 45128 Essen Sachwalter: Rechtsanwalt Stefan Denkhaus, Kennedyplatz 8, 45127 Essen wird zum Ablauf des 13.04.2026 aufgehoben, nachdem die Bestätigung des Insolvenzplans vom 25.02.2026 rechtskräftig geworden ist (§ 258 Abs. 1 InsO). 161 IN 130/25 Amtsgericht Essen, 10.04.2026

Die hier dargestellten Angaben stammen aus den amtlichen Insolvenzbekanntmachungen der deutschen Insolvenzgerichte und dienen ausschließlich Informationszwecken.

Schützen Sie Ihr Unternehmen noch heute

Starten Sie kostenlos und überwachen Sie bis zu 10 Unternehmen. Keine Kreditkarte erforderlich.

Keine Kreditkarte nötig
In 2 Minuten startklar
Jederzeit kündbar