Unternehmensinsolvenz

MFL Mischfutter und Landhandel GmbH

Alle amtlichen Insolvenzbekanntmachungen für MFL Mischfutter und Landhandel GmbH mit Sitz in Südliches Anhalt OT Pfaffendorf (Amtsgericht Dessau-Roßlau, HRB 13483). 4 Bekanntmachungen vom 16. Juli 2025 bis 27. Juli 2026.

Stammdaten

SitzSüdliches Anhalt OT Pfaffendorf
GerichtAmtsgericht Dessau-Roßlau
Aktenzeichen2 IN 126/25
HandelsregisterStendal, HRB 13483
BundeslandSachsen-Anhalt
BrancheAgrar, Tiere & Forstwirtschaft
Zeitraum16. Juli 2025 – 27. Juli 2026
Bekanntmachungen4

MFL Mischfutter und Landhandel GmbH im Blick behalten

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Bekanntmachungen im Detail

Quelle: insolvenzbekanntmachungen.de
  1. Nr. 1SicherungsmaßnahmenAz. 2 IN 126/25

    Az.: 2 IN 126/25 In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der MFL Mischfutter und Landhandel GmbH, Pfaffendorfer Straße 1 a, 06388 Südliches Anhalt OT Pfaffendorf (AG Stendal, HRB 13483), vertr. d.: Waldemar Stary, Südliches Anhalt OT Piethen, (Geschäftsführer), ist am 16.07.2025 gegen die Schuldnerin die vorläufige Verwaltung ihres Vermögens angeordnet worden. Verfügungen der Schuldnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Moritz Sponagel, M.B.A., Sponholzstraße 11, 12159 Berlin, Tel.: 030/2639766-0, Fax: 030/2639766-29, E-Mail: berlin@sponagel-recht.de bestellt worden. Amtsgericht Dessau-Roßlau, 16.07.2025

  2. Nr. 2EröffnungenAz. 2 IN 126/25

    2 IN 126/25 : Über das Vermögen der MFL Mischfutter und Landhandel GmbH, Pfaffendorfer Straße 1 a, 06388 Südliches Anhalt OT Pfaffendorf (AG Stendal, HRB 13483), vertr. d.: Waldemar Stary, Dorfstraße 49, 06388 Südliches Anhalt OT Piethen, (Geschäftsführer), ist am 01.09.2025 um 12:30 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Dr. Moritz Sponagel, M.B.A., Sponholzstraße 11, 12159 Berlin, Tel.: 030/2639766-0, Fax: 030/2639766-29, E-Mail: berlin@sponagel-recht.de. Die Gläubiger werden aufgefordert: a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 21.10.2025 anzumelden; b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO). Es ist das mündliche Verfahren angeordnet. Vor dem Insolvenzgericht wird am Dienstag, 18.11.2025, 13:00 Uhr, Saal 012, Amtsgericht Dessau-Roßlau (Außenstelle), Akazienwäldchen 2, 06844 Dessau-Roßlau eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch den Insolvenzverwalter und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten. Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über * die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO), * die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO) sowie gegebenenfalls über: * Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO), * eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO), * die Beauftragung des Insolvenzverwalters zur Ausarbeitung eines Insolvenzplans (§ 157 Abs.1 S. 2 InsO), * die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO), * besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere: eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert, * eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung, * sowie zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (§§ 175, 176; 178; 179 InsO) Hinweise: Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist. Abweichend von § 175 Abs. 1 Satz 2 InsO sollen jedoch die Anmeldungen sowie die beigefügten Urkunden nicht bei Gericht, sondern in Ihren Büroräumen zur Einsicht ausgelegt werden. Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Amtsgericht Dessau-Roßlau, 01.09.2025

  3. Nr. 3SonstigesAz. 2 IN 126/25

    2 IN 126/25 In dem Insolvenzverfahren MFL Mischfutter und Landhandel GmbH, Pfaffendorfer Straße 1 a, 06388 Südliches Anhalt OT Pfaffendorf (AG Stendal, HRB 13483), vertr. d.: Waldemar Stary, Dorfstraße 49, 06388 Südliches Anhalt OT Piethen, (Geschäftsführer), hat der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Moritz Sponagel, M.B.A. gem. § 208 InsO Masseunzulänglichkeit angezeigt. Klagen von Massegläubigern gegen den Insolvenzverwalter auf Befriedigung ihres Masseanspruchs und Vollstreckung aus erwirkten Titeln sind daher unzulässig. Zur Wahrung ihrer Rechte werden die Massegläubiger aufgefordert, ihre Ansprüche unmittelbar bei dem Insolvenzverwalter geltend zu machen. Amtsgericht Dessau-Roßlau, 01.10.2025

  4. Nr. 4SonstigesAz. 2 IN 126/25

    2 IN 126/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der MFL Mischfutter und Landhandel GmbH, Pfaffendorfer Straße 1 a, 06388 Südliches Anhalt OT Pfaffendorf (AG Stendal, HRB 13483), vertr. d.: Waldemar Stary, Dorfstraße 49, 06388 Südliches Anhalt OT Piethen, (Geschäftsführer), ist Termin für die Gläubigerversammlung bestimmt auf Montag, 31.08.2026 um 10.00 Uhr im Amtsgericht Dessau-Roßlau, Insolvenzgericht -Außenstelle- Akazienwäldchen 2, Saal 012 zur Genehmigung folgender Rechtsgeschäfte: 1) Zustimmung der Gläubiger zur Veräußerung des schuldnerischen (Teil-) Grundbesitzes mit Handels- und Dienstleistungsfläche unter der Anschrift Paffendorfer Straße 1a in Edderitz, eingetragen beim Amtsgericht Köthen (Anhalt), Grundbuch von Edderitz, Blatt 825, Flur 6, Flurstück 1027, ca. 28.462 qm, einschließlich vorhandener Gebäude, wesentlicher Bestandteile und Zubehör zu einem Teilkaufpreis in Höhe von 981.700,00 EUR sowie zur Veräußerung des schuldnerischen Anlage- und Umlaufvermögens zu einem Teilkaufpreis in Höhe von 794.300,00 EUR zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer, gemäß notariellem Kaufvertrag vom 25.06.2026 nebst Nachgenehmigung vom 01.07.2026 sowie 2) Zustimmung der Gläubiger zur Veräußerung des schuldnerischen (Teil-) Grundbesitzes mit Pachtland unter der Anschrift Paffendorfer Straße 1a in Edderitz, eingetragen beim Amtsgericht Köthen (Anhalt), Grundbuch von Edderitz, Blatt 825, Flur 6, Flurstück 85, ca. 44.156 qm, zu einem Kaufpreis in Höhe von 100.000,00 EUR, gemäß notariellem Kaufvertrag vom 06.07.2026 nebst Nachgenehmigung vom 10.07.2026. Hinweis: Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu einem schriftlichen Termin keine Widersprüche erhoben werden. Amtsgericht Dessau-Roßlau, 22.07.2026

Die hier dargestellten Angaben stammen aus den amtlichen Insolvenzbekanntmachungen der deutschen Insolvenzgerichte und dienen ausschließlich Informationszwecken.

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